Die FDP-Bundestagsabgeordneten Manuel Höferlin und Jimmy Schulz wollen am Montag beim Verwaltungsgericht Köln eine vorbeugende Feststellungsklage gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz einreichen. Das berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung, der die Klageschrift vorliegt. Das Gesetz sei verfassungswidrig, so der Vorwurf. Das Gesetz führe zu einer "Zensur in ihrer schlimmsten Form – Selbstzensur im Kopf und Fremdzensur durch private Unternehmen", sagte Höferlin der Zeitung.
Das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken, kurz Netzwerkdurchsetzungsgesetz oder NetzDG, wurde vom damaligen Justizminister Heiko Maas (SPD) eingeführt und ist seit dem 1. Januar in Kraft. Dank ihm soll es möglich sein, Beleidigungen, Hass oder Volksverhetzung im Netz besser zu bekämpfen. Es verpflichtet Anbieter wie Facebook oder YouTube, entsprechende Postings innerhalb von 24 Stunden zu entfernen.
Kritiker sehen darin jedoch gleich zwei gefährliche Entwicklungen. Zum einen werden diese Anbieter damit zu privaten Richtern, die entscheiden, ob ein Inhalt wirklich rechtswidrig ist. Zum anderen wird ein sogenanntes Overblocking befürchtet – aus Angst, sonst bestraft zu werden, würden die privaten Netzanbieter im Zweifel mehr löschen, als sie rechtlich müssten, und damit auch Äußerungen unterdrücken, die eigentlich legal und zulässig sind.
Mit Meinungsfreiheit nicht "larifari umgehen"
"Der liberale Rechtsstaat darf die Entscheidung, was Recht und was Unrecht ist, nicht der Interpretation privater Unternehmen überlassen", sagte Schulz der FAZ. Man könne mit der Meinungsfreiheit "nicht so larifari umgehen, indem wir löschen, wovon wir glauben, dass es vielleicht nicht rechtskonform sein könnte".
Höferlin und Schulz wollen mit der Klage erreichen, dass sich letztlich das Bundesverfassungsgericht mit dem Gesetz beschäftigt. Bislang aber sei der Rechtsweg noch nicht ausgeschöpft, daher werde die Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht.
Sie argumentieren in der Klageschrift, das NetzDG verstoße gegen die Grundrechte aus Artikel fünf, Absatz eins des Grundgesetzes und damit gegen die Meinungsfreiheit. Eben da die Anbieter sozialer Netzwerke dazu neigen könnten, Inhalte zu löschen, ohne die Rechtmäßigkeit dieser Löschung eingehend zu prüfen, werde der besondere Schutz der Meinungsfreiheit verletzt.
Das deutsche Gesetz dient der EU als Vorlage für ähnliche Vorhaben. So überlegt die EU-Kommission, Plattformen im Netz dazu zu zwingen, Inhalte bereits zu prüfen, während sie von Nutzern hochgeladen werden. Diese sogenannten Uploadfilter wären eine noch weitergehende Zensur. Ein Bericht des EU-Parlaments warnte die Mitgliedsstaaten davor, mit solchen Maßnahmen die Freiheit und die Grundrechte zu gefährden.
Kommentare
Der Sonderbeauftragte der Vereinten Nationen für den Schutz der Meinungsfreiheit David Kaye kritisierte im Juni 2017 die geplanten Regelungen in einer Stellungnahme an die Bundesregierung scharf. Sie würden weit über das Ziel hinausschießen und Plattformbetreibern zu große Verantwortlichkeiten aufbürden. Ferner seien sie mit internationalen Menschenrechtserklärungen wie dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte nicht vereinbar.
Man sollte jetzt auch nicht übertreiben. Bei aller Kritik und Fehleranfälligkeit ist das Problem der Hatespeach im Internet unbestritten und ein Vorgehen dagegen nötig.
"Selbstzensur im Kopf"
Das kann die FDP natürlich nicht.
...und für die neoliberale Konkurrenzpartei gilt das vertausendfacht...
Gratulation und Danke an die zwei FDP-Abgeordnete für ihre Initiative.
Mit. Schadet nicht, wenn die Gerichte mal über dieses gruselige Gesetz schauen.
Das ist sehr erfreulich. Eine FDP, die sich für Bürgerrechte einsetzt, kann man gut gebrauchen.
Ja da kann man sich wirklich nur bedanken.