Auf den Bildern der Demo war nicht zu erkennen, dass sich Deutschland gerade in der dritten Welle einer Pandemie befindet: Tausende Menschen zogen am Karsamstag von der Stuttgarter Innenstadt zum Cannstatter Wasen, wo die Querdenken-Bewegung aus Protest gegen die Corona-Politik zu einer Kundgebung aufgerufen hatte. Größtenteils ohne Masken, dicht an dicht, viele tranken Bier, es herrschte Volksfeststimmung mit Getrommel und Gesängen. Etwa 15.000 Menschen kamen zur Kundgebung. Mehr als 1.000 Polizisten waren im Einsatz, schritten wegen der Verstöße gegen die Corona-Regeln aber kaum ein. Auch nach Angriffen auf Journalisten wurde die Versammlung nicht aufgelöst. Landesinnenminister Thomas Strobl (CDU) kündigte eine Aufarbeitung an, ebenso die Stadt und das Landessozialministerium.
Es ist nicht der erste Fall in Deutschland, bereits am 20. März hatte eine Demonstration gegen die Corona-Politik in Kassel (Hessen) mit mehr als 20.000 Menschen für Schlagzeilen gesorgt – erlaubt waren nur 6.000. Es kam auch zu gewalttätigen Auseinandersetzungen. Viele Teilnehmerinnen hatten sich nicht an Auflagen gehalten und etwa keinen Mund-Nasen-Schutz getragen. Dennoch hatte die Polizei kaum eingegriffen. Das sei "ein absolut unverständliches Zurückweichen des Staates", kritisierte später der SPD-Landtagsabgeordnete Günter Rudolph. Auch in Dresden hatte Querdenken im März trotz Verbots ohne Masken demonstriert, die Polizei hatte sie nicht aufgehalten.
Warum verhindern oder stoppen Behörden einige Demos nicht, obwohl dort der Infektionsschutz missachtet wird? Lesen Sie hier die wichtigsten Fragen und Antworten.
Warum sind Großdemos während eines Lockdowns nicht verboten?
Weil die Versammlungsfreiheit ein im Grundgesetz festgeschriebenes Recht ist. "Es muss natürlich in Demokratien möglich sein, Maßnahmen zu kritisieren und Gegenmeinungen zu formulieren", sagt Anna Leisner-Egensperger, Professorin für Öffentliches Recht an der Uni Jena. Dennoch habe der Staat auch eine Schutzpflicht für Leben und Gesundheit seiner Bürger. Wenn beide miteinander in Konflikt stünden, müssten Versammlungen so gestaltet werden, dass sie niemanden gefährden.
War den Behörden in Stuttgart klar, dass sich die Demonstranten nicht an Maskenpflicht und Abstandsgebot halten würden?
Laut Stuttgarts Oberbürgermeister Frank Nopper: Nein. Die Demo-Anmelder hätten zugesagt, dass sie die Corona-Beschränkungen einhalten würden, sagte er im Interview mit der Stuttgarter Zeitung und den Stuttgarter Nachrichten. Anmelder Michael Ballweg habe dies bei früheren Versammlungen im Wesentlichen getan. "Die Stadt hätte die Versammlung nicht verbieten dürfen", sagte Nopper. "Hinterher ist man immer schlauer. Aus der Perspektive der vergangenen Woche hat sich jedenfalls keine Verbotslage abgezeichnet."
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) kritisiert dagegen, die Versammlung sei nicht verboten worden, obwohl "im Vorfeld absehbar war, dass sich Teilnehmer der Versammlung überwiegend nicht an die Auflagen halten würden, da sie eben diese Corona-Regeln mit ihrer Versammlung infrage stellen", sagte der stellvertretende Landesvorsitzende der GdP, Carsten Beck, dem SWR. Die GdP forderte die Versammlungsbehörden, insbesondere die Stadt Stuttgart auf, Demonstrationsanmeldungen kritischer zu prüfen.
Hätte man die Demo also verbieten können?
Wahrscheinlich schon. Der Amtschef des Sozialministeriums von Baden-Württemberg hatte als Reaktion auf die Demo getwittert: "Ich verstehe nicht, dass die Stadt sich sehenden Auges in diese Situation manövriert hat." Diese habe sich letzten Endes gegen ein Verbot entschieden. "Das war aus infektiologischer Sicht in dieser Phase der Pandemie falsch."
Oberbürgermeister Nopper entgegnete: "Das Ministerium hätte uns im Übrigen ja anweisen können, die Demo zu verbieten. Das ist nicht erfolgt. Sie hätten auf den Infektionsschutz verweisen können." Er lässt jedoch offen, warum es dafür einer Anweisung durch das Ministerium bedurft hätte; die Versammlungsbehörde für Stuttgart ist das dortige Amt für öffentliche Ordnung.
Laut der baden-württembergischen Corona-Verordnung können Demonstrationen verboten werden, wenn absehbar ist, dass auch Auflagen nicht vor Infektionen schützen werden (etwa, weil sie nicht eingehalten werden). "In den Behörden muss man sich also Gedanken machen, ob durch Auflagen sichergestellt werden kann, dass etwa Masken getragen werden. Es ist eine Frage der Einschätzung", sagt Staatsrechtlerin Leisner-Egensperger.
Den Behörden steht also ein Ermessensspielraum zur Verfügung. Anders ist es in Bayern, wo die Infektionsschutzverordnung klar festlegt, dass auf Demos Mindestabstände eingehalten und Masken getragen werden müssen; ist das nicht zu gewährleisten, müssen die Behörden eine Versammlung verbieten. Ausdrücklich gilt hier laut Versammlungsgesetz: "Ab Beginn der Versammlung und in unaufschiebbaren Fällen kann auch die Polizei Maßnahmen treffen."
Es ist also eine politische Entscheidung der jeweiligen Landesregierung, welche Vorgaben sie in der jeweiligen Infektionsschutzverordnung macht.
Muss die Polizei eine Demo auflösen, wenn kaum jemand Maske trägt?
Laut Stuttgarter Polizei nicht. Weil in Stuttgart etwa die Aufzüge und Versammlungen "insgesamt friedlich" verlaufen seien, sah sich die Polizei gebunden, "die genehmigten Kundgebungen und Aufzüge im Rahmen der Versammlungsfreiheit zu gewährleisten".
Denn wer gegen eine Auflage einer Demonstration verstößt, begeht nur eine Ordnungswidrigkeit, keine Straftat. Dafür gibt es ein Bußgeld, sofern die Polizei die Identität der Demonstrierenden festgestellt hat. Heikel ist das während einer Pandemie, weil sich aus den fehlenden Masken natürlich eine Infektionsgefahr ergibt – die Versammlungen könnten zu Superspreader-Events werden.
Deshalb sind in den Infektionsschutzverordnungen der Länder auch Regelungen für Demonstrationen getroffen, die unterschiedlich streng sind und es unter Umständen rechtfertigen können, eine Versammlung aufzulösen (siehe oben). Das dürfte dann auch die Polizei vor Ort, die die Aufgaben der Versammlungsbehörde wahrnimmt, "wenn ein sofortiges Tätigwerden erforderlich erscheint".
Spätestens wenn aus der Demonstration Menschen angegriffen werden, wie in Stuttgart, wäre das jedoch der Moment, in dem die Polizei einschreiten kann. "Wenn eine Demonstration einen aufrührerischen oder gewalttätigen Verlauf nimmt, kann die Polizei sie auflösen", sagt Staatsrechtlerin Leisner-Egensperger.
Allerdings stellt sich dann noch die Frage, ob das überhaupt möglich ist. Stuttgarts Ordnungsbürgermeister Clemens Maier sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Wenn die Polizei die Versammlung auf Geheiß der Versammlungsbehörde aufgelöst hätte, hätte sie versuchen müssen, 15.000 Menschen nach Hause zu schicken." Diese wären aber nicht freiwillig gegangen. Die Polizei hätte massiv Gewalt einsetzen müssen. All das sei durchgespielt worden in Gesprächen mit der Polizei. Und nach wie vor sei er der Ansicht, dass die Corona-Verordnung ein Verbot solcher Massenversammlungen nicht hergebe.
Sind die Behörden nachsichtiger mit Querdenker-Demos und Rechtsextremen als mit linken Gegendemos?
Dazu gibt es keine Daten. Doch neben der Tatsache, dass die Demos in Kassel und Stuttgart nicht aufgelöst wurden, gibt es Vorfälle, die die Vermutung stützen, dass es Beamte gibt, die Sympathien für die Querdenker hegen. So hatte in Kassel eine Polizistin mit den Händen ein Herz in Richtung einer Demonstrantin geformt, die ihr ohne Maske und Mindestabstand an die Hüfte griff. Und in Stuttgart war ein Polizeibeamter bei einem Handschlag mit einem Ordner der Querdenker zu sehen. Die Polizei sagte hinterher, der Demonstrant habe die Hand des Polizisten ergriffen und in die Höhe gestreckt.
Der Polizist und Autor Felix Bölter beschreibt in einem Text auf ZEIT ONLINE, warum seiner Meinung nach die Polizei linken Akteuren und Gruppen grundsätzlich feindseliger gegenüberstehe als rechten.
Auch bei dem Umgang mit Querdenkern und (linken) Gegendemonstranten spielen politische Entscheidungen eine Rolle: So ist etwa ein Verstoß gegen das Vermummungsverbot eine Straftat und erfordert somit ein Eingreifen der Polizei. Verstöße gegen Auflagen sind dagegen Ordnungswidrigkeiten. Oft wird ein Vorgehen gegen Gegendemonstranten auch damit gerechtfertigt, dass nur so ein Zusammenstoß beider Gruppen verhindert werden könne.