Die vorgetragenen Vorwürfe wiegen schwer. Von "Rufmord" ist die Rede, von der Kooperation mit "Schlepperbanden", von "staatsgefährdenden Momenten", von politischer Einflussnahme auf Ermittlungen, von einer "Entfernung der Exekutive vom Recht". Diese Anwürfe entstammen aber nicht aus der am Donnerstag zu Beginn des Prozesses gegen Bundeswehroffizier Franco A. in Frankfurt am Main verlesenen Anklage. Sie sind der Versuch der Verteidiger, ein gänzlich anderes Bild ihres Mandanten als das der Staatsanwaltschaft zu zeichnen. Eines, das ihn nicht als bestens vernetzten rechtsextremen Täter erscheinen lässt, sondern als vom eigenen Gerechtigkeitssinn getriebenen Idealisten, der den Regierenden den Spiegel vorgehalten hat.

Die Festnahme des mittlerweile 32-jährigen Berufssoldaten aus Offenbach Anfang 2017 hatte nicht nur in Deutschland für Schlagzeilen gesorgt. Die Bundesanwaltschaft wirft dem Soldaten, der sich in seiner Freizeit eine zweite Identität als syrischer Flüchtling aufgebaut hatte, vor, ein Attentat vorbereitet zu haben – möglicherweise auf Außenminister Heiko Maas, die Grünen-Politikerin Claudia Roth oder die Gründerin der Amadeu-Antonio-Stiftung, Anetta Kahane. Journalistische Recherchen haben seitdem öffentlich gemacht, wie weitläufig das rechte Netzwerk um den jungen Soldaten war, und zu einer Debatte über rechtsextreme Umtriebe in Bundeswehr und Sicherheitsbehörden geführt.

"Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat" lautet der zentrale Vorwurf der obersten Anklagebehörde im Paragraphendeutsch, es kommen Verstöße gegen das Waffengesetz, Diebstahl und Betrug hinzu. Festgenommen wurde A., als er eine Pistole aus einem Versteck am Wiener Flughafen holen wollte.

Eine harmlose "Köpenickiade"?

Der Angeklagte verfüge über eine verfestigte völkisch-nationalistische, rechtsextremistische und antisemitische Gesinnung und sei der Überzeugung, vom "Zionismus" gehe ein "Rassenkrieg" gegen die Deutschen aus, trägt Karin Weingast von der Bundesanwaltschaft am Donnerstag dem fünften Strafsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt vor. Spätestens Ende 2015 habe er daher den Entschluss gefasst, einen Anschlag zu begehen, und Personen als Ziele ausgesucht, die sich aus seiner Sicht durch "flüchtlingsfreundliches Engagement" auszeichneten. Die Tat habe seinem Plan zufolge auf seine unter "erheblichen Aufwand" aufgebaute falsche Identität als syrischer Flüchtling zurückfallen sollen, um die Stimmung im Land gegen die Aufnahme von Asylsuchenden kippen zu lassen.

Mit diesem Vorwurf konnte die Bundesanwaltschaft im ersten Anlauf im Dezember 2017 das Gericht nicht überzeugen, das diesen Anklagepunkt wegen mangelndem hinreichenden Tatverdachts nicht zulassen wollte. Die Karlsruher Ermittler waren aber mit einer Beschwerde vor dem Bundesgerichtshof erfolgreich, sodass das Frankfurter Gericht jetzt doch darüber zu entscheiden hat, ob sich A. die Vorbereitung eines solchen Terrorakts nachweisen lässt.

Der Angeklagte – Vollbart, die braunen Haare im Nacken zusammengebunden, Weste über dem karierten Hemd – nennt die Anklage vor Journalisten vor dem Gerichtsgebäude eine "Farce". Er sei kein Rechtsextremist und habe niemals geplant, jemandem zu schaden. Seine Version der Geschehnisse hatte er kurz vor Prozessbeginn bereits in einem langen Gespräch in freundlicher Atmosphäre beim russischen Auslandssender RT Deutsch präsentiert.

Im Gerichtssaal verlesen seine beiden Verteidiger am Donnerstag eine Erklärung als Opening Statement. Es ist eine Art Gegenanklage mit raunendem Unterton, Angriff als Verteidigung. Franco A. habe sich als "zivilcouragierter Bürger" nur deshalb als syrischer Flüchtling registrieren lassen und unter falschem Namen Asyl beantragt, um "Asylmissbrauch aufzudecken", trägt Rechtsanwalt Johannes Hock vor. Eine harmlose "Köpenickiade", um der Regierung den Spiegel vorzuhalten. Darin sei nichts Staatsgefährdendes zu erkennen – ganz anders verhalte es sich in dieser Hinsicht mit der Flüchtlingspolitik der Bundesregierung, die mit Schleusern paktiere, und der "unsäglichen Wendung ‚Wir schaffen das‘" von Bundeskanzlerin Angela Merkel.