Der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt sich zum zweiten Mal mit dem Feuertod von Oury Jalloh. Für den 28. August ist eine Verhandlung zu dem Fall anberaumt. Die Richter wollen das Urteil gegen einen damals diensthabenden Polizeibeamten überprüfen. Jalloh war 2005 in einer Zelle des Polizeireviers Dessau ums Leben gekommen.
Der
ehemalige Dienstgruppenleiter war vom Landgericht Magdeburg 2012 wegen
fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro verurteilt worden. In
der Begründung hieß es, der Polizist hätte für eine ständige Überwachung der
Zelle des Asylbewerbers sorgen müssen. Der Polizeibeamte, die
Staatsanwaltschaft und die Nebenkläger hatten gegen das Urteil Revision
eingelegt.
Ein
erstes Urteil hatte das Landgericht Dessau gesprochen. Die Richter hatten
2008 zwei Polizisten – darunter auch den diensthabenden Polizeibeamten – von
dem Vorwurf freigesprochen, mitschuldig am Tod von Jalloh zu sein. Der BGH
hatte das Urteil im Januar 2010 aufgehoben und den Fall an das Landgericht
Magdeburg verwiesen.
Erst im April dieses Jahres hatte die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau ein neues Ermittlungsverfahren zur Klärung der Todesursache eingeleitet. Ein Gutachten einer Initiative zum Gedenken an Jalloh hatte die neuen Ermittlungen angestoßen. Bisher gingen die Ermittler davon aus, dass der Asylbewerber – an Händen und Füßen gefesselt – mit einem Feuerzeug eine Matratze in der Zelle in Brand gesetzt hat. Laut Obduktion starb er an einem Hitzeschock.