Die vergebliche Mission des Michael Buback – Seite 1

Wer hat am 7. April 1977 geschossen? Wer hat den damaligen Generalbundesanwalt Siegfried Buback und zwei Begleiter ermordet? Den Sohn treiben diese Fragen seit Jahren um. Sie sind zu Michael Bubacks persönlicher Mission geworden.

Er ist fest davon überzeugt, dass es eine Frau war: Verena Becker, ein führendes Mitglied der zweiten RAF-Generation. Mit seinem beharrlichen Insistieren hatte er das neue Verfahren gegen die schon einmal zu lebenslanger Haft verurteilte frühere Terroristin ins Rollen gebracht. Als übereifriger, fast manischer Nebenkläger hat er versucht, die Bundesanwaltschaft auf seine Seite zu ziehen. Und sie, als ihm das nicht gelang, ebenfalls "angeklagt" .

Bubacks Mission ist gescheitert. Trotz all seiner Bemühungen und Medienauftritte hat der fast zwei Jahre dauernde Prozess keinen Beweis erbracht, dass Verena Becker die Mörderin seines Vaters war. Sie wurde zwar am Ende zu vier Jahren Gefängnis verurteilt – aber nur wegen Beteiligung an der Planung und Vorbereitung des Attentats.

Kaum fassbare Pannen

Michael Buback muss das als schwere persönliche Niederlage empfinden. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird für immer ungeklärt bleiben, wer unmittelbar für den Tod seines Vaters und seiner beiden Begleiter verantwortlich war. Ein unbefriedigendes Ergebnis auch für die Öffentlichkeit, die mehr als drei Jahrzehnte nach dem blutigsten Jahr des RAF-Terrors mit diesem dunklen Kapitel der bundesdeutschen Geschichte abschließen möchte.

Eines aber hat der Prozess gegen Verena Becker geleistet: Er hat kaum fassbare Schlampereien und Ungereimtheiten der seinerzeitigen Ermittlungen zu Tage gefördert. Und das ausgerechnet nach dem Attentat auf denjenigen, der an oberster Stelle die Terrortaten der RAF aufklären sollte und deshalb im Fokus ihrer inhaftierten Rädelsführer stand. Auch in der Behörde des Generalbundesanwaltes wurden Spuren nicht oder zu spät verfolgt. Akten wurden vernichtet, das bei dem Anschlag verwendete Motorrad wurde drei Jahre danach verkauft, das Fluchtfahrzeug ist wie andere wichtige Beweismittel "verschwunden".

Das hat die Wahrheitsfindung in diesem womöglich letzten großen RAF-Prozess erschwert. Ebenso wie die lange Zeit, die seit dem Buback-Attentat verstrichen ist. Die Erinnerungen vieler Zeugen sind verblasst und für ein Gerichtsverfahren nicht mehr zu gebrauchen.

Massiv behindert wurde dieser Prozess aber auch dadurch, dass die Sicherheitsbehörden bis heute manches im Zusammenhang mit dem Buback-Attentat unter Verschluss halten. Das ist, wie sein Sohn zu Recht beklagt, ein wirklicher Skandal.

Verdeckte Verbindung zum Verfassungsschutz

Verena Becker war, wie der Prozess noch einmal bestätigt hat, eine Informantin für den Verfassungsschutz. Ausführliche Vermerke über Aussagen von ihr gegenüber Mitarbeitern des Geheimdienstes wurden dem Gericht jedoch vorenthalten oder geschwärzt. Der damalige Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat Teile der brisanten Unterlagen vor Prozessbeginn für 30 Jahre gesperrt. Weshalb? Um eine allzu enge Verbindung der Verfassungsschützer zu einer Führungsfigur der RAF zu vertuschen, oder daraus resultierende einseitige Ermittlungen? Oder doch nur, um eine Informantin und ihre Kontaktleute zu schützen?

Die Bundesanwälte hatten erkennbar kein Interesse daran, dies aufzuklären. Sie waren und sind davon überzeugt, wie sie schon in der Anklage schrieben und dann auch im Schlussplädoyer ausführten, dass Verena Becker zwar den Anschlag maßgeblich vorantrieb und vorbereitet und dass sie das Bekennerschreiben abgeschickt hat, an dem sich DNA-Spuren von ihr fanden. Aber sie hielten wie die Angeklagte daran fest, dass sie nicht auf dem Motorrad saß und nicht sie die Mörderin war.

Dem Gericht blieb deshalb gar nichts anderes übrig, als die Angeklagte vom Mordvorwurf freizusprechen, den einzig Michael Buback als Neben-Ankläger erhob.

Vergebliche Suche nach der Wahrheit

Die juristische Bilanz dieses 7. April 1977 lässt sich also so zusammenfassen: Günter Sonnenberg , der höchstwahrscheinlich das Motorrad des Mörder-Duos steuerte, wurde wegen anderer Taten verurteilt; Christian Klar und Knut Folkerts , von denen einer nach Auffassung der Ankläger der Todesschütze war, wurden lediglich wegen gemeinschaftlichen Mordes an dem Generalbundesanwalt verurteilt, so wie Becker jetzt wegen Beihilfe.

Der Gerechtigkeit ist damit Genüge getan, dem Gerechtigkeitsempfinden von Michael Buback nicht. Das aber konnte der Rechtsstaat ohnehin nicht leisten. Ihm kann es nicht darum gehen, den verständlichen Wunsch von Opfer-Angehörigen nach Wahrheit und Sühne zu befriedigen. Seine Aufgabe ist einzig und allein, Verbrechen – wenn möglich – aufzuklären, den oder die Täter zu verurteilen und damit den öffentlichen Frieden wiederherzustellen.

Um Bubacks Wunsch nach Aufklärung zu erfüllen, und ebenso den der Öffentlichkeit, wäre es besser gewesen, eine Art Wahrheitskommission einzusetzen, so wie es schon früher diskutiert wurde, statt einen vergeblichen (Privat-)Prozess zu führen.

Dazu hätte freilich gehört, dass sowohl die Sicherheitsbehörden als auch die verbliebenen RAF-Täter Interesse an der Aufklärung des Buback- und anderer Morde hätten. Die meisten von ihnen schweigen. So wird die letzte Wahrheit wohl für immer im Dunkel bleiben.