An diesem Mittwoch will sich das Bundeskabinett mit den Corona-Regeln befassen, die ab Herbst gelten sollen. Nach übereinstimmenden Medienberichten geht die Bundesregierung dabei in Teilen auf die Kritik mehrerer Bundesländer ein: Eine Vorlage des Kabinetts sehe nun nicht mehr verpflichtend vor, dass vollständig Geimpfte in Innenräumen keine Masken mehr tragen müssen, berichten das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) und der Spiegel unter Berufung auf Koalitionskreise. 

Stattdessen soll diese Vorschrift demnach in eine "Kann"-Regelung umgewandelt werden. Laut RND soll dies auch für Genesene gelten. Eine zwingende Ausnahme von der Maskenpflicht soll es demnach aber weiterhin für frisch getestete Personen geben.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatten Anfang August ihren Entwurf für die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes vorgestellt. Es soll vom 1. Oktober an bis zum 7. April 2023 gelten.

Neben einigen wenigen bundesweiten Regeln – wie etwa einer Maskenpflicht im Luft- und öffentlichen Personenfernverkehr, in Krankenhäusern und Pflegeheimen – sind darin diverse Vorschriften enthalten, die die Parlamente der Bundesländer je nach Infektionslage autonom in Kraft setzen können. Hierzu zählt laut dem Entwurf der Bundesminister auch die Vorgabe einer "verpflichtenden Ausnahme" von der Maskenpflicht bei Freizeit-, Kultur- oder Sportveranstaltungen, in Freizeit- und Kultureinrichtungen, in gastronomischen Einrichtungen und bei der Sportausübung für Menschen, deren letzte Corona-Impfung oder -Infektion nicht länger als drei Monate zurückliegt oder die einen aktuellen Negativtest vorlegen können.

Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) der Bundesländer hatte nach der Präsentation der geplanten Regeln unter anderem kritisiert, die vorgesehenen Ausnahmen für frisch Geimpfte und Genesene seien "in der praktischen Umsetzung nur schwer kontrollier- und umsetzbar". Auch Mediziner hatten Kritik geübt, da eine Impfung die Verbreitung des Virus nicht zuverlässig verhindere. Auf weitere Bedenken der Länder, die sich etwa auch mehr Vorgaben für ein einheitliches Vorgehen bei weitergehenden Maßnahmen ausgesprochen hatten, ist der Bund den Berichten zufolge bislang nicht eingegangen.