Nach der Kölner Silvesternacht will Justizminister Heiko Maas das Sexualstrafrecht verschärfen. Vor allem soll das "Grapschen" strafbar werden. Maas hat dazu schon im letzten Sommer einen Gesetzentwurf vorgelegt. Jetzt soll der Entwurf beschleunigt durchs Gesetzgebungsverfahren gebracht werden. Aber das ist falsch.
Erstens gibt es keinen Grund zur Eile. In Köln hat nicht das Strafrecht versagt, sondern die Polizei. Denn das Verhalten der Täter ist bereits strafbar: als tätliche Beleidigung, Körperverletzung oder sexuelle Nötigung. Straflos bleibt es nur, soweit das Opfer überrascht wird, zum Beispiel bei einem schnellen Griff von hinten ans Gesäß. Dann darf aber wirklich nicht mehr passieren als das. In Köln ist deutlich mehr passiert.
Natürlich kann man fordern, auch ein überraschendes und singuläres "Grapschen" strafbar zu machen. Aber das sollte jetzt nicht sofort ins Gesetz geschrieben werden. Dagegen spricht, dass eine Gesamtreform des Sexualstrafrechts geplant ist. Zu ihr hat Heiko Maas eine Expertenkommission eingesetzt; sie soll im Frühjahr ihren Abschlussbericht vorlegen. Würde jetzt schon vorab ein Tatbestand geändert, bestände die Gefahr, ihn bei der Gesamtreform erneut ändern zu müssen. Das könnte unser Sexualstrafrecht nicht gebrauchen. Denn kein Teil des Strafrechts ist in den letzten 20 Jahren häufiger geändert worden. Und Gesetzesreformen in kurzer Folge führen zu rechtlichen Problemen und zu Fehlern der Justiz. Daher bitte nur noch eine Reform der Sexualdelikte – und dann erst einmal Pause.
Außerdem geht der Entwurf zu weit. Der Tatbestand, der das "Grapschen" strafbar machen soll, tut dies mit den Worten "überraschende sexuelle Handlung" (etwas vereinfacht). Eine Straftat wäre es so aber auch, wenn eine Frau ihrem Ehemann von hinten in den Schritt fasst. Denn dem Gesetzentwurf ist es egal, in welchem Kontext gehandelt wird. Es ist ihm also auch egal, wenn der oder die Handelnde Grund hat zu hoffen, der andere werde mit der Überraschung einverstanden sein oder sie wenigstens nicht allzu übel nehmen – wie in einer intimen Beziehung. Zwar gäbe es Notlösungen, um überzogene Verurteilungen zu vermeiden (für Insider: kein "Ausnutzen" bei mutmaßlicher Einwilligung, § 184h StGB, § 153 StPO). Aber die wären nicht so verlässlich wie eine ausdrückliche Einschränkung des Tatbestands. Die fehlt.
Ferner ist die Strafdrohung zu hoch: Sie reicht bis zu zehn Jahren Haft, das ist das Doppelte der Strafe bei einer Körperverletzung. Ein Griff wohin auch immer ist aber nicht doppelt so schlimm wie ein Faustschlag ins Gesicht. Eher umgekehrt. Das sehen offensichtlich auch Frauen so, wenn sie vor diesen Alternativen stehen. Denn es ist gerade ihre – sehr verständliche – größere Angst vor der Körperverletzung, die bei vielen sexuellen Nötigungen ausgenutzt wird.
Auch falsche Beschuldigungen werden leichter
Dem Gesetzentwurf geht es aber nicht nur ums "Grapschen". Er enthält – neben anderem – noch eine zweite Neuerung. Strafbar machen soll sich auch, wer die Furcht eines anderen vor einem "empfindlichen Übel" für sexuelle Handlungen ausnutzt. Neu ist vor allem, dass der Täter das Übel nicht mehr androhen muss. Es reicht, wenn es der andere befürchtet. Erfassen soll das etwa Taten gegenüber Frauen, deren Partner immer wieder gewalttätig wird und daher nicht mehr gesondert zu drohen braucht, wenn er Sex will. Das ist gut gemeint und prinzipiell auch in Ordnung.
Trotzdem geht der Entwurf zu weit, denn er erfasst zum Beispiel auch eine Chefin, die ihren Mitarbeiter – verheiratet, zwei Kinder – zum Sex in ihr Büro bittet und es für möglich hält, dass der Mann mitmacht, weil er um seinen Job fürchtet. Ist dies tatsächlich so, macht sie sich nach dem Entwurf selbst dann strafbar, wenn sie auch ohne Sex nie vorhatte, ihm zu kündigen; ja sogar dann, wenn es dafür überhaupt keinen Anhaltspunkt gab. Denn es käme allein auf die Vorstellung des Mannes an, so irrig sie auch sei. Gewalt bräuchte der Mann nicht zu befürchten. Die Furcht vor einem anderen "empfindlichen Übel" genügte, und ein solches ist auch eine Kündigung. So jedenfalls der Entwurf. In seiner Begründung ist die Chefin natürlich ein Chef und der Mitarbeiter eine Mitarbeiterin.
Auch die Strafdrohung ist wieder zu hoch. Kommt es zum Geschlechtsverkehr, wird sie exorbitant: Bis zu 15 Jahre Gefängnis warteten in unserem Fall auf die Chefin – weit mehr, als wenn sie ihrem Mitarbeiter die Augen auskratzt, die Zähne ausschlägt und die Arme absägt (sofern er überlebt: Schwere Körperverletzung, maximal zehn Jahre Haft).
Das Strafrecht gilt nicht nur zugunsten von Frauen
Zur Begründung heißt es, man wolle die "Frauen schützen". Aber das Strafrecht gilt nicht nur zugunsten von Frauen, schützen kann es gerade bei den Sexualdelikten kaum jemanden, und sofern es tatsächlich präventiv wirkt, bleibt völlig egal, ob fünf Jahre Gefängnis drohen, zehn oder hundert. Das ist empirisch erwiesen.
Und noch ein Problem wird durch die geplante Reform verschärft: Die neuen Tatbestände sind voraussetzungsarm. Das heißt, man macht sich schnell strafbar – und es ist leicht, jemanden falsch zu beschuldigen. Diese Gefahr wird in der Reformdiskussion bislang ausgeblendet. Zu Unrecht, denn die Zahl falscher Beschuldigungen wegen eines Sexualdelikts ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Experten schätzen sie heute auf ein Drittel bis zur Hälfte. Und es gibt Zahlen aus der Gerichtsmedizin, die diese Schätzung stützen; von Frauen, die sich Vergewaltigungsfolgen selbst beigebracht haben. Der Fall Kachelmann ist ein bekanntes Beispiel. Auch dafür, wie bereitwillig die Justiz solchen Frauen selbst dann noch Glauben schenkt, wenn Zweifel deutlich näher liegen. Und es häufen sich Fälle, in denen das für den Beschuldigten nicht, wie für Kachelmann, mit einem Freispruch endet, sondern mit Jahren im Gefängnis und dem Verlust der bürgerlichen Existenz. Beispiele, die durch die Medien gingen, sind der Biologielehrer Arnold und der Sonthofener Verleumdungsfall. Auch an diese Männer sollte denken, wer neue Straftatbestände und hohe Strafdrohungen will.
Kommentare
Ich habe meine Zweifel dass der Herr Maas hierbei das rechte Mass beweist. (Schenkelklopfer)
Jetzt versucht sich der Herr Minister 2.Wahl wieder über ein nicht zu Ende gemachtes Gesetz zu profilieren.
Die im Artikel genannten Strafdrohungen sind der Höhe nach geradezu grotesk, gemessen an anderen Straftaten. Das Strafrecht gerät in eine bedenkliche Schieflage, was m.E. aber auch an der bemerkenswerten Hysterisierung unserer Gesellschaft und Medien liegt, sobald es um Sexualdelikte geht (auch das wieder gemessen an der öffentlichen Wahrnehmung anderer Straftaten).
Ja, es ist auch meiner Meinung nach völlig überzogen.
Ich beobachte eine immer deutlichere Verschiebung in der Beurteilung von Verbrechen von einem "im Zweifel für den Angeklagten" hin zu "im Zweifel ist der Angeklagte schuldig".
Dieser Gesetzesentwurf ist blinder Aktionismus und wird großen Schaden anrichten, wenn er so durchgesetzt werden sollte.
Warum fällt es Menschen so schwer sich einfach mal hin zu setzen, einmal tief durch zu atmen und dann mit kühlem Sachverstand und Vernunft an die Dinge heran zu gehen. Statt Gesetze zu verschärfen ist es doch lohnenswerter die Gesetze durch zu setzen, die wir bereits haben.
Ich kann Frauen und Männern nur empfehlen, mit fremden Menschen nicht mehr alleine in einem Raum zu sein.
Ich habe den Entwurf gelesen. Ich hoffe auf das BVerfG. Die Reform muss gekippt werden. Vielleicht geht da was über den Bestimmtheitsgrundsatz.
Die Strafdrohung für solches Verhalten darf meiner Meinung nach gerne sehr hoch sein. Ich halte es für durchaus wahrscheinlich, dass das deutsche Strafmaß auf die meisten Täter , speziell aus rückständigen Gesellschaften, eher belustigend als einschüchternd wirkt. In diesem Sinne begrüße ich den Vorstoß. Aber das Körperverletzung dann nicht so stark geahndet wird wie ein sexuell motivierter Übergriff ist natürlich in der Tat problematisch. Das Problem könnte man dadurch beseitigen, indem man das Strafmaß für Körperverletzung ebenfalls der omnipräsenten Verrohung ganzer Gesellschaftsschichten anpasst. Ich kann die Bedenken des Autors zwar nachvollziehen, aber wenn ich abwäge, ist mir ein effektiver Schutz der Bevölkerung wichtiger als eine niedrige Missbrauchswahrscheinlichkeit der Gesetzeslage.
Sie wissen aber dass das StGB nicht nur für Migranten, sondern jedermann gilt oder?
Ich kann aus der Perspektive der Justiz nur sagen: Viel Spaß bei unsicheren Anklagen und Prozessen. Ich frage mich ob Herr Maas wirklich Jura studiert hat. Ein Prädikatsexamen wird es wohl nicht gewesen sein. Wenn Sie als Mann dann mal Opfer einer falschen Verdächtigung werden (sehr häufig im Bereich der Sexualdelikte) kann ich ihnen nur einen milden Richter wünschen.
Nach Ihrer Logik könnte man auch gleich überall "lebenslang" ins Gesetz gießen. Oder die Todesstrafe einführen. Hohe Strafen bei mittleren Delikten hilft nichts. Bestes Beispiel: USA.
Ich verstehe Ihre Überlegungen. Sie sind nur leider wirklich nicht hilfreich aus praktischer Sicht.
Entfernt. Bitte bleiben Sie beim eigentlichen Thema des Artikels. Die Redaktion/ja
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