Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Landgerichts Magdeburg
zum Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Polizeizelle bestätigt. Das sagte die Vorsitzende
Richterin des 4. Strafsenats, Beate Sost-Scheible (Aktenzeichen: 4 StR 473/13). Jalloh war 2005 bei einem Brand in einer Polizeizelle in
Dessau ums Leben gekommen.
Der damalige Dienstgruppenleiter der Polizei
wurde 2012 wegen fahrlässiger Tötung in Magdeburg zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro
verurteilt. Die Magdeburger Richter hatten den Fall neu verhandeln müssen, weil der BGH einen Freispruch des Polizisten durch das Landgericht Dessau aufgehoben hatte.
In der nun zweiten Revisionsverhandlung vor dem BGH ging es darum, ob das Urteil der Magdeburger Richter fehlerhaft zustande gekommen war. Das Landgericht habe nach der Aufhebung des Freispruchs an 67 Verhandlungstagen eine umfassende
Beweisaufnahme vorgenommen, sagte Sost-Scheible. Bei der Würdigung der Beweise habe es keine
Rechtsfehler gegeben. Dies gelte auch für die Feststellung der
Brandursache. Nach Überzeugung des Gerichts hatte
Jalloh den Brand selbst verursacht.
Weiter Ermittlungen wegen Todesursache
Jalloh war aus Sierra Leone nach Deutschland gekommen. Am 7. Januar 2005 war der damals 21-jährige Asylbewerber alkoholisiert in Dessau festgenommen worden, weil sich zwei Frauen von ihm belästigt fühlten. Er soll sich den Polizisten widersetzt haben und wurde deshalb in einer Gewahrsamszelle an Händen und Füßen an eine Pritsche gefesselt. Nachdem seine Matratze in Brand geraten war, starb er an einem Hitzeschock durch die eingeatmete heiße Luft.
Während die Richter davon ausgehen, dass Jalloh die Matratze mit einem Feuerzeug selbst angezündet hat, glaubt die Initiative zum Gedenken an Oury Jalloh an eine Mordthese und daran, dass ein unbekannter Täter an dem Brand beteiligt war. Die Initiative legte dazu im November 2013 ein Gutachten vor. Die Staatsanwaltschaft entschied daraufhin im Frühjahr, den Tod Jallohs neu zu untersuchen.