Zwei der Täter des Juwelendiebstahls im Grünen Gewölbe haben ihre Haftstrafe nicht angetreten. Die Frist zum Haftantritt war am Montag abgelaufen, teilte ein Sprecher der Dresdner Staatsanwaltschaft mit. Die beiden Männer waren bei der Urteilsverkündung im Mai 2023 schuldig gesprochen worden. Im Zuge dessen wurden sie bis zur Verbüßung ihrer Reststrafe aus der Untersuchungshaft entlassen.
Der 28-Jährige und der 30-Jährige hatten daraufhin zwar jeweils einen Antrag auf Aufschub der Vollstreckung gestellt, dieser wurde jedoch in beiden Fällen abgelehnt. Der Anwalt des jüngeren der beiden Männer hatte anschließend einen Antrag zur gerichtlichen Entscheidung über den Aufschub gestellt. Diese steht noch aus. Bei dem anderen Verurteilten ist noch nicht klar, ob er rechtlich gegen die Ablehnung vorgeht. Sollte dies nicht der Fall sein, hat er sich laut Staatsanwaltschaft zum Haftantritt zu stellen.
Die Männer waren im Juli informiert worden, bis zum 19. August die Haft im offenen Vollzug in Berlin antreten zu müssen. Sie sind zu fünf Jahren und zehn Monaten sowie sechs Jahren und zwei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die 911 Tage, die sie in Untersuchungshaft verbracht haben, werden angerechnet.
Diamanten und Brillanten im Gesamtwert von über 113 Millionen Euro
Beim Einbruch in das Schatzkammermuseum in Dresden im November 2019 stahlen die Täter 21 mit Edelsteinen besetzte Schmuckstücke. Sie verursachten dabei einen Schaden von über einer Million Euro, auch weil sie eines der Fluchtautos in einer Tiefgarage anzündeten, um Spuren zu verwischen. Sechs Männer waren im Zusammenhang mit dem Diebstahl angeklagt worden, fünf von ihnen wurden zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.
Zum Ende des Prozesses verständigte man sich auf einen Deal: Die Haftbefehle gegen vier der Verurteilten wurden außer Kraft gesetzt, im Gegenzug wurde ein Großteil der Beute zurückgegeben. Die Diamanten und Brillanten sind inzwischen wieder im Grünen Gewölbe ausgestellt.