Deutsche Gewerkschaften fürchten um ihr Heiligstes: Der Europäische Gerichtshof erwägt dieser Tage, ob die Mitarbeiterbeteiligung in Aufsichtsräten in ihrer derzeitigen Form europarechtskonform ist. Ein Negativurteil könnte zur Aushöhlung der Institution führen, die Bundespräsident Gauck zur 40. Jubiläumsfeier des Mitbestimmungsgesetzes im Sommer als wichtiges "Kulturgut" würdigte. Dabei geht es nicht nur um eine soziale und demokratisierte Arbeitswelt. Ein wachsender Forschungskanon legt nahe, dass Mitbestimmung dem Unternehmenserfolg zuträglich sein kann. Das könnte auch daran liegen, dass sie die Kurzsichtigkeit der Kapitalmärkte dämpft.
Aktionäre des Reisekonzerns Tui klagten zunächst vorm Berliner Kammergericht und nun vor dem EuGH gegen die deutsche Mitbestimmung. Der Vorwurf: Im Ausland Beschäftigte würden diskriminiert – bei der Tui sind das vier Fünftel der Belegschaft –, da diese weder den Aufsichtsrat wählen noch sich dafür aufstellen lassen dürfen. Diese Ungleichbehandlung schränke die europäische Arbeitnehmerfreizügigkeit ein. Rückenwind gibt es aus Brüssel; die Europäische Kommission unterstützt die Kläger in einer Stellungnahme überraschend deutlich. Martin Höpner vom Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung wertet das als "politische Kampfansage an die Arbeitnehmermitbestimmung". Die Sorgen auf Gewerkschaftsseite sind groß: "Ein entsprechendes Urteil des EuGH könnte zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit für Beschäftigte und Unternehmen führen und die Mitbestimmung massiv gefährden", sagt DGB-Vorsitzender Reiner Hoffmann.
Politische Kämpfe um die Mitbestimmung sind nichts Neues. Die Ursprünge der Mitbestimmung vor über 150 Jahren liegen schließlich im Klassenkampf, und auch das Mitbestimmungsgesetz von 1976 wurde noch von heftigen politischen wie gerichtlichen Auseinandersetzungen flankiert. Seither ist der Ton jedoch konzilianter geworden. Joachim Gauck bezeichnete das Gesetz als "Kernelement unserer Kooperations- und Konsenskultur". Das hat auch mit strukturellen Veränderungen zu tun: Gewerkschaftlich organisierte "Arbeiter" sind mittlerweile privilegierte Kernbelegschaften mit Mittelschichtsidentität. In der Wissenschaft spricht man seit Längerem von "Mitmanagement" statt Mitbestimmung. Dass die Spitzen der Arbeitgebervereinigung BDA und der DGB die EuGH-Klage in einem gemeinsamen Beitrag kritisieren, kann als weiteres Indiz für dieses Zusammenrücken gewertet werden.
Ist Mitbestimmung negativ für die Wirtschaft?
Soweit die politische Dimension. In ökonomischen Modellen zählt der Staatsräson-Status der Mitbestimmung wenig. Fragt man Wirtschaftswissenschaftler nach dem Einfluss der Mitbestimmung auf Unternehmen, ist von Innovations- und Maximierungshemmnissen die Rede. Das erklärt sich so: Arbeitnehmer schränken im Aufsichtsrat den Spielraum von Managern ein — wer soll da noch am besten "disruptive" Neuerungen anstoßen? Mitbestimmung als politisches Gebot einerseits und betriebswirtschaftlicher Hemmschuh andererseits.
In den letzten Jahren bröckelt allerdings die Beweislage für die Hemmschuh-These. Die Ökonomen Kornelius Kraft von der TU Dortmund und Felix FitzRoy von der University of St. Andrews haben sogar ihr eigenes Ergebnis revidiert, dass Mitbestimmung die Produktivität von Unternehmen mindere. "Rein technisch" hätten bessere Daten und Methoden dazu geführt, dass vorherige Ergebnisse verworfen werden mussten, schreibt Professor Kraft. Der neue wissenschaftliche Konsens lässt sich vorsichtig wie folgt zusammenfassen: Mitbestimmung wirkt sich nicht negativ auf den Unternehmenserfolg aus, wahrscheinlich sogar positiv.
Wie sind diese Befunde zu erklären? Klassische Lehrbücher versprechen wenig Aufklärung. Eine Antwort könnte in den Neigungen des Finanzkapitalismus liegen. Dynastische Großaktionäre ausgenommen, sind Investoren ungeduldig. Quartalsergebnisse und jährliche Dividenden rangieren zumeist weit höher auf der Prioritätenliste als Fünf-, Zehn- oder gar Zwanzigjahresstrategien. Wer weiß schon, ob man dann überhaupt noch am Unternehmen beteiligt sein wird. Ähnlich geht es Spitzenmanagern. Sie bleiben im Durchschnitt immer kürzer im selben Unternehmen und viele Boni-Systeme belohnen eher kurzfristigen Erfolg.
Kapitalmärkte sind wichtige Disziplinwächter. Durch die kurzfristigen Marktanreize für Investoren und Manager werden überschüssiges Fett abgeschnitten und neue Muskeln schnellstmöglich aufgebaut. Auf lange Sicht dürfte es jedoch weder im Interesse eines Unternehmens noch des Gemeinwohls sein, wenn diese Kräfte überhandnehmen; wenn weniger Gewinne investiert werden. Es braucht einen Dämpfer. Arbeitnehmer scheinen da prädestiniert: Sie möchten zumeist möglichst lange ihren Arbeitsplatz behalten, weshalb sie am nachhaltigen Erfolg ihrer Unternehmen interessiert sind.
Kommentare
Die etablierte Mitbestimmung von oben, also die Pfründeverteilung unter Gewerkschaftsgenossen in Form von paritätisch besetzten Gremien, könnte man sich gerne schenken. Die Mitbestimmung von unten, also aus dem Heer derer, die operativ arbeiten und wissen, wovon sie reden, wäre mir wichtiger. Aber die mündet maximal in einem Betriebsverbesserungsvorschlagssystem. Vielleicht sollte man hier etwas offener von (wirklich) unten nach oben werden.
"Aber die mündet maximal in einem Betriebsverbesserungsvorschlagssystem."
Sie übersehen dabei, dass für die "Mitbestimmung von unten" in Deutschland das Organ der Betriebsräte besteht. Das Betriebsverfassungsgesetz gibt den gewählten Vertretern der Belegschaft auch durchaus wesentliche Mitbestimmungsrechte.
Wenn Ihnen die Mitbestimmung "derer, die operativ arbeiten und wissen, wovon sie reden" wichtig ist, dann sollten Sie sich für die Stärkung der Rechte der Betriebsräte einsetzen.
" Aktionäre des Reisekonzerns Tui klagten zunächst vorm Berliner Kammergericht und nun vor dem EuGH gegen die deutsche Mitbestimmung. Der Vorwurf: Im Ausland Beschäftigte würden diskriminiert – bei der Tui sind das vier Fünftel der Belegschaft –, da diese weder den Aufsichtsrat wählen noch sich dafür aufstellen lassen dürfen. "
Seit wann sorgen sich ausgerechnet Aktionäre um die Diskriminierung von Arbeitnehmern ? Da lachen die Gäule und die Hühner gleich mit.
Das ist Mittel zum Zweck etwas lästiges loszuwerden.
Die Mitbestimmung ist eines der höchsten Güter die wir in Deutschland haben.
Das Gegengewicht zum Arbeitgeber im Betrieb. Es wird mehr Gleichberechtigung, Lohngleichheit angestrebt, der Betriebsfrieden wird gefördert und und und....
Der einzige unzufriedene ist der Chef der nicht als Alleinherrscher agieren kann.
Was Alleinherrscher ( auch im Kleinen ) allerdings bewirken Bedarf keiner
näheren Beschreibung; das erleben die Arbeitnehmer jeden Tag in den Betrieben, in denen es keine Mitbestimmung gibt.
Es zeigt sehr schön, was die EU eigentlich sein soll und warum sie von den "Eliten" so sehr gewünscht wird. Errungenschaften der Arbeiterbewegung sollen plattgemacht werden, Gewerkschaften sollen geschwächt werden - darum die heilige Kuh "Arbeitnehmerfreizügigkeit". Weg mit der EU.
Ich glaube auch nicht, dass ein Ende der Mitbestimmung gut für den Standort Deutschland wäre. Immerhin macht es durchaus Sinn, dass nicht nur diejenigen, die Kapital einbringen, entscheiden was im Unternehmen läuft, sondern auch die, die ihre Arbeitskraft einbringen. Schließlich braucht es beides und beide Seiten haben eine andere, aber genauso wichtige Sicht auf das Unternehmen.
Abgesehen davon sollte eigentlich jeder Investor an einem langfristigen Erfolg des Unternehmens orientiert sein, selbst wenn er nur kurzfristig investiert ist. Kurzfristige Perspektiven lassen sich nur mit der Dummheit der nachfolgenden Aktionäre erklären.
Ein Urteil, das zum Ende der Mitbestimmung führt, wäre Wasser auf die Mühlen derer, die vom "Europa des Großkapitals" sprechen. In dem Fall dann sogar zu Recht. Schon die Stellungnahme der Kommission ist ein Schlag in die Magengrube.
Was mich wundert, ist dass Klagen dieser scheinheiligen Art überhaupt von einem Gericht angenommen werden: es klagt ja nicht ein in seiner Freizügigkeit eingeschränkter Arbeitnehmer. Es klagen Aktionäre, die behaupten, es könnten theoretisch AN in ihrer Freizügigkeit eingeschränkt sein. Und sie tun dies mit dem Ziel just diesen AN etwas wegzunehmen. Solche Klagen sollten alle Gerichte - vom Amtsgericht bis zum EuGH - ablehnen.
Warum wegnehmen?
Das Urteil würde nur den aktuellen Zustand in Deutschland beenden, der nationalistisch anmutet.
Die EU Kommission könnte doch - wie bei vielen anderen Themen auch - eine Mitbestimmungsrichtlinie erlassen, die dann alle EU Länder gleichermaßen erlassen müssen. Diese könnte sogar noch bessere Mitbestimmungsrechte enthalten, als die aktuelle, deutsche Variante.
Es wollen doch sonst alle mehr Europa und hier ist plötzlich ein deutscher Sonderweg gefragt.
Versteh das noch einer...