Wegen Unterstützung der rechtsextremen Gruppe Freital sind zwei Männer und eine Frau zu Bewährungsstrafen zwischen einem und zwei Jahren verurteilt worden. Das Dresdner Oberlandesgericht (OLG) sah es in seiner Entscheidung als erwiesen an, dass die Angeklagten sich an Straftaten der als rechtsterroristisch eingestuften Vereinigung beteiligt oder dazu Beihilfe geleistet hatten. Es war das dritte Verfahren, das gegen Mitglieder und Unterstützer der Gruppierung geführt wurde.

Das aktuelle Urteil erging nach Angaben des Gerichts wegen Beteiligung des Trios an Taten im Zusammenhang mit einem Angriff auf ein linksalternatives Wohnprojekt in Dresden im Jahr 2015. Es ist noch nicht rechtskräftig und kann angefochten werden.

Die Haupttäter der Gruppe Freital waren bereits 2018 vom OLG der sächsischen Hauptstadt zu Jugend- und Freiheitsstrafen zwischen vier und zehn Jahren verurteilt worden. Die Richter sprachen die acht Beschuldigten damals der Bildung einer terroristischen Vereinigung schuldig.

Vor dem OLG fand zwischenzeitlich zudem ein weiterer Prozess gegen Mitglieder und Unterstützer statt. Dieser endete kürzlich mit Haft- und Bewährungsstrafen zwischen sechs Monaten und zweieinhalb Jahren.

Angeklagt waren drei Männer, die sich ebenfalls an Taten der Gruppe im Jahr 2015 beteiligt hatten. Dabei ging es um Anschläge auf das Auto eines Freitaler Linken-Stadtrats, ein Büro der Linkspartei und eine Asylbewerberunterkunft. Außerdem war eine Frau wegen Unterstützung angeklagt, die mit einem Hitlergruß posiert hatte.