In den USA ist gerade ein Hacker zu einer langen Haftstrafe verurteilt worden, der bekennende Troll Andrew Auernheimer, Spitzname "Weev". Auf den ersten Blick ist das ein alltäglicher Vorgang. Auernheimer hatte zusammen mit einem Freund im Jahr 2010 Daten von Kunden der Telefonfirma AT&T aus dem Netz gefischt – die Mailadressen von 114.000 iPad-Besitzern – und diese einem Journalisten gegeben. Der veröffentlichte den Hack dann.
Deswegen wurde Auernheimer am Montag zu 41 Monaten Haft und anschließenden drei Jahren Bewährung verurteilt. Außerdem sollen er und sein Freund Daniel Spitler an AT&T einen Schadenersatz in Höhe von 73.000 Dollar zahlen.
Zu Recht, ein böser Hacker, ließe sich da denken. Doch so einfach ist der Fall nicht. Es sieht vielmehr danach aus, als ob hier ein Exempel statuiert werden soll, dass hier mit Kanonen auf Menschen geschossen wird, die so böse gar nicht sind und eigentlich sogar Gutes wollen.
Grundlage für das harsche Urteil ist ein Gesetz, das nach Ansicht seiner vielen Kritiker ungerecht formuliert ist und überhart ausgelegt wird. Es geht um den Computer Fraud and Abuse Act (CFAA), der das unerlaubte Eindringen in Computer und Datenbanken unter schwere Strafe stellt. Wer sich gegen den Willen des Besitzers Zugang zu Daten verschafft, steht darin sinngemäß, kann für bis zu zwanzig Jahre ins Gefängnis gehen.
Das klingt prinzipiell zumindest nachvollziehbar, doch legt das Gesetz die Begriffe "unerlaubt" und "Zugang verschaffen" sehr weit aus. Um das zu verdeutlichen, haben Kritiker folgenden Satz auf eine Website gestellt: "You have just violated the Computer Fraud and Abuse Act because we did not authorize you to look at our website." (Sie haben gerade gegen den Computer Fraud and Abuse Act verstoßen, denn wir haben ihnen nicht erlaubt, unsere Website anzuschauen.)
Die Website sammelt Spenden für nach dem CFAA Angeklagte, um ihnen die Anwaltskosten zu bezahlen. Sie ist nicht gesichert oder versteckt, jeder kann sie finden, jeder kann sie problemlos betrachten. Das Argument der Kritiker: Es genüge, dass der Besitzer dem Betrachten widerspreche, um im Zweifel angeklagt zu werden.
Nach Ansicht von Auernheimer hat er genau das mit den Daten von AT&T gemacht: Er habe sie gefunden und angeschaut. Denn sie waren nicht gesichert, nicht in einem nichtöffentlichen Bereich versteckt. Sie lagen auf einem über das Internet erreichbaren Server und konnten aufgrund eines Fehlers des Unternehmens von Auernheimer und Spitler ausgelesen werden. Ganz im Sinne der Hackertradition wollten sie damit auf einen gefährlichen Fehler im System der Telefongesellschaft hinweisen. Ermittler und Gericht sahen das anders. Auernheimer wurde nun unter anderem verurteilt wegen Verschwörung, um sich unerlaubt Zugang zu einem Computer zu verschaffen.
Der junge Mann ist offensichtlich kein einfacher Mensch. Alle Porträts über ihn beschreiben einen, der Spaß daran hat, zu provozieren, sich aufzulehnen, zu protestieren. Er sieht sich selbst als Troll, der andere auf die Palme bringt, um auf ihre bornierten Sichtweisen hinzuweisen. Doch ist das kein Grund, um für mehr als drei Jahre ins Gefängnis zu gehen.
In einem Text aus dem Magazin der New York Times von 2008 über Weev und andere Trolle steht dazu ein guter Vergleich: "To say that trolls pose a threat to the Internet at this point is like saying that crows pose a threat to farming." (Zu behaupten, Trolle seien derzeit wirklich eine Gefahr für das Internet, ist wie die Behauptung, dass Krähen die Landwirtschaft bedrohen.)
Kommentare
Bashu
#1 — 19. März 2013, 21:26 UhrEs gibt auch gute Hacker in der amerikanischen Justiz
Die Arbeiten für den amerikanischen Staat und spionieren Menschen aus. Klar, dass ein autokratischer Staat wie der in den sich die USA gerade entwickeln keine Nebenbuhler akzeptiert.
Aber Achtung: Die EU Kommission lanciert auch immer mal wieder zwielichte Gesetzesentwürfe, also aufgepasst dass wir nicht auch solche Zustände bekommen...
andrerae
#1.1 — 20. März 2013, 8:15 Uhrgerecht
"Wer sich gegen den Willen des Besitzers Zugang zu Daten verschafft, steht darin sinngemäß, kann für bis zu zwanzig Jahre ins Gefängnis gehen."
gilt das eigentlich auch für Neugierige Internet Firmen?
Btw unser aller Held julian assange (ironie) wirkt hier sicher noch nach mit seiner one man show, die ein bärendienst für die Freiheit im Netz war...
stabilobox
#2 — 19. März 2013, 22:32 UhrDas Problem an der Sache ist
dass die Richter und Staatsanwälte leider nicht so technisch versiert sind und nicht erkennen, dass sie falsch liegen.
Der Kern des Problems liegt darin, dass aus einer URL nicht zwingend hervorgeht, ob der dahinter liegende Inhalt öffentlich ist oder nicht. Ob Inhalt schützenswert ist, kann man - sofern keine serverseitigen Sicherungsmechanismen implementiert sind - erst NACH Aufruf der URL erkennen. Dann ist aber laut Gesetzeslage die Straftat schon geschehen.
Das ist ungefähr so, dass man in einem Bürogebäude alle Türen offen stehen lässt und erst innerhalb der entsprechenden Räume eine Notiz darauf hinweist, dass der Raum nicht betreten werden darf. Woran will man dann von außen erkennen, welcher Raum öffentlich ist und welcher nicht?
Ein ziemlich unsinniges Gesetz und höchstwahrscheinlich wieder von Leuten verfasst, die keine Ahnung von der Materie haben.
Xaerdys
#2.1 — 20. März 2013, 0:35 UhrGras betreten verboten
Ein einfacheres Beispiel sind die im Slapstick auftauchenden Schilder auf denen steht "Keep of the gras", allerdings so weit innerhalb der Grasfläche aufgestellt, dass man sie von außen nicht sehen kann.
foobar99
#3 — 19. März 2013, 22:35 Uhr"feiner" Unterschied?
Der Unterschied ist so klar wie Tag und Nacht.
Übrigens, in Deutschland ist die Situation offenbar ähnlich schwierig.
http://de.wikipedia.org/wiki…
Damit ist der Besitz und die Herstellung von Software, die nach Schwachstellen sucht, strafbar. Eine Ausnahme, um Schwachstellen aufzudecken, selbst ein eigenen Systemen, gibt es nicht.
Wie sicher sind unsere Daten, wenn wir die Sicherheit nicht prüfen dürfen?
Hackerbrause
#3.1 — 20. März 2013, 0:09 UhrEinfach nicht erwischen lassen
Der 202c StGB ist noch nicht alles.
Hinzu kommen z.B.
Datenveränderung (§ 303a StGB)
Computersabotage (§ 303b StGB)
Ausspähen von Daten (§ 202a StGB)
Aber Wirtschaftsspione aus Fernost interessieren sich für regionale Rechtsbefindlichkeiten nicht !
Jesus ist am Kreuz gescheitert
#4 — 19. März 2013, 22:55 UhrSo schafft man sich Staatsfeinde
mehr als 3 Jahre Gefängnis, nicht zu fassen.
OttTheTormentor
#4.1 — 19. März 2013, 23:37 UhrSoll sich freuen: nur knapp 3 Jahre
Staatsanwälte in USA konstruieren daraus gerne eine Verschwörung (plot), und dafür gibt es dann statt 3 mal eben 15 Jahre. Was ist schon Wikileaks oder Anonymous, es musste unbedingt sein Name drunter stehen.