Fast vier Jahre nach zwei Terroranschlägen in Tunesien hat ein Gericht sieben Angeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt. Wie die Staatsanwaltschaft mitteilte, bekamen 16 weitere Angeklagte Haftstrafen zwischen sechs Monaten bis 16 Jahren. Die Verfahren gegen 27 Personen wurden eingestellt.
Im März 2015 waren bei einem Angriff auf das Bardo-Nationalmuseum in der tunesischen Hauptstadt 21 ausländische Touristen und ein Polizist getötet worden. Drei Monate später hatte ein bewaffneter Angreifer vor einem Strandhotel im Badeort Port el-Kantaoui bei Sousse 38 Touristen getötet, darunter 30 Briten und zwei Deutsche. Der Attentäter wurde anschließend von Sicherheitskräften erschossen. Zu beiden Anschlägen hatte sich die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) bekannt.
Keiner der nun Beschuldigten sei direkt an den Anschlägen beteiligt gewesen, sagte Abdel Nasser el-Mehri, einer der Verteidiger, nach der Urteilsverkündung. Einige Angeklagte hätten jedoch logistische Hilfe geleistet. Er warf den Behörden vor, Teile ihrer Vorwürfe fabriziert zu haben.
Die Verurteilung erfolgte auf Grundlage eines im
Sommer 2015 verabschiedeten Anti-Terror-Gesetzes. Die Anklage
lautete auf Verstrickung in Terror, Mord und Verschwörung gegen die
Sicherheit des Staates. Außerdem wurde Sicherheitskräften im
Zusammenhang mit dem Anschlag in Sousse unterlassene Hilfeleistung vorgeworfen. Gegen die Urteile kann noch Berufung eingelegt werden.
Kommentare
Tunesien ist ein international angesehener Rechtsstaat. Ohne die dortige Strafzumessung im Einzelnen zu kennen: Nach deutschem Recht wird Beihilfe genauso bestraft, wie die finale Ausführung einer Tat. So ist bei uns für die Beihilfe zum Mord genauso wie für den Mord selbst lebenslange Freiheitsstrafe vorgesehen.
Das war kurz vor der Grenzöffnung Merkels. Man wusste, dass Terroristen als Flüchtlinge getarnt aus Tunesien nach Deutschland kommen konnte. So ist es mit Anis Amri auch geschehen.
Wieso?
Wie soll ein Land wie Tunesien gegen die Täter derartiger Terroraktionen wirkungsvoll vorgehen, wenn Terroristen nur nach Deutschland flüchten und hier Asyl beantragen müssen, um vor Strafverfolgung geschützt zu sein?
Wieso sollten sie? Deutschland würde das Problem dann haben, Tunesien kann den Tätern ggf. die erneute Einreise verweigern. Bzw. haben die Täter Beweise für ihre alte Identität beseitigt und können daher nicht mehr als Tunesier identifiziert werden.
Solange die deutsche Politik weiterhin unser Land (ungewollt) in einen potentiellen Rückzugsort für Terroristen umwandelt, wird die Möglichkeit solche Mörder zu bestrafen leider weiter abnehmen.
Ich habe vor über 10 Jahren in Sousse an genau diesem Strand meinen Urlaub verbracht und es war damals schockierend von diesem brutalen Terrorakt zu lesen. Zum Glück konnte man diese Terrorhelfer rechtzeitig festnehmen, bevor sie sich - wie allzu oft, siehe IS-Terroristen - nach Europa absetzen konnten.
Solange die deutsche Politik weiterhin unser Land (ungewollt) in einen potentiellen Rückzugsort für Terroristen umwandelt, wird die Möglichkeit solche Mörder zu bestrafen leider weiter abnehmen.
Nun, alle Angeklagten standen vor dem Gericht. Keiner davon ist nach Deutschland geflüchtet und hat sich der Strafverfolgung damit entzogen.
Hoffentlich bedeutet "lebenslang" in Tunesien tatsächlich lebenslang und nicht 15 Jahre wie hier.
Lebenslang bedeutet es auch in Deutschland, genauer Freiheitsentzug auf unbestimmte Zeit. Nur was unser Rechtsstaat anerkennt ist, dass man sich selbst bei der schändlichsten Tat ändern kann und daher nach 15 Jahren auf eine neue Überprüfung der Haftweiterführung ein Anrecht hat. Wir sprechen da, Stichtag 31.3.2017, von 1831 zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten.
https://www.destatis.de/D...
Selbst die Sicherugsverwahrung als Präventivfunktion (561 Personen am Stichtag) bedeutet nicht unbedingt bis zum Tode.
Das Problem (finanziell als auch personell) bei Pflegebedürftigen oder stark gebrechlichen Verurteilten ist dabei noch nicht einmal berücksichtig.