Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass eine Frau ihren vermuteten Vater nicht zu einem Gentest zwingen darf. Das am Dienstag verkündete Urteil bestätigt damit die geltende Rechtslage: Demnach haben nur der Vater, die Mutter und das Kind einer sogenannten rechtlichen Familie gegeneinander einen Anspruch auf einen DNA-Test. Biologische Erzeuger außerhalb einer Familie werden im Gesetz nicht genannt und können deshalb auch nicht zu einem Vaterschaftstest gezwungen werden.
Damit scheiterte eine 65-jährige Frau, die ihren mutmaßlichen, mittlerweile 88 Jahre alten Vater zu einem DNA-Test zwingen wollte. Der vermutete Vater, der einen Test ablehnt, steht außerhalb der Familie.
Dem Recht, die eigene Abstammung zu kennen, ständen die Grundrechte der anderen von einer Klärung Betroffenen entgegen, sagte Vizegerichtspräsident Ferdinand Kirchhof. Diese würden erheblich belastet. Bei ihm sind demnach durch den Wunsch der Frau das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Recht auf körperliche Unversehrtheit betroffen. Zudem könne sowohl das Familienleben des Mannes als auch das Familienleben des Kindes und seiner rechtlichen Eltern betroffen sein.
Für die 65-Jährige aus Nordrhein-Westfalen war die Klage in Karlsruhe die
letzte Chance, doch noch Gewissheit zu bekommen. Die Frau geht davon
aus, dass der in Nordrhein-Westfalen regional bekannte Maler ihr Erzeuger ist.
Ihn hatte ihre Mutter immer als den leiblichen Vater benannt. Der Mann hatte
zudem die Hausgeburt des Mädchens 1950 beim Standesamt gemeldet und ihm Jahre
später bei einem Zusammentreffen auch einige Zeilen in dessen Poesiealbum geschrieben.
Die Vaterschaft erkannte er aber nie an.
Das Bundesverfassungsgericht überlässt damit Fragen zur Klärung einer Abstammung weitestgehend dem Gesetzgeber und gibt ihm dabei größeren Gestaltungsspielraum.
Bis Mitte 2017 werde im Bundesjustizministerium eine Arbeitsgruppe Abstammung ein neues Gesamtkonzept erstellen. Darin will der Gesetzgeber klären, wie der Anspruch auf Kenntnis der eigenen Herkunft vor dem Hintergrund neuer fortpflanzungsmedizinischen Möglichkeiten behandelt werden soll.
Kommentare
Ist völlig ok, die Entscheidung, und zwar in Bezug auf: eine Mutter darf (offiziell um ebenjenes Recht des KINDES zu schützen) dem Mann auch verweigern, das Kind testen zu lassen, ob ER der Vater ist.
Gleiches Recht für beiden.
ich weiß nicht, wie es mittlerweile ist, aber ich musste 2002 feststellen, dass wir von gleichem Recht für beide noch Lichtjahre entfernt sind.
Von daher bin ich in diesem Thema unfähig neutral zu sein. Mein Ärger auf Frau und Jugendamt reicht für 1000 Leben.
Am Ende dürfen Väter eins, wenn werte Damen sich querstellen: Zahlen.
"Sollte eine der drei Personen den Test verweigern, kann ein Familiengericht die nicht erteilte Einwilligung ersetzen. Im Zentrum steht das Wohl des Kindes. Grundsätzlich muss auch die Mutter in den Abstammungstest einwilligen und muss die Untersuchung dulden."
https://www.bj-diagnostik.de…
Ist wohl rechtlich doch nicht ganz so klar - ich stelle meine Bemerkung mal diskutativ in den Raum...
Die Regelung wurde wohl 2010 geändert....
http://www.sueddeutsche.de/p…
"Seine Grundrechte stünden dem entgegen."
Ach nee, Väter haben Grundrechte? Bisher ist es so, dass für Männer in diesem Land eine anderes Recht gilt, als für die Privilegierten.
Den Eindruck hatte ich ab dem Moment, wo Gerichte einer Frau erlaubt haben, einen Verstorbenen zwecks Test exhumieren zu lassen. Schön, dass das Verfassungsgericht wie immer seine Arbeit tut - nichts gegen Klarheit, aber "ich will es halt wissen" schlägt in Deutschland noch keine Grundrechte.
Jedes andere Urteil hätte ins Unglück geführt.
Denn dann hätte jede beliebige Person nahezu jeden zu einem Vaterschaftstest zwingen können. Wenn dann tausende von Menschen der Meinung sind, dass die eigene Mutter den damaligen Schlagerstar doch etwas zu sehr angehimmelt hat, würde da einiges auf diese zukommen.
Auch wenn ich den Wunsch nach Klärung der eigenen Herkunft vollumfänglich verstehe, muss es in bestimmten Situationen bei einem Wunsch bleiben.
Wen genau hätte ein anderes Urteil ins Unglück gestürzt?
Wennd er Mann nicht der Vater ist, hätte er das durch den Test auch beweisen können.
Wenn er der Vater ist, wäre das für ihn ja nichts neues. Nur dass sich herausgestellt hätte, dass er jahrelang gelogen hat. Unglück?
"Wen genau hätte ein anderes Urteil ins Unglück gestürzt?"
Jeden,weil dann jeder gegen seinen Willen getestet werden könnte. Es gäbe ja kein qualifizierendes Merkmal, ausser das irgendwer die Vermutung äussert.
Und seit wann muss man beweisen, dass eine Behauptung die andere über einen aufstellen nicht stimmen? Das wäre umkehr der Beweislaast. Und einfach sagen:" SethusC. ist mein Vater, ich verlange das er sich testen lässt" ist nun mal nicht ausreichend.
Erbschaftsanspruch?
"Nur dass sich herausgestellt hätte, dass er jahrelang gelogen hat."
Der Vater ist immer ungewiss. Naja. Fast immer.
Die Vaterschaft nicht anerkennen und lügen sind zwei Paar Schuhe.
Wenn er die Vaterschaft nicht anerkennt, besteht er darauf, dass man ihm gerichtlich und damit einhergehend medizinisch diagnostisch das Gegenteil beweist. So wichtig scheint es aber wohl nicht gewesen zu sein und jetzt, über 60 Jahre später, macht auch die Jurisdiktion da kein Fass mehr für auf.
Das ist bei jeder anderen Behauptung doch dasselbe. Wenn ich behaupte; sie hätten mir was gestohlen, werden nur dann Ermittlungen auifgenomen, wenn es irgendwelche konkrete Anhaltspunkt gibt.
Genauso würde niemand mich zu einem Gentest zwingen können, wenn es außer Ihrer Behauptung keinerlei Anhaltspunkte gäbe.
"Wennd er Mann nicht der Vater ist, hätte er das durch den Test auch beweisen können."
Aber warum stünde er in diesem Fall überhaupt in der Beweispflicht?
Weil es deutliche Indizien gibt, dass er der Vater ist.
Es gab aber auch bereits eine Untersuchung, in der seine Vaterschaft ausgeschlossen wurde: http://www.spiegel.de/panora…
Ich sehe keine Situation, die es rechtfertigt, dass der Wunsch nach Klärung der eigenen Herkunft ein Wunsch bleiben muss. Bitte nenne Sie eine konkrete Situation!
Zitat: Und seit wann muss man beweisen, dass eine Behauptung die andere über einen aufstellen nicht stimmen? Das wäre umkehr der Beweislaast."
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Kommt im Zivilrecht ganz häufig vor. Stichwort "Abmahnungen".
Nein, das stimmt so nicht; es gab damals nur keine DNA-Tests, die beweiskräftiger sind als die früheren Untersuchungen.
Das war auch vor 66 Jahren nicht der Fall, dass jeder jeden zum Vaterschaftstest "zwingen" konnte. Es mussten schon dringende Anhaltspunkte nachgewiesen werden. Auch bei einer Verneinung der Vaterschaft. Und schließlich schloss der Vaterschaftstest im vorliegenden Fall nicht mit einem feststehenden Nachweis die Vaterschaft aus. Nun sind vor dem Gesetz alle Menschen gleich. Auch die nichtehelichen Kinder wurden ausdrücklich gleichgestellt.Jetzt aber einem Kind in einer Familie andere Rechte zuzubilligen, weil es juristisch das eheliche Kind ist, kann man durchaus als Diskriminierung verstehen. So verstößt dieses von unserem Verfassungsgericht gestellte Urteil gegen GG Artikel 3 (1) und (3). Juristisch ist auch der Mann dann der Vater, wenn die Mutter ihn als Vater angab.
Es kann nicht sein, dass alle Erwachsene in ihren Persönlichkeitsrechten geschützt werden und das schwächste Glied in diesem Täter-Komplott, das völlig ungeschützte Kind das, Opfer ist.
"Kinderrechte sind Menschenrechte". Das Kind klagte sein Recht auf sein WISSEN ein. Der 88j. hat offensichtlich begründete Angst vor der Wahrheit seines Charakters.
Was sind das für Richter? 2 Erwachsene streiten auf dem Rücken des Kindes, dem das Gericht sein Persönlichkeitsrecht auf seine Abstammung vorenthält, verweigert, obwohl eben das gegen die verfassungsmäßige Ordnung und Sittengesetz, GG Artikel 2 (1) verstößt.
Dieser Fall sollte vor dem EGMR vorgetragen werden.
Das ist nicht stichhaltig. Wenn es um jeden ginge, könnte auch jedes Ehepaar so behandelt werden. Ehelichen Kindern, evtl. Kuckuckskinder, billigt man dieses Recht zu?
Das sind doch 2 unterschiedliche Rechtsverhältnisse, ob zwei Eltern sich streiten und gegenseitig beschuldigen oder ein Kind nichts anderes als sein Recht auf seine Herkunft haben will. Welche Schuld trägt das Kind, dem man ein Leben lang diese Ungewissheit zumutet? Die heile Haut eines mutmasslichen Vaters ist diesen Richtern näher als die Not eines Menschen, das niemand etwas anderes angetan hat, als auf die Welt zu kommen. Da haben Richter ins Blaue gedacht und geurteilt. (6 Männer, 2 Frauen) War das Urteil einstimmig?
Wenn der 88j. nicht wüsste, dass er der Vater ist, hätte er vor 66 Jahren schon klaren Tisch machen können.
Stimmt nicht, es ging um den Begriff "wahrscheinlich".
Damals konnte man eine Vaterschaft nur mit Sicherheit ausschließen. Im anderen Fall konnte beides wahrscheinlich sein.
Wenn die Vaterschaft "ausgeschlossen" worden wäre, wäre das Prozedere vermutlich nicht durch die Instanzen gegangen.
Einleuchtend ist die Begründung des Gerichtes nicht, weil auch sie eine unzulässige Bevorzugung des ehelichen Kindes ist. Und eine unglaubliche Diskriminierung der nichtehelichen Kinder!