Wegen der Vergewaltigung einer 15-Jährigen im Hamburger Stadtpark hat die Jugendkammer des Landgerichts Hamburg 9 Männer im Alter von 19 bis 23 Jahren zu Haftstrafen verurteilt. Ein zehnter Angeklagter wurde freigesprochen. Die Jugendstrafen von ein bis zwei Jahren für acht der Angeklagten wurden zur Bewährung oder der sogenannten Vorbewährung ausgesetzt. Nur ein 19-Jähriger bekam eine härtere Strafe von zwei Jahren und neun Monaten Haft ohne Bewährung. Ein elfter Angeklagter war bereits im April freigesprochen worden.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten im September 2020 eine damals 15-Jährige vergewaltigt haben. Die Jugendliche hatte an dem Abend eine Party auf der Festwiese des Stadtparks besucht. Sie sei mit mindestens 1,6 Promille alkoholisiert gewesen, sagte die vorsitzende Richterin Anne Meier-Göring. Zunächst hätten vier der Angeklagten die Jugendliche in ein Gebüsch geführt und gegen den erkennbaren Willen der 15-Jährigen sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen. Einer von ihnen habe ihr dabei das Handy und das Portemonnaie gestohlen.

Verteidigung forderte Freispruch

Danach hätten zwei andere Angeklagte den verwirrten Zustand des Mädchens ausgenutzt und es ebenfalls vergewaltigt. Als die 15-Jährige erneut über die Festwiese irrte, lief sie einem weiteren jungen Mann in die Arme, der sie missbrauchte. Schließlich gingen die drei übrigen Angeklagten mit der Jugendlichen in ein Gebüsch. Allerdings sei nicht sicher, dass alle drei sie vergewaltigt hätten. Darum sprach das Gericht einen 23-Jährigen frei. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Das Gericht entsprach im Wesentlichen der Strafforderung der Staatsanwaltschaft. Die insgesamt 20 Verteidiger hatten für alle Angeklagten Freispruch gefordert. Der Prozess hatte am 10. Mai vergangenen Jahres begonnen. Er dauerte 68 Verhandlungstage, das Gericht hörte 96 Zeugen und mehrere Sachverständige. "Das war ein Mammut-Indizienprozess, bei dem lange nicht klar war, was in der Nacht vom 19. zum 20. September 2020 geschehen war", sagte Meier-Göring.