Ein Klimaaktivist aus Berlin beklagt seine Verurteilung wegen einer Straßenblockade – und will deshalb nun vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Den Richtern in Karlsruhe solle die Möglichkeit gegeben werden, "festzustellen, dass Protest, der stört, im Angesicht des Klimanotfalls angemessen ist", erklärte Johann O. in einer Mitteilung der Gruppe Letzte Generation.
Der 21 Jahre alte Medizinstudent war zuvor mit seiner Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vor dem Berliner Landgericht gescheitert. Eine Jugendkammer bestätigte die Verurteilung O.s zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 20 Euro wegen Nötigung.
Gericht: Demonstrationsrecht rechtfertigt keinen Eingriff in Rechte Dritter
Zwar hätten die Demonstranten das Demonstrations- und Versammlungsrecht auf ihrer Seite, hieß es in der Erklärung des Gerichts. Das rechtfertige aber keinen Eingriff in die Rechte Dritter, um eigene politische Ziele zu erreichen.
Ziel der Demonstranten sei es gewesen, den Verkehr lahmzulegen. Weitergehende Ziele wie Klimaschutz seien für die strafrechtliche Bewertung nicht zu berücksichtigen. Am Landgericht Berlin war es die erste Berufungsverhandlung im Zusammenhang mit Straßenblockaden der Letzten Generation. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Student Johannes O. teilte mit, dass die Bundesregierung das Pariser Klimaschutzabkommen breche. Sie "manövriert uns in eine Katastrophe, aus der es kein Entkommen gibt" . Dass er und viele andere, "die auf dieses politische Versagen hinweisen, kriminalisiert werden, ist absurd und nicht hinnehmbar".