Rechtlich ist die Ermittlung der IP-Adresse in Deutschland derzeit nicht möglich. Auch wenn die EU-Kommission jetzt auf die Bundesregierung Druck ausübt , die Vorratsdatenspeicherung in nationales Recht umzusetzen, noch gibt es keine gesetzliche Grundlage. Ohne diese generelle Regelung zur Vorhaltung der Verbindungsdaten ist kein Nachvollziehen von in der Vergangenheit zugeordneten IP-Adressen möglich. In Frankreich wurde die entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt. Die Provider müssen die Verbindungsdaten ein Jahr lang speichern. Damit war offenbar die Ermittlung der fraglichen IP-Adresse möglich. Das Bundesverfassungsgericht hatte das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung im März 2010 gekippt. Und obwohl die Richter für die Speicherung bloßer IP-Adressen niedrigere Hürden angesetzt haben als für persönlichere Daten, gibt es ohne das übergeordnete Gesetz auch keine Legitimation für die bloße Speicherung der Computeradressen.
Welche Gefahr geht vom islamistischen Terror für Frankreich aus?
Frankreich ist seit Jahrzehnten im Blickfeld militanter Islamisten. Meist handelt es sich um Algerier. Sie werfen der einstigen Kolonialmacht vor, sie stütze das algerische Regime, das lange mit extremer Härte gegen Islamisten vorging. Im Jahr 1999 rief die algerische Groupe Islamique Armé/GIA (Bewaffnete Islamische Gruppe) den Dschihad gegen Frankreich aus. Bereits 1995 hatten GIA-Terroristen Anschläge auf die Metro in Paris verübt, bei denen acht Menschen starben. Ein Islamist aus dem Umfeld der Täter war dann 2000 an dem nur knapp vereitelten Angriff auf den Weihnachtsmarkt in Straßburg beteiligt. Die Polizei in Frankfurt am Main nahm im Dezember 2000 vier Algerier fest, die nur Tage später in Straßburg eine Nagelbombe zünden wollten.
Die Männer gehörten zu einer größeren Bande, die mit der algerischen Groupe Salafiste pour la Prédication et le Combat/GSPC (Salafistische Gruppe für die Predigt und den Kampf) in Verbindung stand. Die GSPC ist eine Abspaltung der GIA und schloss sich 2006 Al-Kaida an. Gemeinsam mit Gruppen aus anderen nordafrikanischen Ländern wurde von 2007 an die Vereinigung Al-Kaida im Islamischen Maghreb (AQM) aufgebaut. Das Terrornetz bedroht in Westeuropa vor allem Frankreich und Spanien .
In Gefahr befinden sich aber auch westliche Touristen, die Nordafrika bereisen und in entlegene Gebiete fahren. Im Jahr 2003 hatte die GSPC in der Sahara 32 Reisende entführt, darunter 16 Deutsche. Eine deutsche Frau starb, die anderen Geiseln kamen wieder frei. Auch später entführten Kämpfer von AQM Reisende und töteten einige von ihnen. So starb 2010 ein Franzose, den AQM-Leute in Niger verschleppt hatten.
Nach Terrordrohungen aus dem Spektrum von AQM wurde zudem 2008 die Rallye Paris-Dakar abgesagt. Aus Sicherheitsgründen verlegten die Veranstalter das Rennen dann 2009 nach Südamerika .
Mohamed M. bekannte sich zu Al-Kaida, doch Sicherheitsexperten vermuten, dass er auf eigene Faust gehandelt hat, allenfalls unterstützt von seiner Familie. Sie gehört offenbar dem salafistischen Spektrum an. Die Salafisten sind eine Hardcore-Fraktion im Islamismus, sie verlangen ein Leben streng nach den Regeln des Propheten Mohammed. Es befürworten zwar nicht alle Salafisten Gewalt, doch fast alle islamistischen Terroristen entstammen salafistischen Milieus. Ein markantes Beispiel ist, dass im Namen der algerischen Terrorgruppe GSPC das "S" für "Salafiste" steht.
Dass sich zu den Morden von Toulouse jetzt im Internet eine Gruppe Dschund al-Chilafah bekannt hat, erscheint mysteriös. Es gibt eine islamistische Terrorgruppe dieses Namens in Kasachstan. Diese "Soldaten des Kalifats" sind auch im Internet aktiv. Möglicherweise haben sie die Taten von Mohamed M. medial vereinnahmt, um Aufmerksamkeit zu erregen. Diese Taktik passt zum Konzept der psychologischen Kriegsführung von Al-Kaida und dem islamistischen Terrornetz überhaupt. Die bekämpften Ungläubigen sollen fürchten, heilige Krieger seien überall.
Wie hoch ist das Risiko für eine solche Tat in Deutschland?
Die Terrorgefahr in Deutschland ist unvermindert hoch. Vor einem Jahr erschoss der junge Kosovare Arid Uka am Frankfurter Flughafen zwei US-Soldaten und verletzte zwei weitere. Uka hatte sich über das Internet radikalisiert und in der Nacht vor dem Anschlag ein islamistisches Propagandavideo gesehen. In dem Film wird die fiktive Szene der Vergewaltigung einer muslimischen Frau durch US-Soldaten gezeigt. Uka gab im späteren Prozess an, er habe das Gesehene für echt gehalten und sich berufen gefühlt, Rache an Angehörigen der US-Armee zu üben. Das Oberlandesgericht Frankfurt verurteilte Uka zu lebenslanger Haft.
Große Gefahr geht auch von Dschihadisten aus, die Deutschland in Richtung des pakistanischen Wasiristan verlassen, dort militärisch-terroristisch ausgebildet werden und dann in die Bundesrepublik zurückkehren – ähnlich, wie möglicherweise Mohamed M. es getan hat. Mehr als 220 Islamisten aus Deutschland sollen sich seit Anfang der 1990er Jahre in Wasiristan aufgehalten oder zumindest versucht haben, dorthin zu gelangen. Derzeit müssen sich am Kammergericht Berlin und am Oberlandesgericht Koblenz insgesamt drei Islamisten verantworten, die in Wasiristan von Al-Kaida beauftragt worden sein sollen, Deutschland zu attackieren.
Rechtlich ist die Ermittlung der IP-Adresse in Deutschland derzeit nicht möglich. Auch wenn die EU-Kommission jetzt auf die Bundesregierung Druck ausübt , die Vorratsdatenspeicherung in nationales Recht umzusetzen, noch gibt es keine gesetzliche Grundlage. Ohne diese generelle Regelung zur Vorhaltung der Verbindungsdaten ist kein Nachvollziehen von in der Vergangenheit zugeordneten IP-Adressen möglich. In Frankreich wurde die entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt. Die Provider müssen die Verbindungsdaten ein Jahr lang speichern. Damit war offenbar die Ermittlung der fraglichen IP-Adresse möglich. Das Bundesverfassungsgericht hatte das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung im März 2010 gekippt. Und obwohl die Richter für die Speicherung bloßer IP-Adressen niedrigere Hürden angesetzt haben als für persönlichere Daten, gibt es ohne das übergeordnete Gesetz auch keine Legitimation für die bloße Speicherung der Computeradressen.