Es war wohl ein reiner Zufallstreffer. Als die Berliner AfD-Abgeordneten eine Kleine Anfrage an den Berliner Senat stellten, wollten sie eigentlich etwas mehr über "Linksterroristen unter uns" erfahren – nämlich wieso die Sicherheitsbehörden die RAF-Terroristin Daniela Klette nicht früher gefasst hatten. Damals im Februar hatte die Polizei Klette nach rund 30 Jahren mitten in Berlin festgenommen. Doch um Linksterroristen ging es in der Antwort Nummer 17 des Berliner Senats plötzlich nicht mehr.

Da war auf einmal von einer biometrischen Gesichtserkennungssoftware gegen "grenzüberschreitende Bandenkriminalität" die Rede. Von fest installierten sowie mobilen Kameras in Autos, die "Bilder von Personen und Fahrzeugen erstellen und untereinander biometrisch abgleichen". Und von einer namentlich nicht genannten Behörde, die den Berlinern bei ihren Einsätzen half.

Diese Vorgänge könnten illegal sein – das jedenfalls äußern verschiedene Fachleute. Gesichtserkennungssysteme sind unter Menschenrechtsaktivisten und Datenschützern hochumstritten, die Gesetzeslage in Deutschland gilt als unklar und teilweise veraltet. Die Ampelregierung hatte im Koalitionsvertrag noch "den Einsatz von biometrischer Erfassung zu Überwachungszwecken" abgelehnt. 

Doch während Kriminelle technisch immer weiter aufrüsten, kann die Technik für die Polizei ein mächtiges Werkzeug sein. Schließlich hat es schon im Frühjahr für öffentliche Verwunderung gesorgt, dass nicht etwa Behörden Daniela Klette zuerst aufspürten, sondern Journalisten des ARD-Podcasts Legion. Sie hatten mit einer öffentlich zugänglichen KI-Software alte Fahndungsfotos Klettes mit Bildern aus dem Internet verglichen – und wurden fündig. Denn die auf künstlicher Intelligenz basierenden Systeme können Personen durch Gesichtsmerkmale schnell und eindeutig identifizieren. Die Polizei verspricht sich von der Technologie, Verbrechen besonders effektiv aufzuklären oder sogar zu vereiteln. Und die Technik wird immer besser.

Der wohl erste bekannte Einsatz eines Echtzeit-Gesichtserkennungssystems in Deutschland

In den Wochen und Monaten nach der Antwort des Berliner Senats kamen über verschiedene Anfragen von Politikern ebenso wie Medien nach und nach immer weitere Details ans Licht.

Inzwischen weiß man: Es handelte sich um ein bisher geheimes Gesichtserkennungssystem der sächsischen Polizei, um organisierte Kriminalität zu bekämpfen. Die hochauflösenden Kameras, versteckt in Autos am Straßenrand, erfassen alles, was an ihnen vorbeikommt: Lkw, Autos, ihre Fahrerinnen und Beifahrer, Passanten. 

Die gescannten Kennzeichen und Gesichtsbilder gleicht das Polizeisystem mit einer Datenbank ab. In ihr befinden sich Fahrzeuge und Personen, die die Polizei wegen schweren Raubes und Bandendiebstahls sucht. Dabei soll es unter anderem um Autoschieberei gehen, wie eine mit dem System vertraute Person sagt. Gibt es einen Treffer zwischen den Videoaufnahmen und der Datenbank, kann die Polizei im besten Fall die Aufenthaltsorte und Fluchtrouten von Tatverdächtigen nachvollziehen. Etwa bis an die Grenze Sachsens nach Polen oder Tschechien.

Das nun öffentlich gewordene Gesichtserkennungssystem ist offenbar so begehrt, dass die sächsische Polizei es gleich an mehrere Bundesländer ausleiht. So leistete die Polizeibehörde in diesem oder den vergangenen Jahren Amtshilfe in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Niedersachsen, Baden-Württemberg und Berlin, wie aus einer Kleinen Anfrage der sächsischen Landtagsabgeordneten Juliane Nagel (Die Linke) an die dortige Regierung hervorgeht.

Ein besonders pikantes Detail: Die Videotechnik kann innerhalb weniger Sekunden ein gescanntes Gesicht mit der Datenbank der Tatverdächtigen abgleichen und Alarm schlagen. In mindestens einem Fall in Berlin hat ein solcher Echtzeitbetrieb stattgefunden, wie aus einer Antwort der sächsischen Datenschutzbehörde auf eine Beschwerde der sächsischen Piratenpolitikerin Anne Herpertz hervorgeht, die ZEIT ONLINE vorliegt. Es dürfte der erste bekannte Fall sein, in dem eine deutsche Ermittlungsbehörde ein solches Echtzeit-Gesichtserkennungssystem in der Praxis eingesetzt hat.

Von diesem Einsatz war offenbar auch die sächsische Datenschutzbehörde selbst überrascht. Es gebe "keinen Zweifel" daran, dass ein solches System "gegen die Verfassung verstößt", schreibt die Behörde in ihrer Korrespondenz mit der Piratenpolitikerin. Bei dieser "sehr kritischen Bewertung" bleibe man, schreibt die Behörde, obwohl – wie sich in der Zwischenzeit herausstellte – der biometrische Bildabgleich in den meisten Fällen zeitversetzt stattfindet.

Den Unterschied, ob ein System ein Gesichtsfoto direkt nach der Aufnahme oder erst Stunden oder Tage später auswertet, macht etwa auch die neue KI-Verordnung der EU. Das Gesetz sieht deutlich strengere Voraussetzungen für Echtzeit-Gesichtserkennungssysteme vor, lässt jedoch den Einsatz in einigen Fällen zu, etwa bei Fahndungen wegen Mordes oder schwerer Körperverletzung. Noch ist unklar, wie die Bundesregierung die KI-Verordnung in deutsches Recht umsetzen wird.

Doch wie kann es sein, dass die Polizei in mehreren Bundesländern und über Jahre ein geheimes Gesichtserkennungssystem einsetzt, von dem nicht nur die Datenschutzbehörde sagt, es würde gegen die Verfassung verstoßen?