Dieses Wissen hat auch die Bundeswehr und hat ebenfalls schon einmal diskutiert, Inländer ohne deutschen Pass einzustellen . Auch wenn es nicht umgesetzt wurde.

Interessiert sich jemand nun für "schießen" (ebenfalls ein Begriff, unter dem die Bundeswehr auf Youtube zu finden ist), ist jung und hat vielleicht noch einen Migrationshintergrund, dann scheint er ein potenzieller Soldat zu sein. Mit einem Klick präsentiert die Armee ihm in einem 20-sekündigen Werbefilm über die Abenteuer, die den Freiwilligen an der Waffe erwarten. Am Ende des Spots verkündet eine Kinostimme: "Die Bundeswehrreform – Ihre Chance!"

Mit dem Konzept des Staatsbürgers in Uniform hat das nicht mehr viel zu tun. Sondern sehr viel mehr mit dem "archaischen Kämpfer" für den "High-Tech-Krieg", den der damalige Generalinspekteur der Bundeswehr schon 2004 als Ideal für die Truppe forderte .

Im Verteidigungsministerium scheint man sich dieses Ideals bewusst, lässt man sich diese Zielgruppenwerbung doch eine Menge Geld kosten. Insgesamt sind im Wehretat 16 Millionen Euro zur Nachwuchswerbung eingeplant, etwas mehr als eine Million davon allein für Werbeaktionen im Internet. Und das meint noch nicht die Produktion der Werbefilme, sondern allein Maßnahmen wie AdWords.

Der Bundeswehr steht aber noch ein weiterer – exklusiver – Weg zum jugendlichen Nachwuchs offen. Die Kreiswehrersatzämter fordern von den Meldebehörden zu Beginn jedes Jahres die Daten aller 17-Jährigen an. Das geschieht "zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial", heißt es im Wehrrechtsänderungsgesetz , das im Dezember 2010 vom Bundestag beschlossen wurde. Dieser Handel mit Adressdaten Minderjähriger ist umstritten. 

Aus dem Büro der Bundesdatenschutzbeauftragten heißt es, dass generell an der Praxis nichts auszusetzen sei, da die Daten nach spätestens einem Jahr gelöscht würden. Außerdem bestehe die Möglichkeit, der Datenübermittlung zu widersprechen. Auf dieses Widerspruchsrecht müssen die Jugendlichen zum Beispiel beim Abholen des Personalausweises und zusätzlich einmal im Jahr öffentlich hingewiesen werden – wobei öffentlich im Zweifel das schwarze Brett in der jeweiligen Behörde meint.

"Welcher Sechzehnjährige geht denn schon zum Bürgeramt, um dort anzugeben, dass seine Daten nicht der Bundeswehr gemeldet werden dürfen?", fragt Malte Spitz, Mitglied im Bundesvorstand der Grünen und zuständig unter anderem für Fragen des Datenschutzes. Er findet den exklusiven Zugang zu den Meldedaten zumindest "bemerkenswert" und hält die Möglichkeit, dem zu widersprechen, nicht für ausreichend.

Der Datenschutz kennt keine Altersgrenze für den Adresshandel. Grundsätzlich aber sind bis zur Volljährigkeit die Eltern für ihre Kinder verantwortlich. Das Argument, sie müssten dem zustimmen, nicht die Jugendlichen selbst, ließe sich also zumindest vertreten. Die Eltern aber fragt die Bundeswehr nicht. Sie wird wissen, warum.