Das Bundesverfassungsgericht soll klären, ob sogenanntes Containern strafbar ist. Zwei Studentinnen, unterstützt von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), legten in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen ihre Verurteilung wegen Diebstahls ein. Sie hatten aus Protest gegen Lebensmittelverschwendung unter anderem Obst und Gemüse aus einem Supermarkt-Müllcontainer geholt.
Das Amtsgericht Fürstenfeldbruck hatte die Studentinnen im Januar zu jeweils acht Sozialstunden sowie einer Geldstrafe von 225 Euro auf Bewährung verurteilt. Das Bayerische Oberste Landesgericht bestätigte das Urteil im Oktober. Die Staatsanwaltschaft in München hatte den Fall aus "besonderem öffentlichen Interesse" weiterverfolgt, obwohl der Markt seinen Strafantrag zurückzog.
"Containern ist kein Diebstahl", kritisierte GFF-Vorstandsmitglied Boris Burghardt. Strafrecht solle "sozialschädliches Verhalten" ahnden, forderte er. Wer verhindere, dass Lebensmittel verschwendet werden, tue "nichts Verwerfliches".
Die Studentinnen hoben die grundsätzliche Bedeutung ihrer Verfassungsbeschwerde hervor. "Wir wollen unserer Positionierung gegen Lebensmittelverschwendung und die Kriminalisierung des Containerns mit dem Schritt vor das Bundesverfassungsgericht Nachdruck verleihen", teilten sie mit.
Containern als Mittel im Kampf gegen Lebensmittelverschwendung ist auch politisch umstritten. Im Sommer scheiterte auf der Justizministerkonferenz der Länder eine Initiative Hamburgs, das Sammeln von Lebensmitteln aus Supermarkt-Mülltonnen straffrei zu stellen.
Kommentare
Mal davon abgesehen dass die beiden verurteilten Studentinnen nicht einfach die Mülltonne aufgemacht, sondern einen verschlossenen Container mit einem Werkzeug geöffnet haben, ist es nunmal ganz klar mindestens Diebstahl. Wenn man vielleicht sogar der Konstuktion folgen mag, dass der Supermarkt das Eigentum an den Dingen im Container aufgegeben hat, so hat doch der Entsorger das Eigentum des Sekundärrohstoffes (völlig egal ob für die Kompostierungsanlage oder das Müllheizkraftwerk) erworben.
Wenn man vielleicht sogar der Konstuktion folgen mag, dass der Supermarkt das Eigentum an den Dingen im Container aufgegeben hat, so hat doch der Entsorger das Eigentum des Sekundärrohstoffes (völlig egal ob für die Kompostierungsanlage oder das Müllheizkraftwerk) erworben."
Was hat denn der Versorger "erworben" ? Das klingt bei Ihnen ja so als ob er dafür Geld zahlen würde die Ware zu entsorgen, verheizen etc. Lassen wir das doch mal klarstellen. Der Supermarkt bezahlt dafür, dass die Ware entsorgt wird und nicht der Entsorger, dass er die Waren entsorgen darg.
Auch wenn die Motivation nachvollziehbar ist, so bleibt Eigentum Eigentum und jeder kann selbst entscheiden, was mit seinem Eigentum passieren soll.
"Auch wenn die Motivation nachvollziehbar ist, so bleibt Eigentum Eigentum und jeder kann selbst entscheiden, was mit seinem Eigentum passieren soll."
Man könnte aber argumentieren, dass ich indem ich mein Eigentum in den Müll geschmissen habe auf meine Eigentumsrechte verzichte da ich ja möchte, dass es vernichtet wird. In dem Fall kann es mir auch egal sein was damit passiert. Wenn Sie Sperrmüll an die Straße stellen dann beschweren Sie sich doch auch nicht wenn jemand vorbei kommt und es mitnimmt oder ?
Man könnte von Seiten der Politik auch mal ein Zeichen setzen und einem Supermarkt verbieten essbare Lebensmittel zu entsorgen. In Frankreich gibt es schon so ein ähnliches Gesetz.
Das wäre etwas, durchaus!
Wenn ich sehe, wie hier in Köln der REWE tagtäglich abgepackte, zubereitete, verzehrfertige Lebensmittel aus der "Frischeabteilung" wegwirft, u.a. Salate und Sushi, was völlig überdimensioniert "auf Vorrat" zubereitet werden, damit der dumme, unbedarfte Hedonistenkonsument auch zwei Minuten vor Ladenschluss jedweden Sushi bekommt, geht mir echt die Hutschnur.
"damit der dumme, unbedarfte Hedonistenkonsument auch zwei Minuten vor Ladenschluss jedweden Sushi bekommt"
Wer Sushi will, ist ein dummer, unbedarfte Hedonistenkonsument?
Gilt das auch wenn es sich um einen Japaner handelt?
Es geht nicht um den einzelnen Verbraucher der immer um 21:54 frisches Sushi kaufen geht, sondern um das System das diese Verhaltensweise auf breiter Basis einkalkuliert und gewinnbringend ausnutzt, egal ob dabei zusätzliche Ressourcen asozial ohne Verwendung in der Tonne landen.
Wenn der Preis hoch genug ist, dann kann es sich zum Beispiel lohnen auch nur ein Drittel der zubereiteten Speisen zu verkaufen und die anderen wegzuwerfen. Es sollte sich aber nicht lohnen, schließlich ist es Aufgabe des Staates das Allgemeinwohl zu vertreten.
"Wer Sushi will, ist ein dummer, unbedarfte Hedonistenkonsument?"
Nein. Aber wer erwartet, dass man wirklich den ganzen Tag, selbst kurz vor Ladenschluss noch frisches Sushi bekommt, der schon.
Die momentan arbeitende Regierung setzt keine Zeichen.
Gar keine. Die schleppen sich mit einigen Beschlüssen über die Zeit.
Falls Sie so etwas wie Ideen, Voraussicht oder gar Visionen erwarten, sind Sie bei dieser Bundesregierung falsch.
Im Moment werden wir nur verwaltet. Das klappt mal besser, mal schlechter. Zwischendurch fällt auch mal ein Gesetzentwurf ab, wenn es sich bei aller Selbstbeschäftigung nicht verhindern läßt.
Und weil das alles nicht reicht, sieht es im Moment so aus, als würden sie vor den Faschisten der AFD einknicken, während zukunfts weisende Vorschläge von Wissenschafltern und Jugendlichen nicht ernst genommen werden.
Ich kann gar nicht so viel Essen containern wie ich kotzen muss.
Vielleicht kriegt er es wenn der Händler es so will. Wenn nicht, nicht
Aber Sie müssen ja solche Leute unbedingt beschimpfen, denn wer sich nicht so verhält wie es Ihnen gefällt, der benimmt sich daneben.
Ein Hoch auf die Toleranz.
"Wenn der Preis hoch genug ist, dann kann es sich zum Beispiel lohnen auch nur ein Drittel der zubereiteten Speisen zu verkaufen und die anderen wegzuwerfen. Es sollte sich aber nicht lohnen, schließlich ist es Aufgabe des Staates das Allgemeinwohl zu vertreten."
Ah - der Staat schützt das Allgemeinwohl, wenn er den Verkauf von Sushi kurz vor Ladenschluß verbietet?
Das war in der DDR so, da galt dieses Verbot bereits bei der Ladenöffnung (deswegen gab es nie welches :)
Unser Staat hat das noch nicht so mitgekriegt, starten Sie doch eine Initiative.
In der Zeit, als es in der DDR kein Sushi gab, gab es auch kein Sushi in westdeutschen Supermärkten.
In der Zeit, als es in deutschen Supermärkten kein Sushi gab, gab es vor den Läden der DDR lange Schlangen und drinnen kurze Gesichter.
Aber gut beobachtet, Respekt!
Wie soll so ein Gesetz aussehen? Wenn das MHD rum ist, endet die Produkthaftung des Herstellers und der Markt verkauft auf eigene Gefahr.
Es geht bei Lebensmitteln auch immer um die Verantwortung für die Hygiene und die Qualität des Produktes. Da kollidieren Sie massiv mit dem Verbraucherschutz.
Hier wird das Zeug an die Tafeln weitergegeben. Allerdings wird's auch da oft weggeworfen. Salate und Sushi verderben extrem schnell.
Man sollte einen Straftatbestand für Supermärkte schaffen: Wegwerfen von Lebensmittel.
Die Strafe sollte das hundertfache des Verkaufswertes des Lebensmittels betragen,
Wäre vernünftig, wenn ich sehe, wieviele Lebensmittel der REWE hier in Köln tagtäglich in die Mülltonne wirft, die frisch zubereitet wurden.
Aber der Handel wird sich diesbezüglich aus der dann auch ressourcenschonenden Verantwortung erfolgreich herauslobbyieren.