Der Ex-Partner von Petra G.* wurde immer aggressiver und gewalttätiger. Erst nach einem längeren Kuraufenthalt schaffte sie es, sich eine eigene Wohnung zu suchen. Doch ihr Peiniger ließ nicht von ihr ab. Unter dem Vorwand, ihr beim Einzug zu helfen, kam er immer wieder in die neue Wohnung. Eines Tages überfiel er Petra G. dort, würgte sie, stahl ihr Handy mit all ihren Kontakten. Petra G. hatte Todesangst und fühlte sich von dem Tag an auch in der neuen Wohnung nicht mehr sicher.
Der zum Stalker mutierte Ex-Partner schlich immer wieder um das Haus herum und ließ durch SMS und Anrufe keinen Zweifel daran, dass er genau wusste, was sie tat und mit wem sie sich traf, erzählt sie heute. Schließlich schlug er sie in der Nähe der Wohnung nieder. Eine Anzeige bei der Polizei hatte – wie schon nach dem Überfall in der Wohnung – keinen Erfolg. Sie hatte zwar Würgemale am Hals, aber keine Zeugen.
Erst
nachdem sie erneut den Wohnort gewechselt hatte, verfügte ein Gericht, dass der Mann sich ihr nicht mehr nähern dürfe.
Bislang müssen Stalkingopfer nachweisen, dass ihr Leben von einem Stalker "schwerwiegend beeinträchtigt" wurde. Dafür reicht es nicht aus, die Emailadresse und Telefonnummer zu ändern, SMS zu archivieren oder den Sportverein zu wechseln. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs muss es einen gravierenden Einschnitt ins tägliche Leben des Opfers geben – zum Beispiel der Wechsel des Arbeitsplatzes oder der Wohnung – damit sein Leidensdruck auch rechtlich anerkannt und der Täter juristisch zur Rechenschaft gezogen werden kann.
Die Strafbarkeit von Stalking hängt also "nicht von der tatsächlichen Beeinträchtigung des Opfers ab, sondern allein davon, wie das Opfer ihr zu entfliehen versucht", kritisiert die Bundesgeschäftsführerin der Opferschutzorganisation Weißer Ring, Bianca Biwer.
Auch der Kölner Strafrechtler Michael Kubiciel sagt, dass die bisherige Rechtsprechung an der Lebenswirklichkeit vorbei gehe. Viele Opfer könnten sich einen Umzug oder einen Jobwechsel schlicht nicht leisten, sagt er. Biwer erinnert außerdem daran, dass manche Stalkingopfer auch einfach nicht bereit sind, ihr Leben wegen eines Stalkers zu ändern.
Viele Anzeigen verlaufen im Sande
Aufgrund der geringen Erfolgsaussichten stellen die Staatsanwaltschaften nach Stalkinganzeigen sehr häufig die strafrechtlichen Ermittlungen ein. Opfer könnten ja auf dem Weg der Privatklage versuchen, den Stalker von seinem Treiben abzuhalten, hieß es.
Abgesehen vom hohen zeitlichen und finanziellen Aufwand: Dies läuft selbst den Empfehlungen der Polizei zuwider. Opfern von Stalkern wird dringend geraten, den Kontakt zum Stalker zu meiden. Verklagen sie jedoch den Täter, werden sie zwangsläufig mit ihnen konfrontiert. Vor Gericht müsste das Opfer als Kläger, nicht nur als Zeuge, dem Stalker direkt gegenübertreten, "eine Vorstellung, die Opfer davon abhalten kann, das Verfahren zu bestreiten", warnt Katja Keul, Grünen-Mitglied im Rechtsausschuss des Bundestages.
Nach Ministeriumsangaben wurden im Jahr 2013 von knapp 20.000 Tatverdächtigen gerade einmal 236 wegen Stalkings verurteilt. Strafrechtler Kubiciel spricht daher auch von "totem Recht", das praktisch nie zur Anwendung kommt.
Das soll
sich jetzt ändern: Mit einem neuen Gesetz will Bundesjustizminister Heiko Maas Opfer von Stalking besser schützen. Am Mittwoch soll das Kabinett
seinen Entwurf verabschieden. "Nicht das Opfer soll sein Verhalten ändern müssen,
sondern der Täter", sagte Maas ZEIT ONLINE. Es dürfe nicht sein, dass man erst umziehen muss, damit ein Stalker
strafrechtlich belangt werden kann, hatte er angekündigt.
* Name ist der Redaktion bekannt.
Kommentare
Schlimm, dass die Opfer schon ihr Schicksal ahnen, von der Polizei zu hören kriegen "Solange er nichts getan hat, können wir da nichts machen" und dann zwei Tage später tot sind.
Entfernt. Bitte äußern Sie sich sachlich. Danke, die Redaktion/sk
Für mich verschieben sich die Relationen: Dort ist eine fremde Frau und ich beherrsche meine Triebe nicht - "nein heißt nein", also Sexualstraftat.
Hier habe ich eine lang bekannte Ex-Partnerin, der ich mich nun "mit Hirn und Eiern" (sorry für den Ausdruck !) widme: Ich löse mich nicht, sondern stecke noch viel Zeit in ihre Beobachtung, in die Belästigung, eben in das Stalking. Und hier signalisiert das Strafrecht eigentlich ein "ja und ?"...
Gerade gestern hat Bundesrichter Thomas Fischer hier in dieser Zeitung die Gesetzesgebung dazu vorgestellt.
Mir schwannt Übles, wenn in ZON Heiko Maas wieder irgendwo Bedarf an rechtlichen "Verbesserungen" sieht.
Zu 100% x∞10⁴ wird wieder ein Rechts-Monstrum ohne Wirkung vom Baumeister Heiko gebaut!
Sein nächstes Projekt wird ein Gesetz zur Ahndung häufiger Rechtschreibfehler in Online-Foren: Was "schwannt" Ihnen dazu ?
...dass man vor dem Fragezeichen am Satzende kein Leerzeichen setzt?
Hehe: die beste Antwort darauf!
Strike! Deshalb sehen Sie und ich dem auch gelassener entgegen als andere hier...
...dass man vor dem Fragezeichen am Satzende kein Leerzeichen setzt?
Sieht aber nicht gut aus, wenn das Fragezeichen so am Satz klebt !
Ist wie beim Stalking, Abstand verleiht Würde .-)
So kann man auch mit kleinen Dingen
" .-) "
Der hatte auch schon mal zwei Augen.
Herr MAAAHAAAAS ... nichmal Emoticons klappen mehr.
Haben Sie auch Argumente oder leben Sie hier einfach Ihre Maas-Abneigung aus?
Offensichtlich sind ja nicht einmal willens, sich mit der anstehenden Problematik auseinander zu setzen.
Geht´s noch bescheuerter?
Versuchen Sie einfach sachlich zu folgen: Wir diskutierten die Frage, ob alles schlecht sein muß, nur weil "Maas" draufsteht.
Oh, sorry, ich habe Sie missverstanden. Bin heute noch nicht für Ironie aufnahmefähig.
Zu dieser Frage bin ich der Auffassung, dass ein klaren Nein richtig wäre.
Aber es gibt auch hier im Forum eine Klientel, die genau so argumentiert.
Basierend auf der überwältigenden Mehrheit seiner bisherigen Verschlimmbesserungs-Initiativen: ja. Eindeutig. Ich kann mich an keinen Justizminister erinnern, der jemals derart populistische Politik gemacht hätte, ohne Sinn und Maß und Ziel (außer dem, so viel wie möglich zu verschärfen). Ich freue mich schon auf Herrn Fischer nächsten Dienstag. Auch wenn es nichts bringt, weil man in Berlin so kurz vor der Bundestagswahl sich nicht mit echten Expertenmeinungen abgibt, aber unkommentiert wird er den Blödsinn nicht lassen.
Na, Sie sind ja richtig schlecht drauf.
"Der Ex-Partner von Petra G.* wurde immer aggressiver und gewalttätiger. Erst nach einem längeren Kuraufenthalt schaffte sie es, sich eine eigene Wohnung zu suchen. Doch ihr Peiniger ließ nicht von ihr ab. Unter dem Vorwand, ihr beim Einzug zu helfen, kam er immer wieder in die neue Wohnung. Eines Tages überfiel er Petra G. dort, würgte sie, stahl ihr Handy mit all ihren Kontakten. Petra G. hatte Todesangst und fühlte sich von dem Tag an auch in der neuen Wohnung nicht mehr sicher.
Der zum Stalker mutierte Ex-Partner schlich immer wieder um das Haus herum und ließ durch SMS und Anrufe keinen Zweifel daran, dass er genau wusste, was sie tat und mit wem sie sich traf, erzählt sie heute. Schließlich schlug er sie in der Nähe der Wohnung nieder. Eine Anzeige bei der Polizei hatte – wie schon nach dem Überfall in der Wohnung – keinen Erfolg. Sie hatte zwar Würgemale am Hals, aber keine Zeugen. "
So so, die Polizei ermittelt nicht bei Körperverletzung und Diebstahl - oder wie?
Welches Märchen will man uns hier auftischen?
Stichwort "Ermittlungen eigestellt" vielleicht ?