In einer Moschee in der Bremer Bahnhofsvorstadt haben Unbekannte etwa 50 Exemplare des Korans geschändet. Wie die Polizei Bremen mitteilte, handelten die Täter während der regulären Öffnungszeiten der Rahma-Moschee. Die Polizei ermittelt wegen Sachbeschädigung und sucht nach Zeugen.
In einer Stellungnahme spricht die Schura Bremen, die Islamische Religionsgemeinschaft Bremen e.V., von einem "abscheulichen und widerwärtigen Anschlag". Nach Angaben der Schura Bremen wurden mehrere Dutzend Exemplare der heiligen Schrift des Islam zerrissen und zu Teilen in die Toilette gestopft. Die Polizei Bremen geht davon aus, dass der oder die Täter am Samstag zwischen 14 und 16 Uhr die Moschee betraten.
Von der Polizei erwarte die Religionsgemeinschaft "maximale Transparenz" und "ein entschiedenes sowie hartes Vorgehen gegen die Täter". Der Staatsschutz der Polizei Bremen hat die Ermittlungen aufgenommen und prüft, ob ein politisch oder religiös motivierter Hintergrund vorliegt.
Der Koran ist die heilige Schrift des Islams. Gemäß der muslimischen Glaubenslehre enthält er die wörtliche Offenbarung Gottes an den Propheten Mohammed. Das Buch zu beschädigen und, wie in Bremen geschehen, herabzuwürdigen, verletzt in großem Maß die religiösen Gefühle von Muslimen.
Kommentare
Es ist niemand zu Schaden gekommen. Eine Provokation aber mehr auch nicht.
Für viele Menschen ist dieses Buch heilig.
"Die Polizei ermittelt wegen Sachbeschädigung".
Das ist für meinen Geschmack zu wenig. Wenn ein politisch motiviertes Vorgehen dahintersteckt, dann ist das viel schlimmer als bloße Sachbeschädigung.
"Das ist für meinen Geschmack zu wenig."
Nein, dass ist genau richtig. Von mir aus noch Vandalismus und ggf. Landfriedensbruch. Dann ist aber genug. Es ist nur ein Buch. Wie die Bibel, wie Mein Kampf (kommentiert) oder das Telefonbuch.
Alles andere würde meine atheistischen Gefühle verletzen.
Welches Delikt halten Sie neben Sachbeschädigung für einschlägig?
Ja, wobei Landfriedensbruch schon eine ganz andere Hausnummer als Sachbeschädigung wäre. Ob es dafür reicht müssen freilich Gerichte bewerten.
Für mich als Jude ist der Koran natürlich kein heiliges Buch. Dennoch würde ich, wäre ich Staatsanwalt, hier nicht wegen Sachbeschädigung, sondern wegen Volksverhetzung ermitteln. Denn hier ist offensichtlich das Tatmotiv nicht lediglich ein paar Bücher zu vernichten, sondern religiöse Unruhen in der Bevölkerung zu provozieren.
Widerspruch. Gehen wir mal von der naheliegenden Annahme aus, dass es eine politisch motivierte Straftat ist. Dann versucht da jemand, Volksgruppen gegeneinander aufzuhetzen.
Es macht schon einen Unterschied, ob ich Bücher der Stadtbibliothek beschädigt zurückgebe oder in einer Moschee den Koran zerstückele.
Was würden Sie sagen, wenn ein Muslim in einer Kirche ein Altarkreuz zerlegt oder ein Christ in einer Synagoge den Talmud zerstört?
Da geht es um mehr als um bloße Beschädigung von Gegenständen.
Stellen Sie sich vor, Bibeln werden in einem Christlichen Gemeindezentrum entwendet und Art uns Sachfremd verwendet.
Sollte dann der Staatsschutz ermitteln? geht es dann um mehr als Sachbeschädigung, Diebstahl, Hausfriedensbruch, Diebstahl?
Für politisch motiviert halte ich die Äußerungen des Moschevereins.
Was in deren eigenen Laden passiert, sollten die schon unter Kontrolle haben
Um Ihre Gefühle geht es gerade nicht, Sie können ja weiterhin Ihrer Alternative nachhängen.
Das ist für meinen Geschmack zu wenig. Wenn ein politisch motiviertes Vorgehen dahintersteckt, dann ist das viel schlimmer als bloße Sachbeschädigung.
Die örtiche Polizei macht genau das, was auch ihre Aufgabe ist. Für politische Taten sind sie nicht zuständig, wesshalb in dem kurzen Artikel ja auch darauf hingewiesen wird, dass der Staatsschutz tätig wurde und weitergehend ermittelt.
Ich habe noch nie gehört, dass Sachbeschädigungen in einer Kirche zu ähnlicher Aufregung führen. Opferstöcke aufbrechen, die Bibel vom Altar werfen, Kruzifixe zerstören und noch Schlimmeres ... alles schon ziemlich oft vorgekommen. Hier ein aktuelles Vorkommnis aus der Provinz:
https://nh24.de/2019/06/03/m…
Volksverhetzung? Staatsschutz? Große überregionale Zeitungsartikel? Aber nicht doch.
Ich Frage mich ob die Plünderungen, Bücherverbrennungen und Sachbeschädigungen in der Reichs-Kristallnacht auch die Gefühle der zuschauenden Atheisten verletzt hat?
Also wenn demnächst mal in einer Synagoge Tora-Schriften zerrissen in einer Toilette zu finden sind, ist es die Schuld der jüdischen Gemeinde und nicht die der Täter?!
Danke.
Das ist eine Erklärung, die einleuchtend klingt und das Funktionieren des Rechtsstaats bestätigen würde.
"Alles andere würde meine atheistischen Gefühle verletzen."
Sie sind mir ein komischer Atheist!
Gefühle? In diesem Zusammenhang?
Es würde mein Rechtsverständnis verletzen, und Gefühle nur insofern als ich mich für solch tumbe Zeitgenossen (die Täter) schämen würde .
Aber ein mögliches Gerichtsverfahren muss auch die Tatmotive würdigen, es geht also nicht einfach um eine profane Sachbeschädigung.
Nette Haferflocke,
sie haben wohl Ihre Textbausteine nicht ganz unter Kontrolle gehabt!
Und sie verwechseln auch Täter und Opfer!
Volksverhetzung ist das Aufstacheln zu Gewalt gegen eine Gruppe. Ein Aufruf ist mit der Tat aber nicht verbunden und Strafrecht darf nicht beliebig weit ausgelegt werden. Aus einer Beschädigung eines symbolischen Gegenstandes gleich einen Gewaltaufruf abzuleiten, ist weit gegriffen.
Für Landfriedensbruch gilt ähnliches, das wäre Gewalt aus einer Menschenmenge in einer die öffentliche Sicherheit gefährdenden Weise. Das ist sicher auch nicht gegeben.
Neben Sachbeschädigung bliebe noch Blasphemie. Aber diesen zweifelhaften Paragraphen will man wohl auch nicht zu leichtfertig auspacken.
Aus dem Artikel geht nicht eindeutig hervor, dass die Koranausgaben der Moschee gehören. Ich gehe jetzt mal davon aus. Hätten die Täter diese mitgebracht, wäre selbst Sachbeschädigung vom Tisch.
Ich würde sagen, das ist Sachbeschädigung. Es wäre zu hoffen, dass man den Täter erwischt. Im Falle von wertvollen Objekten wäre auch zu hoffen, dass man den Täter zum Schadensersatz heranziehen kann, der bei einer Restauration wertvoller Objekte sehr hoch ausfallen kann.
Sachbeschädigung kann eine sehr ärgerliche Straftat sein. Es gibt durchaus Sachen in meinem Besitz, die hohen, emotionalen Wert für mich haben.
Reicht Ihnen § 304 StGB?
Falls nein: Warum nicht?
Um Ihr Gehör müssen Sie sich schon selbst kümmern.
Politische Motive werden vom Staatsschutz untersucht, wenn es dafür einen Anhaltspunkt gibt. Das ist nicht bei jeder Form von Vandalismus der Fall.
Soweit Sie mehr wissen, können Sie das der nächsten Polizeidienststelle erzählen.
Ich Frage mich ob die Plünderungen, Bücherverbrennungen und Sachbeschädigungen in der Reichs-Kristallnacht auch die Gefühle der zuschauenden Atheisten verletzt hat?
Und, haben Sie eine Antwort gefunden?
Ich geb mal einen Tipp: Holocaust mit Koran in Klo werfen kommt noicht sehr gut.
§ 304 StGB
Das muss reichen.
Noch steht in Deutschland das Staatsrecht über dem Kirchen(Religions)recht.
Wem das nicht genug erscheint, der sollte sich mal die Folgen vor Augen halten!
Die Aktion ist verwerflich,keine Frage. Weder Tora Rollen,noch Bibeln oder Korane sollten zerstört werden.
Aber so ein Aufriss ? Was hört man hier eigentlich über 1000 fache Kirchenschändungen?
#In 2017 wurden ca. 5000 Kirchenschändungen im deutschsprachigen Raum bekannt# http://www.kcpm.de/index.php…
Und welchen Tatbestand schlagen Sie stattdessen vor?
Es gibt ein paralles Kirchenrecht. In Einrichtungen der Kirchen gilt nicht das weltliche Arbeitsrecht. In letzter Zeit gab es Urteile die das Ein wenig relativieren, aber im Prinzip haben wir seit Jahrzehnten eine Kirchen-Scharia. Unter anderem durfte ein Prof. nicht Rektor werden, weil Homosexualität nicht als Sünde anerkannt hat..
Ja, es ist ja offensichtlich hier das Ziel gewesen gegen eine Volks(Glaubens)gruppe zu hetzen. Sachbeschädigung war da nur das Mittel der Wahl.
Es geht hier aber nicht um eine Kirche.
Bei Moscheen ist es immer Volksverhetzung, bei Kirchen nur Vandalismus oder Randale.
"Welches Delikt halten Sie neben Sachbeschädigung für einschlägig?"
Volksverhetzung.
Es gibt aber einen Unterschied zwischen Geschmack und Gesetz. Finde es schon schlimm genug, dass so ein Aufriss gemacht wird. Vandalismus vielleicht noch, aber das wars dann.
‚maximale Transparenz" und "ein entschiedenes sowie hartes Vorgehen gegen die Täter
Dennoch ist für die Verurteilung das deutsche Strafgesetzbuch maßgeblich
Das deutsche Strafgesetzbuch ist doch nicht gegen "maximale Transparenz"! Oder etwa doch?
Ich verstehe es, wenn Muslime von der "Schändung" ihres heiligen Buches sprechen.
Ich verstehe es nicht, wenn eine Zeitung im Deutschland des 21. JHs diesen Tenor einfach übernimmt. "Schändung" von Koran, Bibeln, Flaggen und anderen "heiligen Gegenständen"; böse formuliert würde ich "Fetische" schreiben; solte man mMn im Sprachgebrauch vermeiden.
Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch stehen hier als Straftaten nach deutschem Recht im Raum, darauf sollte sich mMn auch die Berichterstattung konzentrieren. Sollten Täter ermittelt werden, würden sie hier auch wegen der oben aufgeführten Straftaten verurteilt werden und nicht wegen "Schändung des Korans".
Die Tat ist aber nun einmal durch "Schändung" weit präziser beschrieben als durch die Straftatbestände Sachbeschädigung oder Hausfriedensbruch. In Bezug auf Hoheitszeichen haben wir bis heute sogar den §90a StGB „Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole“.