"Es kann nicht länger angehen, dass die Betreiber tatenlos zuschauen, wie in ihrem Netzwerk Morddrohungen verbreitet werden", sagte Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer am Wochenende. Gemeint sind die Betreiber des Messengerdienstes Telegram. In einer Chatgruppe von Impfgegnern äußerten sich zuvor einzelne Mitglieder über einen möglichen Mordanschlag auf Kretschmer, am Mittwoch fand deshalb eine Razzia bei Verdächtigen in Dresden statt, sechs Menschen stehen unter Tatverdacht.

Telegram, immer wieder Telegram. Seit Jahren wird der Chatdienst mit Terroranschlägen, Verschwörungsmythen und Hass und Hetze im Netz in Verbindung gebracht. Die App gilt als Zufluchtsort für Rechtsextreme, Drogenhändler und seit Beginn der Corona-Pandemie zunehmend auch für organisierte Impfgegner und Mitglieder der Querdenker-Szene. Nach dem Anschlag auf die Synagoge in Halle 2019 verbreitete sich das Video des Täters auf Telegram, der Sturm auf den Reichstag im August 2020 ging mit einer erhöhten Aktivität bei Telegram einher und nach dem Mord in Idar-Oberstein im September verbreiteten sich über den Messenger Jubelbeiträge und weitere Aufrufe zu Gewalt.

Damals wie jetzt gibt es Forderungen, die App stärker zu regulieren und ihre Betreiber stärker in die Pflicht zu nehmen. "Wenn sie ihre Dienste weiter auf dem deutschen Markt anbieten wollen, müssen sie gegen diese Hetze vorgehen. Andernfalls muss die EU, muss die Bundesregierung, müssen Apple und Android die Nutzung einschränken", sagte Kretschmer der Bild am Sonntag. Die neue Bundesinnenministerin Nancy Faeser kündigte ihrerseits härteres Vorgehen gegen Hass auf Telegram an.

So nachvollziehbar die Forderungen sind, so schwer ist ihre Umsetzung. Die Regulierung von Telegram oder gar ein Verbot in Deutschland ist vor allem technisch schwer durchzusetzen und führt möglicherweise am eigentlichen Problem vorbei. Das hat mehrere Gründe.

1. Das NetzDG ist wirkungslos

Um Hass und Hetze im Netz beizukommen, gibt es seit 2018 in Deutschland das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Betreiber von Netzwerken müssen demnach Meldeoptionen für Beiträge einführen und gemeldete Beiträge binnen 24 Stunden auf Gesetzesverstöße hin überprüfen und gegebenenfalls löschen. Dienste der Individualkommunikation, und darunter fallen Messenger wie WhatsApp, sind davon eigentlich ausgeschlossen. Telegram aber ist ein Sonderfall, da bis zu 200.000 Mitglieder in einer Gruppe sein können und Gruppen öffentlich einsehbar sind. Telegram sei somit "ein 'soziales Netzwerk' im Sinne des NetzDG", sagte ein Sprecher des neu besetzten Justizministeriums gegenüber t-online. Deshalb müsse sich Telegram an die Vorgaben halten.

Die Forderung, doch endlich das NetzDG für Telegram anzuwenden, ist somit längst überholt. Das Problem ist vielmehr, dass sich Telegram nicht um deutsche Gesetze schert. Die Betreiber um den russischen Gründer Pawel Durow sitzen mutmaßlich in Dubai, eine ladungsfähige Anschrift gibt es nicht. Zwei Mahnbescheide des Bundesamts für Justiz mit einem angedrohten Bußgeld von bis zu 55 Millionen Euro blieben bislang unbeantwortet. Es scheint unwahrscheinlich, dass die deutsche Justiz Telegram dazu zwingen könnte, die Verbreitung von Verschwörungsmythen oder Aufrufe zu Gewalt innerhalb der Gruppen zu moderieren oder zu unterbinden – obwohl Telegram durchaus Inhalte löscht, im Sommer etwa einen Kanal des wegen Volksverhetzung angeklagten Attila Hildmann.

2. Apple und Google spielen nicht mit

Michael Kretschmer will nun zusätzlich Google und Apple in die Pflicht nehmen. Sie könnten die App aus ihren App-Stores werfen. Was stimmt: Apps, die nicht über die App-Stores angeboten werden, lassen sich allenfalls auf Umwegen auf Smartphones installieren. Für viele Nutzerinnen und Nutzer dürfte das eine große Hürde darstellen. Somit könnte ein Verbot die Reichweite von Telegram einschränken, wenn auch nicht komplett stoppen. Die Nutzung von Telegram ist nämlich auch auf einem PC möglich, sofern die Handynummer einmal mit Telegram registriert wurde. Selbst wenn der Messenger aus den App-Stores flöge, könnten bestehende Nutzer weiterhin über die Desktop-App und den Browser auf die Gruppen zugreifen.

Dass Google und Apple freiwillig mitmachen, ist unwahrscheinlich. Zwar haben sie zu Beginn des Jahres bereits den Chatdienst Parler aus ihren App-Stores rausgeworfen, über den unter anderem der Sturm auf das US-Kapitol organisiert wurde. Auch Telegram stand damals in der Kritik; US-Verbraucherschützer klagten sogar gegen Apple, weil Telegram nicht zusammen mit Parler gesperrt wurde. Und tatsächlich war Telegram im Jahr 2018 schon einmal in Apples App-Store gesperrt, weil es gegen die Nutzungsbedingungen verstieß.

Derzeit gibt es aber keine Hinweise darauf, dass Google und Apple der deutschen Justiz diesbezüglich entgegenkommen könnten, auch wenn es in ihren Nutzungsbedingungen heißt, dass Apps, in denen zu Gewalt oder Hass gegen Einzelpersonen oder Gruppen aufgerufen wird, nicht zulässig seien. Um eine mögliche Sperre in Deutschland oder gar der EU gesetzlich zu erwirken, müsste die Verbreitung des Messengers aber wohl zunächst grundsätzlich verboten werden, was wiederum andere Fragen aufwerfen würde.