Müssen Telekomprovider den Strafverfolgern noch bei der Ortung von Verdächtigen helfen? Nach der faktischen Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung durch die Bundesnetzagentur gibt es Streit zwischen Strafverfolgungsbehörden und Telekommunikationsprovidern über die Herausgabe von Standortdaten. Während Staatsanwälte schon mit Anzeigen gegen verantwortliche Manager drohen, verteidigen die Deutsche Telekom und Vodafone ihr Vorgehen und bezeichnen die Vorwürfe als "starker Tobak".
Der Hintergrund: Die Bundesnetzagentur hatte im Juni 2017 die anlasslose Speicherung von Standort- und Verbindungsdaten faktisch ausgesetzt. Zuvor hatte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) mit Sitz in Münster entschieden, dass die deutsche Vorratsdatenspeicherung gegen europäisches Recht verstößt. Anschließend hatte die Telekom nach eigenen Angaben erfolgreich versucht, per Klage einen rechtssicheren Status für Telekommunikationsprovider zu erreichen.
Anzeige gegen Verantwortliche geprüft
Dass der aktuelle gesetzliche Stand aber weiter umstritten ist, zeigen die Äußerungen des Detmolder Oberstaatsanwalts Christopher Imig. Weil sich die Telekom und Vodafone in zwei Fällen weigerten, die Standortdaten von Verdächtigen herauszugeben, droht er den Verantwortlichen nun mit Konsequenzen. "Ich prüfe ernsthaft Anzeigen gegen Verantwortliche von Telekom und Vodafone. Sollte ich Ermittlungsverfahren einleiten, werden die sich nicht gegen irgendwelche Sachbearbeiter richten, sondern schon gegen diejenigen, die veranlasst haben, dass unsere Arbeit behindert wird", sagte Imig Ende März 2018 dem Westfalen-Blatt.
Das juristische Problem dabei: Zwar müssen die Provider ihren aufwendigen Speicherpflichten laut Paragraf 113b Telekommunikationsgesetz (TKG) derzeit nicht erfüllen, doch auch laut Paragraf 100g der Strafprozessordnung (StPO) dürfen Verkehrsdaten erhoben werden, wenn dies für die Ermittlungen zur Tat oder zum Aufenthaltsort von Verdächtigen erforderlich ist. Zwar "dürfen" die Provider laut Paragraf 96 TKG zu eigenen Zwecken neben Verbindungsdaten auch Standortdaten speichern, müssen es aber nicht. Die Telekom bestätigte auf Anfrage von Golem.de, die Standortdaten für eigene Zwecke sieben Tage lang zu speichern.
Keine rückwirkenden Standortdaten
Eine Vodafone-Sprecherin bestätigte der Nachrichtenagentur dpa, lediglich Verbindungsdaten übermittelt zu haben, also zum Beispiel Nummern von Anrufern oder Uhrzeit und Länge eines Telefonats. "Wir haben sachgemäß gehandelt und die Auskünfte gegeben, die wir zum Zeitpunkt der Anfrage nach geltendem Recht geben durften." Die Herausgabe von Standortdaten sei hingegen unzulässig.
In den von Imig genannten Fällen ging es dabei nicht
einmal darum, die Standortdaten rückwirkend für die vergangenen vier
Wochen zu erhalten, wie es durch das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung
ermöglicht werden sollte. Vielmehr wollte der Oberstaatsanwalt mithilfe
der Daten den aktuellen Aufenthaltsort von geflüchteten
Mordverdächtigen ermitteln. Dafür wäre eine anlasslose und
flächendeckende Speicherung gar nicht erforderlich. Aber selbst in
diesen Fällen, was dem sogenannten Quick-Freeze-Verfahren entsprechen
würde, wollten Vodafone und Telekom keine Daten herausgeben.
Kommentare
"Ich prüfe ernsthaft Anzeigen gegen Verantwortliche von Telekom und Vodafone. Sollte ich Ermittlungsverfahren einleiten, werden die sich nicht gegen irgendwelche Sachbearbeiter richten, sondern schon gegen diejenigen, die veranlasst haben, dass unsere Arbeit behindert wird",
Und die Verantwortlichen ziehen notfalls vor den EuGH und der wird dem Staatsanwalt die Forderung wohl "um die Ohren hauen". Es scheint, als soll hier die VDS ohne gesetzliche Grundlage durch die Hintertür durchgedrückt werden.
Besorgniserregend ist hierbei jedoch die Ungleichheit der Waffen! Hat der Staatsanwalt derweil keine persönlich harten Konsequenzen zu fürchten, geht es bei den jeweils Betroffenen um ihr Leben in Freiheit und die wirtschaftliche Existenz. Abgesehen davon fressen derartige Verfahren unglaublich viel Zeit - des einen Arbeitszeit, des anderen Lebenszeit. Die Versuchung sich auch weiterhin zum Komplizen der Rechtsbeugung zu machen in einem Graubereich ohne Rechtssicherheit wird groß sein und es muss anerkannt werden, wenn sich dieser widersetzt wird.
Mit normaler TKÜ und Beschlagnahmung von Standortdaten im Ausnahmefall können die Behörden doch schon ne Menge machen.
Wenn der Apparat noch mehr will kann er doch eigene (rechtlich zulässige!) Technik entwickeln statt sich bequem und kostenlos bei den Providern zu bedienen.
Im letzten Absatz der ersten Seite steht es doch.
"Vielmehr wollte der Oberstaatsanwalt mithilfe der Daten den aktuellen Aufenthaltsort von geflüchteten Mordverdächtigen ermitteln. Dafür wäre eine anlasslose und flächendeckende Speicherung gar nicht erforderlich. Aber selbst in diesen Fällen, was dem sogenannten Quick-Freeze-Verfahren "
Also leiber den Mordverdächtigen laufen lassen? Terroverdächtige auch? Wegen dem geheiligten gehypten Datenschutz?
Falls ja dann bitte nie wieder beschweren das die Polizei ihren Job nicht macht..
Das können die dann halt nicht ohne Werkzeuge. Punkt.
Ja, dann nennen Sie mir doch mal die Mörder und Terroristen, die ohne VDS weiter ihrem Treiben nachgehen konnten. Wo entstehen denn heutzutage die Probleme wie im Berliner Terrorfall? Mangelhafte Kommunikation zwischen den nationalen Dienststellen gerade länderübergreifend, mangelhafte internationale Kommunikation, Fehleinschätzungen, unterbesetzte Dienststellen, Nicht-Ernst-nehmen von Anzeigen,...
Wenn etwas schief gelaufen ist in den letzten Jahren dann ist es eher in diesen Kategorien zu suchen und nicht am Mängel an Werkzeugen. Personal sehe ich ein, da hatte man seitens der Träger in den letzten Jahrzehnten zu stark abgebaut und ist nicht mit den Anforderungen gewachsen.
Die Telekom und Vodafone als Anwälte der Verfassung und der Freiheit. Wer hätte das gedacht? Vom Staat hingegen ist nichts anderes zu erwarten gewesen. Vielleicht klärt man den Sachverhalt mal wieder vor Gericht, die letzte rechtsstaatliche Klatsche ist offensichtlich schon wieder vergessen. Muss erst wieder der europ. Gerichtshof das Vorgehen als nicht verfassungskonform abkanzeln? Es ist schon erschreckend was hierzulande möglich ist.
"Die Telekom und Vodafone als Anwälte der Verfassung und der Freiheit."
BRAVO Telekom, BRAVO Vodafone - Bitte weiter so !!