Es ist gut ein Jahr her, dass die Bundeskanzlerin die Bekämpfung des Rechtsextremismus zur Chefinnensache machte. Im März 2020 hatte die Regierung, wenige Wochen nach dem rassistischen Anschlag in Hanau und einige Monate nach dem Anschlag auf eine Synagoge in Halle und dem Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke, einen Kabinettsausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus eingerichtet. Nun liegt ZEIT ONLINE der Abschlussbericht vor, der am Mittwoch der Öffentlichkeit vorgestellt werden soll.

Was man dort lesen kann, ist nach Einschätzung des Politikwissenschaftlers Matthias Quent "einerseits das beste Ergebnis, das man erzielen konnte", andererseits sei vieles noch nicht geregelt. Im Detail sei es ein "Kompromiss, der aber in der bundesdeutschen Geschichte des Umgangs mit Rassismus und Rechtsextremismus durchaus einen Meilenstein darstellt".

Der Kompromiss hat 47 Seiten und ist zu großen Teilen in die Zukunft formuliert: Ab 2022 soll ein Rassismusbeauftragter der Bundesregierung berufen werden. Im Bundesinnenministerium wird – noch ohne genauen Zeitpunkt – eine zentrale Beratungsstelle für Angehörige von sich rechtsextremistisch radikalisierenden Personen eingerichtet. Und ein Expertenrat "Integration und Vielfalt" bei der Integrationsbeauftragten soll zu Fragen der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und bei den demografischen Herausforderungen in Gesellschaft, Wirtschaft und Arbeitswelt sowie Verwaltung beraten. So stellen sich viele der dort aufgelisteten Maßnahmen bislang als gute Vorsätze dar.

Lieber fundierte Arbeit als Schnellschüsse

Nach Einschätzung von Matthias Quent ist das noch nicht problematisch. Es sei gut, dass nun fundierte Strukturen geschaffen werden statt Vorhaben, die in ein, zwei Jahren wieder verschwinden. Dann sei es auch besser, sich die nötige Zeit zu nehmen, statt Schnellschüsse abzugeben. "Es muss schnell realisiert werden, aber tragfähig sein", sagt er.

Manches ist durchaus schon auf dem Weg, auch wenn der zuweilen etwas holprig zu sein scheint. Die Koalition hatte sich etwa darauf geeinigt, das Wort "Rasse" aus dem Grundgesetz zu streichen. Einen entsprechenden Regierungsentwurf zu einem solchen Gesetz gibt es seit März. Nun hieß es am Montag in einem Gespräch zwischen Expertinnen und Ausschussmitgliedern, dass die Unionsfraktion dem nicht zustimmen werde, obwohl Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) das selbst befürwortet hatte, ebenso das Familien- und das Justizministerium. Verschoben – zur Wiedervorlage für den nächsten Bundestag. Justizministerin Christine Lamprecht (SPD) sagte auf Nachfrage von ZEIT ONLINE dazu: "Die Unionsfraktion darf das nicht länger blockieren. 21 Millionen Menschen in Deutschland haben eine Migrationsgeschichte. Wir sind in der Verantwortung, jeden und jede in unserer Gesellschaft vor Ausgrenzung und Diskriminierung zu schützen."

Einigkeit ist also nicht in allen Punkten gegeben. Extremismusforscher Quent warnt deshalb: "Es ist wichtig, dass das Thema nun nicht im Wahlkampf zerrieben wird." Allerdings sei es eher unwahrscheinlich, dass die nächste Regierungskoalition, welche das auch sein mag, die grundsätzlichen Leitlinien des Ausschusses nicht mittragen werde. Debatten könnte es eher zum Beispiel um die Finanzierung der Projekte geben. Für die Maßnahmen des Kabinettsausschusses sind laut Abschlussbericht auf Vorschlag der Bundesregierung weitere 150 Millionen Euro im Bundeshaushalt 2021 veranschlagt worden, bis 2024 insgesamt mehr als eine Milliarde. Welches Ressort welchen Anteil davon erhält, ist im Abschlussbericht noch nicht geregelt. 

Man kann aber davon ausgehen, dass ein großer Teil ans Bundesinnenministerium gehen wird, das schon qua Aufgabenzuschnitt besonders viel mit der Problematik zu tun hat. Dementsprechend hatte es auch etwas mehr Zeit, die einzelnen Vorhaben schon vor dem Einsetzen des Ausschusses voranzutreiben. Seit Ende 2018 etwa hat das Ressort immer wieder mit rechtsextremen Vorfällen bei der Polizei zu tun, neben einer Sensibilisierung in der Ausbildung soll nun etwa eine "konsequente disziplinarrechtliche Ahndung" extremistische Bestrebungen im öffentlichen Dienst unterbinden, unter anderem durch eine gemeinsame Plattform von Bund und Ländern, auf der sie sich zum disziplinarrechtlichen Vorgehen austauschen und Dokumente und Fortschritte zur aktuellen Rechtsprechung einstellen können.