Der Chef des Bundeskriminalamts (BKA) Holger Münch spricht sich dafür aus, die Veröffentlichung sogenannter Feindeslisten härter zu bestrafen. "Wer Listen vermeintlicher 'politischer Gegner' veröffentlicht – verbunden mit Drohungen wie 'Wir kriegen Euch alle' –, der tut dies mit dem Ziel, Menschen einzuschüchtern und Angst zu verbreiten", sagte Münch. "Wir glauben deshalb, dass das Verfassen solcher Listen nicht nur ein datenschutzrechtlicher Verstoß sei, sondern unter Strafe gestellt werden sollte", sagte der BKA-Chef.
In den vergangenen Jahren tauchten immer wieder mutmaßlich von Rechtsextremisten verfasste Listen vermeintlicher politischer Gegnerinnen und Gegner auf. So war 2017 bei einer Antiterrorrazzia in Mecklenburg-Vorpommern eine Liste mit etwa 25.000 Namen gefunden worden. Einige dieser Listen sollen im Internet kursieren. Unter anderem war über eine Liste mit dem Titel Wir kriegen Euch alle berichtet worden.
Linke fordert entschlosseneres Vorgehen gegen Rechte
Martina Renner, Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Vorsitzende der Linken, glaubt allerdings nicht, dass Münchs Vorschlag das Problem lösen würde. "Wir brauchen kein neues Gesetz, sondern entschlosseneres Vorgehen der Behörden auf Grundlage der geltenden Gesetze", sagte Renner. "Wenn Neonazis Feindeslisten anlegen und veröffentlichen, ist das nicht nur ein datenschutzrechtliches Problem. Diese Listen sollen bedrohen, nötigen und Angriffe vorbereiten", sagte die Linke-Politikerin.
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) wollte sich zu dem konkreten Vorschlag, schon die Veröffentlichung von Feindeslisten angeblicher Gegner strafbar zu machen, nicht direkt äußern. Sie verwies aber auf ihre eigenen Vorschläge, die Regelungen zur Bedrohung im Strafgesetzbuch zu verschärfen. "Häufig werden diese Listen mit massiven Drohungen verbunden. Einschüchterungsversuche jedweder Art dürfen wir nicht zulassen", sagte Lambrecht. "Künftig sollen nicht nur Drohungen mit einem Verbrechen wie etwa Mord erfasst werden, sondern beispielsweise auch Drohungen mit Körperverletzungen gegen die bedrohte Person und ihre Familie", sagte die Ministerin. Zudem sollten bei Bedrohungen im Netz höhere Freiheitsstrafen möglich sein.
Kommentare
JanFrey
#1 — vor 1 TagDanke. Ein wirklich guter Vorstoß.
fuerdieMitte
#1.1 — vor 1 TagDer leider an der Justiz scheitern wird.
https://www.sueddeutsche.de/…
Birk.O
#2 — vor 1 TagDa hat Renner sehr recht - die bestehenden Gesetze würden alles hergeben, wenn sie nur mal angewendet und ausgeschöpft würden.
Pat1331
#2.1 — vor 1 TagEben, nur die Auslastung der Staatsanwaltschaft 2 Jahre im voraus legt viele verfahren lahm, auch gerade was Bedrohungen angeht. Versuchen Sie Mal als Normalbürger dagegen vorzugehen, selbst wenn jemand Sie nachweislich täglich bedroht und aufs übelste beschimpft hilft Ihnen niemand. Die Staatsanwaltschaft ist schließlich mit Mord, Terror und Verkehrsdelikten beschäftigt
Miss Morality
#3 — vor 1 TagEinen passenden Paragraphen gibt es bereits. StGB 111: https://www.gesetze-im-inter…
Er muss nur durch die Gerichte mit einer entsprechenden Rechtsprechung hierauf angewandt werden.
Botbauer
#3.1 — vor 1 TagDas Problem ist die Sprache der Rechtsextremen. "Wir kriegen euch alle" wirkt in dem Kontext wie eine Drohung, aber rechtlich gesehen ist das nicht eindeutig genug um als Drohung druchzugehen.
Perry25
#4 — vor 1 TagJede Art von gewalttätigen Extremismus muss härter bestraft werden!
Eigentlich schon längst klar. Wer glaubt, sich mit Gewalt gegen Menschen durchsetzen zu müssen, gehört schnell bestraft!
Genau dies fehlt in unserem Land. Übrigens gehören dazu auch gewalttätige Autonome, Clans, Reichsbürger etc. etc.
So lange da weichgespült wird, verlieren die Bürger den Respekt vor der Politik.
huel
#4.1 — vor 1 Tag"So lange da weichgespült wird, verlieren die Bürger den Respekt vor der Politik."
Diesen letzten Satz fand ich sehr bezeichnend. Sehen wir in Deutschland nur deswegen eine so große Politikverdrossenheit, weil viele Menschen nicht begreifen, dass es nicht die Politik ist, die die Rechtsprechung macht, sondern die Justiz?