Religiöse Motive bleiben die Ausnahme bei der Befreiung von schulischen Pflichtveranstaltungen. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Bremen entschieden. Ein streng christlicher Vater hatte aus Gründen der Glaubens- und Gewissensfreiheit versucht, seine drei Kinder von einer Klassenfahrt zu befreien. Die Familie ist Mitglied der Freien Christengemeinde.
Das Gericht argumentierte, dass Schulen ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag nicht angemessen ausführen könnten, wenn sie einen Konsens mit allen Glaubensrichtungen suchten. In einer religiös vielgestaltigen Gesellschaft, in der die Schule eine wichtige Integrationsfunktion wahrnehme, sei dies nicht möglich, heißt es in einer Mitteilung.
Es handelte um eine mehrtägige Klassenfahrt. Die Kinder der Familie – damals in der 5., 6. und 7. Klasse – sollten zu Hause bleiben. Begründet hatte der Vater diesen Wunsch mit der Betreuung, die während der Klassenfahrt nicht so gewährleistet werden könne, wie er sich das wünsche: Mit gemeinsamen Gebeten und regelmäßigen Bibellesungen. Der Vater berief sich auf das durch das Grundgesetz geschützte Recht auf Erziehung. Seine Kinder sollten auch nicht außerhalb des Elternhauses schlafen.
Auf einen Kompromissvorschlag der
Schule war der Vater zuvor nicht eingegangen. Die Schule hatte vorgeschlagen,
der Vater könne seine Kinder abends vom Ort der Klassenfahrt 35 Kilometer
von Bremerhaven entfernt abholen und morgens wieder bringen. Der Vater hatte
abgelehnt. Mit dem Angebot sei die Schule den Klägern weit entgegengekommen,
hieß es in der Mitteilung des Gerichts. Der Vorschlag sei geeignet gewesen,
den Konflikt zu entschärfen. "Wer sich als Beteiligter einer solchen Konfliktentschärfung verweigere und annehmbare Ausweichmöglichkeiten ausschlage, müsse hinnehmen, dass er sich nicht länger gegenüber dem anderen Beteiligten auf einen Vorrang seiner Rechtsposition berufen dürfe", so das Gericht.
Der Richter ließ keine Revision des
Urteils zu. Dem Vater bleibt nur, sich darüber zu beschweren – dann würde das
Bundesverwaltungsgericht über ein weiteres Vorgehen entscheiden.