Das Menschenrecht auf Bildung für alle Kinder darf nicht eingeschränkt werden, fordert Gastautor Michael Wrase: Beim aktuellen Informations- und Wissensstand sei es kaum vertretbar, die Schulen weiter komplett geschlossen zu halten. Michael Wrase ist Professor für Öffentliches Recht mit den Schwerpunkten Sozial- und Bildungsrecht.

In dieser Woche kehren in den Bundesländern die Abschlussjahrgänge an die Schulen zurück. Damit wird der gemeinsame Beschluss der Kultusminister über eine, wie es heißt, schrittweise Wiedereröffnung der Schulen umgesetzt. Noch vor den Sommerferien sollen alle Schülerinnen und Schüler zumindest tageweise wieder in den Präsenzunterricht. Gleichzeitig werden weitreichende Hygienevorschriften eingeführt, und alle sollen einen Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander einhalten. Viele fragen: Wozu das Ganze? Kann das gut gehen?

Schon regt sich heftige Kritik. Befürchtet wird ein erhebliches Ansteigen der Infektionen. Dabei wird angenommen, dass sich Kinder durch den engen Kontakt in der Schule besonders schnell und unkontrolliert anstecken. Politiker wie der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach halten die Schulöffnungen zum jetzigen Zeitpunkt daher für falsch und gefährlich. Die Entscheidung der Bundesländer wird teilweise als Klientelpolitik gebrandmarkt, zugunsten der Eltern, die Entlastung brauchen, zugunsten der Wirtschaft, die auf Arbeitskräfte angewiesen ist und so schnell wie möglich zur Normalität zurückkehren will. Auf Kosten der Gesundheit von uns allen.

Die Vehemenz der Kritik ist erstaunlich, hat doch selbst das vorsichtig agierende Robert Koch-Institut in einem sorgfältig erarbeiteten Bulletin eine schrittweise und altersbezogene Wiedereröffnung der Schulen ausdrücklich als "fachlich vertretbar" eingestuft. Vor allem verwundert es, wenn Politiker wie Lauterbach in ihren Statements die sozial- und bildungspolitischen Folgen der Schließung von Bildungseinrichtungen völlig außer Betracht lassen. Denn genauso, wie es auf der einen Seite um den Schutz der Gesundheit aller Bevölkerungsgruppen geht, steht auf der anderen Seite doch viel mehr auf dem Spiel als rein wirtschaftliche Interessen oder der Wunsch nach Rückkehr in den erwünschten Arbeits- und Schulalltag.

Vor allem benachteiligte Kinder betroffen

Kinder- und Jugendliche haben ein Recht auf Bildung. Es ist ein Menschenrecht, das bereits in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 verankert ist und in einer Reihe verbindlicher Übereinkommen wie etwa der UN-Kinderrechtskonvention garantiert wird. Es ist ein elementares Recht, weil es die Grundlage für Teilhabe und Chancengerechtigkeit schafft. Dieses Recht ist momentan für viele Kinder, gerade auch solche aus ärmeren Familien, ausgesetzt. Die weiteren Schritte zur Wiedereröffnung der Schulen sind daher kein gesundheitspolitisches Vabanquespiel, sondern aus menschenrechtlicher Sicht notwendig und richtig.

Betroffen sind vor allem die Kinder, die nicht das Glück haben, in eine Familie hineingeboren zu sein, in der ihre Eltern die Rolle von Ersatzlehrern im sogenannten Homeschooling übernehmen können – weil sie aus sozial benachteiligten Lebensverhältnissen kommen, nicht Deutsch als Muttersprache sprechen oder sonst mit den akademischen Bildungsinhalten nicht vertraut sind. Für Kinder aus Familien mit weniger Geld ist nicht selten schon der Zugang zu einem leistungsfähigen Computer oder Internetanschluss eine hohe Hürde – vom selbst organisierten Umgang mit digitalen Lernräumen oder schicken Lern-Apps ganz zu schweigen. Diesen Schülern fehlt in beengten Wohnverhältnissen oft die angemessene Lernumgebung, ihnen fehlt die Struktur des Schulalltags und nicht zuletzt der unmittelbare Kontakt zu ihren Lehrern.

In der Bildungsforschung besteht Einigkeit. Mit jedem Tag Abstand zur Schule wächst der Lernabstand zwischen den Kindern abhängig von ihrer Herkunft und ihrem Bedarf an Lernunterstützung. So steht es auch in einem offenen Brief an die Kultusministerkonferenz, den renommierte Vertreterinnen und Vertreter aus der Bildungswissenschaft und -praxis verfasst haben. Sie fordern, sozial benachteiligte Kinder bei der schrittweisen Öffnung der Schulen bevorzugt zu berücksichtigen. Und einige Bundesländer wie Berlin wollen jetzt bei der Ausweitung der Notbetreuung in diese Richtung gehen.

Besonders hart treffen die Schulschließungen auch Familien, die Kinder mit einer Behinderung zu betreuen haben. Sie benötigen spezielle pädagogische Unterstützung und Assistenz, die ihnen mit den Corona-Beschränkungen teilweise weggebrochen sind. Damit wird auch ein wichtiger Teil der UN-Behindertenkonvention momentan nicht umgesetzt.