Die Fraktion aus CDU und CSU hat auf Twitter "ein Bündel von Maßnahmen" gegen sexuellen Missbrauch angekündigt. Zuvor hatten Spiegel und Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung über ein entsprechendes Papier von Rechts- und Familienpolitikern der Fraktion berichtet.
Demnach soll etwa der Besitz von Kinderpornos künftig mit bis zu fünf anstatt drei Jahren Gefängnis bestraft werden können. Ermittler sollen sogar echt aussehende, aber computergenerierte Nachahmungen von Kinderpornos im Darknet hochladen dürfen, um Zutritt zu Tauschplattformen zu bekommen. CDU und CSU schlagen laut Spiegel außerdem eine Meldepflicht für Internetprovider vor. In Verdachtsfällen sollen diese etwa das Bundeskriminalamt informieren. Wenn Erwachsene gezielt im Internet Kontakt mit Minderjährigen aufnehmen (Cybergrooming), soll das strafbar werden. Verbindungs- und Maildaten von Verdächtigen sollen beschlagnahmt werden können, ohne die Betroffenen vorher zu informieren. Das Papier soll am Dienstag von der Fraktion beschlossen werden.
SPD ist aufgeschlossen
Union und SPD hatten sich bereits im Koalitionsvertrag verständigt, sexualisierte Gewalt gegen Kinder im Netz härter zu ahnden und Schutzlücken zu schließen. Entsprechend aufgeschlossen zeigte sich der Koalitionspartner. Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, sagte der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung, die Sozialdemokraten gingen in manchen Punkten noch weiter: Sie wollten zum Beispiel mehr Ermittler einstellen und die Strafanzeigen von Opfern zwingend auf Video aufnehmen. Diese könnten dann auch als Beweis genutzt werden, wenn die Opfer ihre Aussagen später zurücknähmen, etwa weil sie unter Druck gesetzt würden.
Kommentare
"Es soll der Besitz von Kinderpornos härter bestraft werden."
Da werden sich die Kinderschänder jetzt aber fürchten.
Und die Eltern können sich weiterhin bequem zurück lernen oder gar auf den Staat pochen.
Eine Alternative wäre ja eine bessere mediale Aufklärung, sowohl in der Schule als auch von den Eltern.
"Ermittler sollen sogar echt aussehende, aber computergenerierte Nachahmungen von Kinderpornos im Darknet hochladen dürfen, um Zutritt zu Tauschplattformen zu bekommen."
Im Zuge der Terrorbekämpfung und wenn es besonders schmuddelig wird, ist wohl jedes Mittel Recht. Dass sich solche Maßnahmen dann auch ganz schnell anderweitig zur breiten Überwachung und Meinungsbestimmung genutzt nutzen lassen, zeigt u.a wie mit dem Begriff "Hass" und den Zensurversuchen dazu im Internet umgegangen wird. Rational wird ja kein Mensch etwas gegen die Verfolgung von KiPo haben. Da ist ja dann auch ein Generalverdacht gegen alle begründet.
Das ganze ist natürlich schon ein Spannungsfeld: einerseits ist es - finde ich - völlig ok sich zB in solche Abschnitte des Darknets hineinzudiffundieren, um solche Täter zu überführen (wenn es wohl anders nicht geht).
Andererseits ist natürlich schon der Wunsch da, mit Datenschutzsachen leichter umzugehen; wie ich gerade las, betont das BKA zB immer wieder, dass die Vorratsdatenspeicherung noch stärker kommen sollte, um solche Straftaten ahnden zu können.
Da stehen dann natürlich schon wichtige Grundrechte im Konflikt (Schutz der persönlichen Unversehrtheit vs. Schutz vor General-Überwachung).
Ok, dann fängt jetzt also scheinbar endgültig die Vorwahlzeit wieder an. Nachdem die SPD die Sozialpolitik wieder entdeckt hat fängt die Union jetzt mit ihren Gassenhauern an. Aber gut, gehen wir das ganze mal im einzelnen durch:
- 5 statt 3 Jahren Strafmaximum:
Kann man sicher machen, dürfte allerdings wohl das Problem nur sehr begrenzt lösen. Straftäter (gerade in dem Bereich) ticken nunmal nicht nach der Marke "für 3 mach ich es, für 5 lass ich es bleiben". Wohl folgenlos, aber im Prinzip unproblematisch.
- computergeneriertes Material zum hochladen:
Auch hier: Kann man machen, die Frage ist halt wie lange sowas hilft. Ich bin nun nicht auf dem allerneusten Stand was Algorythmik angeht, aber sowas zu generieren dürfte wahrscheinlich eine gewisse Zeit dauern. Allerdings ist es dann wahrscheinlich nach einem Einsatz verbrannt.
- Provider melden Verdachtsfälle:
Hier beginnt es dann langsam problematisch zu werden. Der Provider macht nichts anderes als Daten durchzuleiten, d.h. woher soll der wissen was er da transportiert? Das geht verdächtig in die Nähe von Angriffen auf die Netzneutralität, hier muss extrem aufgepasst werden das die Union da nicht mit der Hintertür ein Kuckucksei plaziert!
- Cybergrooming:
Auf DAS Gesetz bin ich gespannt, v.a. wie man hier berechtigten Kontakt zwischen Erwachsenen und Kindern (v.a. wieder die Frage was denn nun ein Kind ist) von unberechtigtem juristisch einwandfrei differenzieren will. Das dürfte ein Fest der Weltfremdheit werden...
"Ich bin nun nicht auf dem allerneusten Stand was Algorythmik angeht, aber sowas zu generieren dürfte wahrscheinlich eine gewisse Zeit dauern."
Wenn Sie den Algorithmus erst einmal geschrieben haben (bzw hier ggf ein neural network trainiert haben), können Sie in Sekunden Hunderte beliebiger Bilder generieren.
Ethisch bedenklich finde ich allerdings das "Generieren" solcher Bilder schon: denn letztendlich stehen dahinter letztendlich unter Umständen ekelige "echte" Bilder, mit denen die Algorithmen dann trainiert werden. Fände ich als Informatiker aus ethischer Sicht nicht so prickelnd, aus solchem Material dann Pseudo-Bilder zu generieren.
In Großbritannien haben sie einen Pornofilter eingerichtet. Einer der ersten Seiten die blockiert wurden war der des Chaos Computer Clubs.
Kinderpornographie sollte natürlich stärker verfolgt werden. Nur stellt sich mir die Frage: geht es hierbei wirklich um Gesetze gegen Kinderpornographie ODER ist das nur ein Vorwand, genauso wie in Großbritannien, um stärker politische Gegner auszuspionieren?
Man bedenke nur, wie der Verfassungsschutz gerade verfassungswidrig Wahlkampfhilfe für die SPD gemacht hat: https://www.cicero.de/inn...
"Man bedenke nur, wie der Verfassungsschutz gerade verfassungswidrig Wahlkampfhilfe für die SPD gemacht hat: https://www.cicero.de/inn..."
Gibt es dazu bereits eine Gerichtsentscheidung, dass es "verfassungswidrig" war, dass der Verfassungsschutz bekannt gab, dass die AfD als "Prüffall" gilt?
Falls nein, dann ist es auch nicht "Verfassungs-widrig", diese Tatsache bekannt zu geben.
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Davon abgesehen haben Sie Recht, dass durchaus die GEFAHR besteht, dass staatliche Stellen die "Überwachung wegen Kinderprornographie" nur vorschieben.
Dass aus einer Überwachung "zum Schutz der "Kinder" eines Tages oder unbemerkt eine generelle "Bürgerüberwachung" werden könnte.
"Verbindungs- und Maildaten von Verdächtigen sollen beschlagnahmt werden können, ohne die Betroffenen vorher zu informieren."
Betroffene Bürger bekämen von der "anlasslosen Vorratsdatenspeicherung" nicht einmal etwas mit, wenn sie nicht über den Vorgang informiert würden.
Andererseits wäre es zur Sicherstellung von Beweismaterial und zur Verbrechensbekämpfung sicher sinnvoll, mutmassliche Täter nicht im Vorfeld über laufende Ermittlungen zu informieren.
Dennoch sollten solche Ermittlungen nur mit richterlicher Erlaubnis stattfinden. Und das gesammelte Beweismaterial sollte, sobald klar ist, dass der Verdacht unbegründet war, umgehend und nachweislich vernichtet bzw. gelöscht werden. Damit sichergestellt ist, dass einmal gesammelte Daten nicht eines Tages anderweitig verwendet