Hartz-IV-Empfänger können sich künftig besser gegen eine Kürzung ihrer Unterkunftsleistungen wehren. Laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts müssen Sozialgerichte künftig in Eilverfahren prüfen, welche konkreten negativen Folgen Entscheidungen zur Übernahme von
Wohn- und Heizkosten für die Leistungsempfänger haben. Die Beurteilung dürfe nicht schematisch erfolgen.
Geklagt hatte ein Mann, der nur reduzierte Leistungen bekommen hatte, weil ein Jobcenter in Nordrhein-Westfalen davon ausgegangen war, dass er sich den Haushalt mit einer anderen Person teilte. Seinen Eilantrag auf höhere Wohn- und Heizkosten für Alleinstehende hatte das Landessozialgericht abgelehnt. Da es noch keine Räumungsklage gebe, drohe dem Mann auch keine Obdachlosigkeit durch die Kürzung der Bezüge, hatten die Richter argumentiert.
Die Verfassungsrichter stellten nun klar, dass die Sozialgerichte ihre Entscheidung in solchen Fällen nicht pauschal nur von einer Räumungsklage abhängig machen dürfen, also erst dann, wenn Obdachlosigkeit drohe. Vielmehr müssten sie die gesamte Situation der Leistungsbezieher in den Blick nehmen. Die Anforderungen an die Gründe, mit denen Hartz-IV-Empfänger ihre Notlage glaubhaft machen müssen, dürften nicht "überspannt" werden.
Die eigene Wohnung sei ein wichtiger Bestandteil des sozialen Existenzminimums, heißt es in der Entscheidung. Dazu gehöre, möglichst in der gewählten Wohnung zu bleiben. Die Gerichte müssten berücksichtigen, welche finanziellen, sozialen oder gar gesundheitlichen Folgen ein Verlust der Wohnung haben könnte.
Kommentare
Im Titel müsste es heißen: "stärkt"
Grammatisch verstehe ich die Überschrift nicht : Bundesverfassungsgericht stärken Rechte von Hartz-IV-Empfängern
??
Auch hier: "Eine schematische Beurteilung sei unzulässig, entschied die Verfassungsrichter. "
Das ist nicht so hilfreich für die Betroffenen, wie es sich anhört. Die schematische Überprüfung haben sich die Sozialgerichte nicht aus sozialer Kaltschnäuzigkeit heraus ausgedacht, sondern weil sie komplett überfordert sind die Folgen des schlecht gemachten SGB II - und so mancher "Minderkompetenz" von Sachbearbeitern, die das dann anwenden sollen - zu kitten, letztlich mit dem Ziel den Bürgern die Leistungen zuzugestehen, die ihnen rechtlich eigentlich von vorneherein zustehen mussten, ihnen aber durch die Jobcenter vorenthalten wurden.
Trotzdem erhält niemand Applaus, wenn er mehr Richterstellen fordert. Der Stammtisch meint ja eh zu wissen, dass die alle faul und überbezahlt sind und den Bildungsbürgern, die vielleicht etwas differenzierter denken, ist das Thema eher egal, da sie vergleichsweise selten zu den Langzeitarbeitslosen gehören und bei kurzzeitiger Arbeitslosigkeit meist auch nur in Kontakt mit dem ALG I System kommen, wo es ein Stück gelöster zugeht.
Und so müssen die Sozialgerichte ihre mangelnden Ressourcen irgendwie bestmöglich verwalten. Und wie sollen hier bitte Einzelfallprüfungen, gar im Eilverfahren möglich sein, ohne, dass die Hauptverfahren noch weiter in die Länge gezogen werden als eh schon, die Betroffenen also noch länger auf ihnen möglicherweise zustehende Zahlungen warten müssen, Betroffene die jeden Euro umdrehen müssen.
Damit ist also praktisch den Betroffenen nicht geholfen, sondern geschadet.
Zukünftig wird es nicht mehr so einfach sein, das Kostensenkungsverfahren mit Behauptungen zu eröffnen und durchzuführen. Zudem könnten mit Verweis auf das Urteil Einsprüche erfolgreicher sein.
Das könnte entgegen Ihrer Befürchtung doch für eine Entlastung der Sozialgerichte sorgen.
Ansonsten: Gute Sache.