Der Hauptmann von Offenbach – Seite 1
Die vorgetragenen Vorwürfe wiegen schwer. Von "Rufmord" ist die Rede, von der Kooperation mit "Schlepperbanden", von "staatsgefährdenden Momenten", von politischer Einflussnahme auf Ermittlungen, von einer "Entfernung der Exekutive vom Recht". Diese Anwürfe entstammen aber nicht aus der am Donnerstag zu Beginn des Prozesses gegen Bundeswehroffizier Franco A. in Frankfurt am Main verlesenen Anklage. Sie sind der Versuch der Verteidiger, ein gänzlich anderes Bild ihres Mandanten als das der Staatsanwaltschaft zu zeichnen. Eines, das ihn nicht als bestens vernetzten rechtsextremen Täter erscheinen lässt, sondern als vom eigenen Gerechtigkeitssinn getriebenen Idealisten, der den Regierenden den Spiegel vorgehalten hat.
Die Festnahme des mittlerweile 32-jährigen Berufssoldaten aus Offenbach Anfang 2017 hatte nicht nur in Deutschland für Schlagzeilen gesorgt. Die Bundesanwaltschaft wirft dem Soldaten, der sich in seiner Freizeit eine zweite Identität als syrischer Flüchtling aufgebaut hatte, vor, ein Attentat vorbereitet zu haben – möglicherweise auf Außenminister Heiko Maas, die Grünen-Politikerin Claudia Roth oder die Gründerin der Amadeu-Antonio-Stiftung, Anetta Kahane. Journalistische Recherchen haben seitdem öffentlich gemacht, wie weitläufig das rechte Netzwerk um den jungen Soldaten war, und zu einer Debatte über rechtsextreme Umtriebe in Bundeswehr und Sicherheitsbehörden geführt.
"Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat" lautet der zentrale Vorwurf der obersten Anklagebehörde im Paragraphendeutsch, es kommen Verstöße gegen das Waffengesetz, Diebstahl und Betrug hinzu. Festgenommen wurde A., als er eine Pistole aus einem Versteck am Wiener Flughafen holen wollte.
Eine harmlose "Köpenickiade"?
Der Angeklagte verfüge über eine verfestigte völkisch-nationalistische, rechtsextremistische und antisemitische Gesinnung und sei der Überzeugung, vom "Zionismus" gehe ein "Rassenkrieg" gegen die Deutschen aus, trägt Karin Weingast von der Bundesanwaltschaft am Donnerstag dem fünften Strafsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt vor. Spätestens Ende 2015 habe er daher den Entschluss gefasst, einen Anschlag zu begehen, und Personen als Ziele ausgesucht, die sich aus seiner Sicht durch "flüchtlingsfreundliches Engagement" auszeichneten. Die Tat habe seinem Plan zufolge auf seine unter "erheblichen Aufwand" aufgebaute falsche Identität als syrischer Flüchtling zurückfallen sollen, um die Stimmung im Land gegen die Aufnahme von Asylsuchenden kippen zu lassen.
Mit diesem Vorwurf konnte die Bundesanwaltschaft im ersten Anlauf im Dezember 2017 das Gericht nicht überzeugen, das diesen Anklagepunkt wegen mangelndem hinreichenden Tatverdachts nicht zulassen wollte. Die Karlsruher Ermittler waren aber mit einer Beschwerde vor dem Bundesgerichtshof erfolgreich, sodass das Frankfurter Gericht jetzt doch darüber zu entscheiden hat, ob sich A. die Vorbereitung eines solchen Terrorakts nachweisen lässt.
Der Angeklagte – Vollbart, die braunen Haare im Nacken zusammengebunden, Weste über dem karierten Hemd – nennt die Anklage vor Journalisten vor dem Gerichtsgebäude eine "Farce". Er sei kein Rechtsextremist und habe niemals geplant, jemandem zu schaden. Seine Version der Geschehnisse hatte er kurz vor Prozessbeginn bereits in einem langen Gespräch in freundlicher Atmosphäre beim russischen Auslandssender RT Deutsch präsentiert.
Im Gerichtssaal verlesen seine beiden Verteidiger am Donnerstag eine Erklärung als Opening Statement. Es ist eine Art Gegenanklage mit raunendem Unterton, Angriff als Verteidigung. Franco A. habe sich als "zivilcouragierter Bürger" nur deshalb als syrischer Flüchtling registrieren lassen und unter falschem Namen Asyl beantragt, um "Asylmissbrauch aufzudecken", trägt Rechtsanwalt Johannes Hock vor. Eine harmlose "Köpenickiade", um der Regierung den Spiegel vorzuhalten. Darin sei nichts Staatsgefährdendes zu erkennen – ganz anders verhalte es sich in dieser Hinsicht mit der Flüchtlingspolitik der Bundesregierung, die mit Schleusern paktiere, und der "unsäglichen Wendung ‚Wir schaffen das‘" von Bundeskanzlerin Angela Merkel.
Auch für versteckte Pistole gibt es eine alternative Erklärung
Mit einer langen Aneinanderreihung von Zitaten von Juristen, aber auch dem Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer, hatte zuvor schon sein Kollege Moritz David Schmitt-Fricke die Behauptung zu untermauern versucht, dass das Regierungshandeln in Deutschland von "Willkür und Rechtsverachtung" geprägt sei. Er spricht davon, dass "interessierte Kreise" die Kontrolle über das Bundesgebiet aufgegeben hätten, als 2015 viele Asylsuchende ins Land gekommen waren. Längst sei eine Mehrheit der Menschen gegen die Regierung Merkel.
Dem Verfahren gegen seinen Mandanten müsse bereits jetzt die "Rechtsstaatlichkeit abgesprochen werden", führt der Mainzer Anwalt weiter aus. Der Generalbundesanwalt habe über die Presse eine Kampagne gegen den jungen Mann geführt. Es seien gezielt Interna lanciert worden, die von Boulevardmedien für einen "Rufmord" genutzt worden seien. Schon vor Beginn der Hauptverhandlung hatte der Anwalt erklärt, man wolle mögliche "politische Einflussnahmen" im Prozess aufklären. Wenn sich diese nachweisen ließen, "dann können sich ein paar Leute in der Bundesregierung schon mal einen guten Anwalt suchen". Wen er damit genau meinte, wollte er auf Nachfrage nicht sagen.
Nicht nur zu den Motiven von A., sich vor den Behörden als
syrischer Christ aus Damaskus auszugeben, wollen die Verteidiger eine andere
Deutung präsentieren als die der Anklage, auch sein Charakter soll in ein
anderes Licht gerückt werden. Anwalt Hock trägt dazu Dutzende Auszüge aus
Aussagen von Zeugen vor, um das Bild eines "weltoffenen Patrioten" zu zeichnen.
Darunter ein Onkel, der ihn einen "feinen Kerl", nennt oder ein ehemaliger
Lehrer, der sich an die Vorliebe des interessierten Schülers für die Musik von
Tracy Chapman und Die Ärzte erinnert. Wenn er mit der Mutter telefoniert
habe, habe er stets vor dem Auflegen "Ich habe dich lieb" gesagt, heißt es in
einer weiteren Aussage, die der Anwalt vorliest.
Am Dienstag will A. selbst aussagen
Auch für die in Wien am Flughafen in einer Flughafentoilette versteckte Pistole gibt es eine alternative Erklärung. Sie wird am Donnerstag über eine bei den Ermittlungen sichergestellte E-Mail in die Verhandlung eingeführt. Dort schreibt Franco A. einem anderem Bundeswehr-Angehörigen, er sei zu der Waffe gekommen wie "die Heilige Jungfrau zu ihrem Kind". Gemeint ist damit aber nicht durch unbefleckte Empfängnis, sondern: beim Austreten in der Wiener Innenstadt.
Er habe in einer durchzechten Nacht nur kurz ins kniehohe Gebüsch pinkeln wollen und dabei etwas glitzern sehen, heißt es in dem verlesenen Dokument. Zunächst habe er an die "Spiegelung des Laternenlichts in meinen Ausscheidungen" gedacht, dann aber die Umrisse einer Handfeuerwaffe entdeckt – und diese einfach eingesteckt. Eingefallen sei ihm das erst wieder am nächsten Tag bei der Heimreise am Flughafen, kurz vor der Sicherheitskontrolle. Statt sich bei der Polizei zu melden, versteckte er die Pistole kurzerhand in der Toilette in einem Schacht. Als er kurz darauf nach Wien zurückkehrte, um sie zu holen – und wie er es darstellt: den Behörden zu übergeben – wurde er gefasst.
Zu den weiteren ihm vorgeworfenen Waffendelikten oder zu mutmaßlich bei der Bundeswehr gestohlener Munition äußerten sich am Donnerstag weder der Angeklagte noch sein Verteidiger. Der Prozess wird am Dienstag fortgesetzt. Dann will Franco A. selbst aussagen – zumindest zu einem Teil der Vorwürfe.
Die vorgetragenen Vorwürfe wiegen schwer. Von "Rufmord" ist die Rede, von der Kooperation mit "Schlepperbanden", von "staatsgefährdenden Momenten", von politischer Einflussnahme auf Ermittlungen, von einer "Entfernung der Exekutive vom Recht". Diese Anwürfe entstammen aber nicht aus der am Donnerstag zu Beginn des Prozesses gegen Bundeswehroffizier Franco A. in Frankfurt am Main verlesenen Anklage. Sie sind der Versuch der Verteidiger, ein gänzlich anderes Bild ihres Mandanten als das der Staatsanwaltschaft zu zeichnen. Eines, das ihn nicht als bestens vernetzten rechtsextremen Täter erscheinen lässt, sondern als vom eigenen Gerechtigkeitssinn getriebenen Idealisten, der den Regierenden den Spiegel vorgehalten hat.