Der Mann, der einen Bart und Zopf aus grauschwarzem Haar trägt, muss hinter einer Glaswand sitzen. Mit Hand- und Fußfesseln wird Ingo K. in den Sitzungssaal 2 am Oberlandesgericht in Stuttgart-Stammheim geführt. Die Fesseln werden abgenommen, ein Polizist beaufsichtigt ihn. Die Vorwürfe gegen den 55-Jährigen: versuchter Mord, Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, gefährliche Körperverletzung, zahlreiche Verstöße gegen das Waffenrecht. Auf der Anklagebank wirkt er erstaunlich gelassen.

Bis zum Frühjahr vergangenen Jahres bewohnte K. einen Bauernhof in Bobstadt, einem 400-Seelen-Dorf im Nordosten Baden-Württembergs. In dem Hof sah er ein "eigenständiges und nicht der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland unterworfenes Gebiet", wie die Bundesanwaltschaft in der Anklageschrift gegen ihn schreibt. K. ist Reichsbürger. Im April 2022 soll er auf zwei Polizisten geschossen haben, die auf dem Gelände seine Waffe einziehen wollten.

K., darauf deutet alles hin, wähnte sich mit den Schüssen im Recht – und auf seinem Hof nicht mehr in Deutschland. Anhänger der Reichsbürger-Ideologie glauben, die Bundesrepublik Deutschland sei bloß eine Firma, stattdessen existiere das Deutsche Reich fort. Eine Ansicht, die wieder und wieder in einen fatalen Ausgang mündet.

Entwaffnung und Eskalation

Bei K. war im vergangenen Jahr ein Spezialeinsatzkommando angerückt, um seine Waffe einzuziehen. Als ein Beamter den Rollladen der Terrassentür mithilfe eines Trennschleifers öffnen wollte, soll der Bewohner mit einem Schnellfeuergewehr durch den Rollladen geschossen haben. Der Polizist wurde an den Beinen getroffen. Einen Kollegen trafen Projektile in die Schutzkleidung. Mehrfach soll Ingo K. die Position in seiner Wohnung gewechselt haben, um die 14 SEK-Beamten zu erschießen. Erst nach zwei Stunden verließ er die Wohnung.

Vor Gericht schweigt der Angeklagte zu den Vorwürfen. Erst Ende April werde er Angaben zum Lebenslauf machen, sagt seine Anwältin. Bei Weitem nicht zum ersten Mal war bei dem Einsatz vor einem Jahr eine Entwaffnung eskaliert. Im Oktober 2016 etwa hatte der Reichsbürger Wolfgang P. aus dem bayrischen Georgensgmünd mit einer Kurzwaffe auf vier SEK-Beamte geschossen, die in sein Haus eingedrungen waren. Ein 32-jähriger Polizist starb in den Morgenstunden des Folgetages.

Der Tod des Beamten markierte einen Wendepunkt im Umgang mit der Reichsbürgerszene. Innenministerinnen und Innenminister forderten, die Waffenscheine von Reichsbürgern einzuziehen und ihnen keine neuen mehr auszustellen. In Bayern wurden von Oktober 2016 bis Oktober 2018 mehr als 350 Waffenscheine eingezogen. Im Sommer 2017 beschlossen die deutschen Innenminister auf einer Konferenz die "Versagung bzw. Entzug waffenrechtlicher Erlaubnisse" von Reichsbürgern. Begründung: Ihnen fehle die nötige Zuverlässigkeit im Umgang mit einer Waffe.

Im Kampf gegen die Bundesrepublik ist jedes Mittel recht

Die Gewaltbereitschaft in der Szene zeigt sich unterdessen ein ums andere Mal. Im Februar 2022 fuhr ein 62-jähriger Reichsbürger aus Efringen-Kirchen in Baden-Württemberg betrunken einen Polizisten bei einer Verkehrskontrolle an und verletzte ihn schwer. Vor zwei Wochen wurde es deshalb zu einer zehnjährigen Haftstrafe wegen versuchten Mordes verurteilt. Am 22. März dieses Jahres feuerte der Reichsbürger Markus L. aus dem baden-württembergischen Reutlingen mit einer großkalibrigen Schusswaffe einem SEK-Beamten in den Arm. Er sitzt in Untersuchungshaft, die Bundesanwaltschaft ermittelt wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung. Die Tat geschah im Kontext einer bundesweiten Razzia gegen die Szene. Ermittlungen laufen gegen die Vereinigung Patriotische Union um Heinrich XIII. Prinz Reuß, die einen bewaffneten Staatsstreich geplant haben soll. Dafür hatten deren Mitglieder unzählige Waffen gehortet.

Doch warum sind Reichsbürger so gewaltbereit? Das zeigt ein Blick in die Anklage gegen Ingo K.: Anfang 2022 war auf seinen "Selbstverwaltungsbauernhof" gezogen. Er soll zahlreiche Waffen gekauft und samt über 5.000 Schuss Munition gelagert haben, "um sich im Fall staatlicher Einflussnahme mit ihnen zu verteidigen". In der Anklage heißt es: "Ihm ging es darum, seine – ersichtlich unzutreffende – Rechtsauffassung gewaltsam durchzusetzen und sich aus egoistischen Motiven staatlicher Einflussnahme zu entziehen."

Entsprechend sieht die Bundesanwaltschaft in der Tat das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe erfüllt: K. soll in den SEK-Beamten bloß Repräsentanten der Bundesrepublik Deutschland gesehen haben – und diese Bundesrepublik existiert in seinen Augen nicht. So wird die tödliche Waffengewalt zum legitimen Selbstschutz verklärt. Die verquere Sicht wurde im Zuge seiner Festnahme deutlich: Ingo K. soll gegenüber der Polizei gesagt haben, sie seien selbst schuld, dass er geschossen habe. Denn schließlich hätten sie sein Grundstück betreten. Die SEK-Beamten seien durchaus "gute Jungs". Leider würden sie "auf der falschen Seite kämpfen". Sie sollten "endlich aufwachen" und mit ihm "Seite an Seite kämpfen".