Niko Härting freut sich. Er hat gerade den Berliner Gastronomen das Wochenende gerettet. Zumindest jenen elf, die nun nicht um 23 Uhr schließen müssen. "Das Verwaltungsgericht hat dem kopflosen Maßnahmen-Stakkato einen Riegel vorgeschoben", erklärt der Berliner Rechtsanwalt. Per Eilantrag hat er die Sperrstunde in der Hauptstadt angefochten, das Gericht gab ihm nun recht. Härting findet: "Planlose Politik darf nicht auf dem Rücken von Gastronomen ausgetragen werden, die es 2020 ohnehin schwer genug haben."
Die Sperrstunden-Entscheidung ist nur die jüngste von mittlerweile Hunderten Fällen, in denen die Verordnungen von Regierungen gegen die Ausbreitung des Coronavirus verhandelt wurden. Gerade erst hat der Verfassungsgerichtshof in Baden-Württemberg das Beherbergungsverbot aufgehoben, in Niedersachsen und Brandenburg gaben Gerichte Klägern Recht. Andererseits haben Gerichte in Mecklenburg-Vorpommern oder Hamburg die gleiche Regelung gerade bestätigt. Die jüngsten Entscheidungen stammen aus Eilverfahren, die Hauptverfahren laufen noch.
Wie entstehen die großen Unterschiede?
Nachdem der Brandenburger Landkreis Ostprignitz-Ruppin im Frühjahr ein Einreiseverbot für Touristen verhängt hatte, kippte ein Gericht die Entscheidung kurz darauf; der Landkreis reagierte und nahm das Verbot vollständig zurück. Als die Bundesregierung während der ersten Welle der Corona-Pandemie entschieden hatte, die damals bestehenden Restriktionen zu lockern, jedoch nur Geschäften mit weniger als 800 Quadratmetern Ladenfläche gestattete zu öffnen, gingen gleich mehrere Klagen und Eilanträge dagegen ein. Es folgte eine Reihe von Urteilen und Entscheidungen, die von Bundesland zu Bundesland und von Gericht zu Gericht unterschiedlich ausfielen.
Wie kommt es zu diesen Unterschieden und warum haben so viele Corona-Regelungen juristisch keinen Bestand?
Der Grund ist das Infektionsschutzgesetz. Es erlaubt den Regierungen, "notwendige Schutzmaßnahmen" gegen die Ausbreitung des Virus zu ergreifen, ohne genauer zu sagen, was notwendig ist und was nicht. Eine solche Ermächtigung per Generalklausel ist wichtig, weil sich ja erst während der Epidemie entscheidet, was notwendig ist und was nicht, je nach Verlauf und je nach Wissen über das Virus. Die Regierungen können diesen Spielraum nutzen, müssen aber ihre Verbote im Einzelfall gut begründen.
Bei der Sperrstunde beispielsweise argumentiert das Gericht,
es vermöge "nicht zu erkennen, dass Gaststätten unter den bislang geltenden
Schutz- und Hygienemaßnahmen einen derart wesentlichen Anteil am
Infektionsgeschehen gehabt haben, dass wegen der nunmehr zu verzeichnenden
Neuinfektionen eine Sperrstunde als weitere Maßnahme erforderlich wäre". In
einer ähnlichen Sache hatte sich die Bundesregierung vor einigen Wochen bereits
selbst revidiert und eingestanden, dass die Schließung von Friseurgeschäften im
Frühjahr vermutlich unnötig gewesen war.