Im Prozess um den Tod der Tramperin Sophia L. hat die Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht Bayreuth eine lebenslange Haftstrafe für den angeklagten Fernfahrer gefordert. Die Anklage halte den 42-Jährigen für des Mordes und der gefährlichen Körperverletzung schuldig. Der Anwalt der Eltern Sophias schloss sich dieser
Forderung an und sieht eine besondere Schwere der
Schuld.
Der Verteidiger des angeklagten Mannes, der aus Marokko stammt, sagte: "Der Angeklagte hat große Schuld auf sich geladen." Er sprach sich für eine mehrjährige Haftstrafe wegen Totschlags aus.
Im Juni 2018 war die 28-jährige Sophia getötet worden. Sie wollte von Leipzig nach Nürnberg trampen, kam jedoch nie an. Ihre Leiche wurde in einem Straßengraben in Spanien entdeckt. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, die junge Frau ermordet zu haben, um eine sexuelle Straftat zu verdecken. Er soll Sophia L. erschlagen haben.
Der Lastwagenfahrer hat die Tötung gestanden, stritt ein Sexualdelikt allerdings ab. Seinen Angaben nach war es zu einem Streit gekommen, in dessen Verlauf er Sophia niedergeschlagen habe. Einem Gerichtssprecher zufolge gibt es keine hinreichenden Beweise für eine Sexualstraftat, wenngleich ein möglicher sexueller Hintergrund des tödlichen Konflikts weiterhin in Betracht komme. Als Mordmotiv sehe die Anklage nun die Verdeckung einer Körperverletzung.
Kommentare
Sicherheitsverwahrung sollte auch drauf kommen damit sowas nie wieder rauskommt.
Falsches Argument! Sicherungsverwahrung ist nicht Teil der Strafe, sondern dient dem Schutz der Allgemeinheit vor Tätern, die nach Verbüßen der Strafe noch gefährlich sind. Wenn man das bei jedem Mörder pauschal unterstellt, bedarf es keiner separaten Anordnung der anschließenden Sicherungsverwahrung. Insofern gibt es schon Mörder, die irgendwann wieder entlassen werden.
Worüber sonst sollte es wohl zu einem Streit gekommen sein ?
Wenn man die Urteile im Lügdeprozess zugrunde legt, passt doch eine solche Strafe.
Nach dem Gesetz der Wahrscheinlichkeit ist es am wahrscheinlichsten, dass er Sex wollte, sie aber nicht. Worüber kommen Menschen in solchen Umständen denn sonst zum Streit mit Todesfolge? Streiten sie übers Wetter? Über die Maut?
Wie viele tote Tramperinnen gab es in den letzten 50 Jahren, die von einem Fernfahrer ermordet wurden, bei denen es nicht um Sex ging? Nahezu 0.
Laut Aussage des Täters hat Sophia ihm Drogen geklaut. Angeblich. Das soll der Grund für den "Streit" gewesen sein.
Justiz ist kein Lotto.
In einem Rechtsstaat dürfen Sie keinen Menschen nach irgendwelchen Wahrscheinlichkeiten verurteilen! Und das ist auch gut so.
Mord und Drogen ? Ist letzteres dann wieder ein Grund für mildere Strafen ?
Sie wissen schon, dass in allen fortschrittlichen Rechts-Systemen ein Beweis der persönlichen Schuld notwendig ist? Btw., welches Gesetz der Wahrscheinlichkeit meinen Sie?
Da kennen sie das deutsche Rechts-System aber schlecht. Es muss keinen wasserdichten Beweis geben. Wenn der Richter aufgrund von Indizien keinen Zweifel an der Schuld hat, reicht das.
Wer sagt das Indizien keine Beweise sind?
Lebenslänglich für Mord: https://www.zeit.de/gesellsc…
Vor dem Gesetz zumindest schon. Und deshalb sicher auch die Strategie der Verteidigung.
Totschlag statt Mord - nicht zu fassen
Es ist die Frage, ob Vorsatz zu der Tat gehörte.
Leider wird sich das nicht nachweisen lassen.
Bewusste Tötung ist ein Verbrechen, da gibt es wohl kaum abweichende Meinungen. Was die komplizierte Konstruktion der deutschen "Mordmerkmale" angeht, zeigt dieser Fall meines Erachtens erneut, dass die entsprechenden Gesetze dringend überarbeitet werden müssen.
norobato
Wie denn überarbeitet? Wer den Anschein erweckt er habe Vorsatz ist ein Mörder? Also scheint Vereinfachung zur Verurteilung Ihr Wunsch zu sein.