Wer nicht paranoid ist, muss verrückt sein. Unter diesem Titel hat der US-Schriftsteller Walter Kirn gerade einen lesenswerten Aufsatz über den Alltag in Zeiten einer mal mehr, mal weniger subtilen Überwachung veröffentlicht. Er schreibt darin über die mitunter gruseligen Analysefähigkeiten von Internetunternehmen, aber auch über das gigantische Rechenzentrum der NSA in Utah. "In unseren Maschinen stecken so viele Geister – ihr genauer Aufenthaltsort so versteckt, ihre Methoden so raffiniert, ihre Motive so undurchsichtig – dass man nicht wach sein kann, wenn man sich nicht von ihnen verfolgt fühlt", findet Kirn.
Dieses Gefühl kann auch die Vorratsdatenspeicherung auslösen, die heute vom Bundestag als "Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten" beschlossen wurde. Denn sobald das Gesetz in Kraft tritt, müssen die Telekommunikationsanbieter in Deutschland das Kommunikationsverhalten aller Bürger protokollieren, egal, ob sie einer Straftat verdächtig sind oder nicht. Die schwarz-rote Koalition bemüht sich, die Auswirkungen des Gesetzes kleinzureden und trifft auf Verständnis bei jenen, die ohnehin glauben, dass sie nichts zu befürchten haben. Doch viele der Verharmlosungen stimmen schlicht nicht oder nur eingeschränkt:
Das ist doch gar keine Überwachung.
Technisch richtig, sinngemäß aber geradezu gefährlich verfälschend. Ein Unionspolitiker im Rechtsausschuss des Bundestages hat gesagt, man solle vorsichtiger sein mit Begriffen im Zusammenhang mit Vorratsdaten, das sei "keine Überwachung". Die Vorratsdaten werden bei den Anbietern gesammelt, also bei der Telekom, Vodafone et cetera. Solange sie nur dort liegen, findet tatsächlich keine Überwachung statt. In dem Moment aber, in dem jemand darauf zugreift und sie nutzt, ändert sich das.
Streng genommen ist die Vorratsdatenspeicherung also die Basis, um eine flächendeckende Überwachung aller Bürger erst zu ermöglichen. Zu behaupten, sie wäre "keine Überwachung", ignoriert die Gefahr, die allein schon in der Datensammlung liegt. Und die Aussage leugnet, dass es ohne Vorratsdaten diese Überwachung gar nicht geben könnte.
Es sind doch nur Metadaten.
Falsch. Erstens stimmt es faktisch nicht, weil die Mobilfunkanbieter – aus derzeit nicht zu ändernden technischen Gründen, wie sie sagen – mit den SMS-Verbindungsdaten auch die Inhalte der SMS speichern. Das berichtet die Süddeutsche Zeitung heute. Einziger Trost: Diese Inhalte dürfen sie Strafverfolgern im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung nicht aushändigen.
Zweitens kann von "nur" keine Rede sein. Metadaten
verraten, wer wann mit wem kommunizierte, wo und wie lange. So werden
Netzwerke, Beziehungen und Tagesabläufe – sprich: Profile – sichtbar. Nicht
umsonst sind Metadaten auch für Geheimdienste wie die NSA die wertvollsten
Daten.
Die Strafverfolger brauchen die Vorratsdatenspeicherung.
Unklar. Es gibt keine empirischen Belege dafür. Nicht in Deutschland und auch nicht in irgendeinem anderen EU-Staat. Politiker von Union und SPD nennen immer wieder Einzelfälle, in denen die Vorratsdatenspeicherung geholfen hat oder hätte – und immer wieder stellt sich heraus, dass ihre Behauptungen falsch sind.
Außerdem gibt es durchaus Strafverfolger, die dem Instrument kritisch gegenüber stehen, ja die sogar sagen, sie brauchen es nicht. Denn bei schweren Straftaten hat der Staat längst diverse Möglichkeiten, auf Daten zuzugreifen und tut das ausgiebig. So ausgiebig, dass die Ermittler mit der Auswertung der gesammelten Daten oft völlig überfordert sind.
Die schwarz-rote Koalition will in eineinhalb Jahren anfangen, das Gesetz zu evaluieren. Der zuständige Sachverständige soll vom Bundestag bestellt werden, also mit der Regierungsmehrheit.
Wer nichts verbrochen hat, hat doch nichts zu verbergen.
Falsch. Das Recht auf Privatsphäre ist ein Menschenrecht. Wer nichts verbrochen hat, muss deshalb noch lange nicht offenlegen, was er getan hat oder mit wem er kommuniziert. Ein gutes Gleichnis dafür, wie gefährlich diese Behauptung ist, hat Edward Snowden geliefert. Wer so argumentiere, sagte er, der könne auch behaupten: Ich brauche keine Meinungsfreiheit, ich habe ja nichts zu sagen.
Es wird doch nur zehn bzw. vier Wochen lang gespeichert.
Einerseits richtig. Strafverfolger hätten gerne längere Speicherfristen. Andererseits ist auch dieses "nur" irreführend. Nach zehn beziehungsweise vier Wochen sind ja nicht alle Daten weg. Ein Datensatz, der ein präzises Bewegungs- und Kommunikationsprofil ergibt, ist jederzeit gespeichert. Wer seine Kommunikationspartner und seinen Bewegungsradius einigermaßen konstant hält – was für die meisten Menschen gelten dürfte – hat keinen Vorteil durch die kurze Speicherfrist.
Die Daten dürfen doch nur zur Aufklärung "besonders schwerer Straftaten" verwendet werden.
Richtig. Im Gesetzentwurf enthalten ist eine Liste von Straftaten, die nicht alles umfasst, was im eigentlich zugrundeliegenden Paragrafen 100a StPO Absatz 2 aufgezählt wird. Es fehlen zum Beispiel die in der Strafprozessordnung genannten Betrugsdelikte.
Allerdings zeigt die Erfahrung, dass es nicht lange dauern wird, bis erste Rufe nach einer Ausweitung zu hören sein werden. Die gab es sowohl nach der ersten Einführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland 2007 als auch in anderen EU-Mitgliedsstaaten als Reaktion auf die mittlerweile vom EuGH gekippte Vorratsdatenrichtlinie. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter hatte die Ausweitung der heute beschlossenen Vorratsdatenspeicherung bereits im Sommer gefordert.
Kommentare
atlos
#1 — 16. Oktober 2015, 16:29 Uhr"Ich brauche keine Meinungsfreiheit, ich habe ja nichts zu sagen."
Aber darum geht es doch, wenn auch in Wahrheit darum: "Ihr braucht keine Meinungsfreiheit, Ihr habt ja nichts zu sagen."
Margot Melzer
#1.1 — 16. Oktober 2015, 17:57 UhrNichts zu sagen ist auch Teil der Freiheit der Meinungsäußerung. Niemand darf zu einer Meinungsäußerung gezwungen werden.
Jahrelang hatte ich Probleme mit dem Phänomen des Nichtwählens. Bis ich eine kommentierte Fassung des Grundgesetzes in die Finger bekommen habe. Dort wurde auch auf diesen Aspekt der "Meinungsfreiheit" hingewiesen: Nicht wählen zu gehen ist ein im Grundgesetz verankertes Recht.
TheDoctor
#2 — 16. Oktober 2015, 16:29 UhrWie immer ist Fefe zur Sache lesenswert:
http://blog.fefe.de/?ts=a8de…
Ich zitiere mal komplett:
"Habt ihr das auch gehört? Vorratsdatenspeicherung macht nur Metadaten, nicht Inhalte? Denn Inhalte, das wäre ja ein fieser Eingriff, sowas würden wir NIE machen! Wir sind schließlich eine Demokratie und ein Rechtsstaat, Datenschutz zählt bei uns was!
Nun, wie sich rausstellt: Doch, die Inhalte von SMSsen werden mitgeloggt!
Tatsächlich werden beim SMS-Verkehr nicht nur die Verbindungsdaten gespeichert. Dahinter steckt nicht etwa der böse Wille der Telekommunikationsdienstleister, sondern ein technisches Problem.
Oh ach soo, das ist aus technischen Gründen! Die Telcos können kein Feld aus ihrem Feed rausschnipseln (das wäre meiner Einschätzung nach ein Einzeiler in Perl). Klar.
Die können bloß Milliarden von Datensätzen zuverlässig zusammenführen und sicher loggen und daraus Rechnungen erstellen.
Update: Hier kommt per Mail noch ein sachdienlicher Hinweis rein:
Ich arbeite bei einem der großen deutschen Telco-Anbieter ohne eigene Netzinfrastruktur. Die CDRs, die wir von unseren Netzanbietern zum Billen bekommen, beinhalten definitiv keine Inhalte, sondern nur die Metadaten. Soviel also zum Thema "kann nicht gelöscht werden".
Überraschung!!1!"
Gerade das Update ist sehr aussagekräftig :-)
tealc
#2.1 — 16. Oktober 2015, 17:01 Uhrja, fand ich auch echt lustig... wäre so einfach das Bissl von Nummer nach Nummer herauszulösen (von mir aus auch beide Standorte und vieles mehr), aber der Inhalt wäre unberührt. Für wie dumm wir hier gehalten werden...
Sunrider
#3 — 16. Oktober 2015, 16:31 UhrHauptsache ist, dass das BVerf.Gericht das ganze wieder kippt.
GDH
#3.1 — 16. Oktober 2015, 16:39 UhrIch hoffe auch, dass das Gesetz keinen Bestand haben wird.
Allerdings ist es eigentlich ein Unding, dass solche Gesetze erstmal jahrelang in Kraft sind, bis sind, bis sie dann gekippt werden.
Hier ist es eigentlich Aufgabe des Bundespräsidenten (immerhin hat er da mal eine), erst eine Prüfung anzustoßen und bis dahin das Gesetz NICHT zu unterschreiben.
Außerdem schlimm finde ich, dass die Provider insbesondere die Zuordnung zwischen Kundenanschlüssen und IP-Adressen auch jetzt schon über das Verbindungsende aufbewahren. Da diese Information nicht gebraucht wird, wäre sie im Sinne von Datensparsamkeit sofort zu löschen. Leider gehen Behörden gegen diese Praxis nicht vor.
Gegen diese "freiwillige Vorratsdatenspeicherung" müsste auch mal etwas getan werden. Das wird das Verfassungsgericht wohl nicht so einfach mitbesorgen. Auch deshalb bleibt ein besserer Gesetzgeber eine dringende Notwendigkeit (spätestens 2017 ist wieder Bundestagwahl - vielleicht kriegen wir das dann ja besser hin).
tannenberger
#4 — 16. Oktober 2015, 16:33 UhrDanke für die kritische Berichterstattung!