Im Prozess um einen Überfall auf eine Kirmesgesellschaft im thüringischen Ballstädt vor mehr als sieben Jahren hat das Landgericht Erfurt Bewährungshaftstrafen verhängt. Sieben der elf Angeklagten erhielten Bewährungsstrafen in Höhe von einem Jahr. Sie hätten sich der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht, sagte die Vorsitzende Richterin der zuständigen Kammer in Erfurt. Der Hauptangeklagte und ein weiterer Angeklagter wurden zu Bewährungsstrafen von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Das Verfahren gegen zwei der Angeklagten war gegen Geldauflagen in Höhe von 6.000 Euro beziehungsweise 3.000 Euro eingestellt worden, während der Prozess noch lief. In Untersuchungshaft befindet sich nach Gerichtsangaben keiner der Angeklagten mehr.
Bei einem Überfall von Rechtsextremen auf eine Feier des ortsansässigen Kirmesvereins in Ballstädt waren im Februar 2014 zehn Menschen zum Teil schwer verletzt worden. Die in einem ersten Prozess im Jahr 2017 verhängten Freiheits- und Bewährungsstrafen hob der Bundesgerichtshof im vergangenen Jahr wegen Formfehlern auf, weshalb die Tat nun vor dem Landgericht Erfurt komplett neu verhandelt wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Gericht kritisiert öffentliche Debatte um Prozess
Der
sogenannte Ballstädt-Prozess stand in der Vergangenheit im Mittelpunkt von politischen und
gesellschaftlichen Auseinandersetzungen. Die Vorsitzende Richterin
kritisierte diese öffentliche Debatte in ihrer Urteilsbegründung:
Die Öffentlichkeit habe ein Recht auf Information, aber kein Recht
auf Einmischung in einen Gerichtsprozess, sagte sie. Was zu
diesem Prozess alles gesagt und geschrieben worden sei, sei ein
Angriff auf die Gewaltenteilung "in nie da gewesenem Umfang" und damit
ein Angriff auf die Demokratie.
Hintergrund ist die öffentliche Kritik an Absprachen, so genannten Deals, zwischen Justiz und Angeklagten. So kritisierte die Nebenklage vorherige Absprachen zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung, in denen den Angeklagten Bewährungsstrafen gegen Geständnisse in Aussicht gestellt worden waren. Ein Anwalt der Nebenkläger sprach von einer "Farce". Dieses Verfahren stärke die Thüringer Neonaziszene, weil es zeige, "dass selbst schwerste Gewalttaten in Bewährungsstrafen enden".
Internationales Auschwitz Komitee bemängelt Urteil
Kritik kam auch vom Internationalen Auschwitz Komitee: "Das ganze Verfahren wie das Urteil sind ein Erfolg für die rechtsextreme Szene und konterkarieren den Kampf gegen rechts", sagte der Exekutiv-Vizepräsident des Komitees, Christoph Heubner. Er bezeichnete die Entscheidung des Gerichts als krasse Fehleinschätzung und ein Augenverschließen vor der Realität des Rechtsextremismus. "Alle Angeklagten waren den Behörden bekannte Hardcore-Neonazis. Es ist schon traurig, dass der Staat sich so wenig wehrhaft zeigt und zulässt, dass rechte Banden Menschen, die in einer Demokratie frei und friedlich leben wollen, in Angst und Schrecken versetzen."
Auch von politischen Parteien kam Kritik an dem Prozess und dem Urteil. Das gesamte Verfahren sei kein Ruhmesblatt für die Justiz, sagte die Sprecherin für Antifaschismus der Linksfraktion im Thüringer Landtag, Katharina König-Preuss. "Militante Neonazis, die auf Schlafende eintraten, schwere Verletzungen verursachten, seit Langem ein Klima der Angst schüren und sich seit Jahren die Taschen mit gewinnbringenden Neonaziaktivitäten und kriminellen Geschäften vollstopfen, müssen keine Haftstrafen antreten."
Der SPD-Abgeordnete Denny Möller sagte, die Bewährungsstrafen sendeten "ein verheerendes Signal". Wer sich für Demokratie und Vielfalt engagiere, müsse damit rechnen, dass gewalttätige Übergriffe von rechts mit Geld- und Bewährungsstrafen abgegolten werden können. "Juristisch mag das alles seine Richtigkeit haben, gesellschaftlich ist die Signalwirkung katastrophal."