Dürfen meine Außendienstmitarbeiter (Weihnachts-)Präsente von unseren Kunden annehmen? Mir als Chef behagt dieser Gedanke gar nicht, und ich möchte dies auch gern verbieten, fragt Werner Voss.
Sehr geehrter Herr Voss,
das sollten Sie dringend arbeitsvertraglich regeln. Mit einer Klausel wie dieser sind Sie gut beraten: "Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, alle ihm übertragenen Aufgaben sorgfältig und gewissenhaft auszuführen. Dem Arbeitnehmer ist es untersagt, im Rahmen seiner vertraglichen Tätigkeit Provisionen, Geschenke oder sonstige Vergünstigungen von Dritten anzunehmen." Sofern ein solcher Passus nicht vereinbart wurde, können Sie dies über einen Nachtrag zum Arbeitsvertrag regeln.
Wollen Sie Ihren Mitarbeitern die Annahme von Geschenken durch Kunden allgemein versagen, können Sie auch eine sogenannte Ethik-Richtlinie festschreiben. Das Direktionsrecht des Arbeitgebers macht es Ihnen möglich, solche Ethikklauseln bereits bestehende Arbeitsverträge hinzuzufügen oder zu detaillieren. Typischerweise enthalten solche Ethikrichtlinien Regelungen zu den sogenannten arbeitsvertraglichen Nebenpflichten. Das sind beispielsweise Fragen wie die, ob Ihre Mitarbeiter Geschenke annehmen dürfen oder nicht.
Solche Richtlinien sind insbesondere bei Unternehmen zu finden, bei denen es besonders auf die gegenüber dem Kunden garantierte persönliche Integrität der Mitarbeiter ankommt. Eine solche Klausel könnte wie folgt aussehen: "Mitarbeiter sollen von Kunden oder anderen Geschäftspartnern keine Gefälligkeiten oder Wertgegenstände, Geschenke oder sonstige Zuwendungen annehmen, welche den Nominalwert oder den Umfang der üblichen Gefälligkeiten in der gegebenen Situation übersteigen."
Oder noch etwas strenger: "Mitarbeiter dürfen weder Einladungen zu Essen oder Veranstaltungen noch Geschenke oder andere Zuwendungen, persönliche Dienste oder Gefälligkeiten von Geschäftspartnern fordern. Einladungen dürfen Mitarbeiter nur annehmen, wenn die Einladung freiwillig erfolgt, einem berechtigten geschäftlichen Zweck dient und im Rahmen der gewöhnlichen Zusammenarbeit stattfindet."
In der Richtlinie sollten Sie entsprechend der vorgenannten Beispiele deutlich formulieren, dass das Unternehmen seinen Mitarbeitern die Annahme von Geschenken und Zuwendungen durch mögliche Kunden und Lieferanten nicht gestattet. Regeln Sie auch, dass Ihre Mitarbeiter Geschenke und Zuwendungen, die sie nicht zurückgeben können, dem Unternehmen übergeben müssen. Das Unternehmen könnte dann im Rahmen der Weihnachtsfeier diese Präsente zu einem günstigen Preis verlosen und diese Einnahmen anschließend einem wohltätigen Zweck spenden.
Einige Arbeitgeber unterscheiden bei Geschenken und Zuwendungen nach der Wertigkeit: Kleine Präsente wie Feuerzeuge, Kalender oder ähnliches dürfen die Mitarbeitern behalten. Dieses Vorgehen birgt jedoch immer die Gefahr, dass Mitarbeiter alle Geschenke und Zuwendungen mit dem Argument der niedrigeren Wertigkeit behalten.
Kommentare
Wieso Mitarbeitern das Recht nehmen?
Hallo liebe "die Zeit" Gemein,
mich interessieren wieso es sinnvoll seien sollte Mitarbeitern dieses Recht zu nehmen? Nach meiner Auffassung, ist dies nur hinderlich für die Motivation und die Beziehung zwischen Mitarbeitern und Kunden.
Als Beispiel Herr Kunde möchte meine Mitarbeitern Herrn Außendienst für seine Leistungen danken, denn er fühlte sich mit seiner Beratung überaus zufrieden. Dieses Verneint Herr Außendienst nun aber, fühlt sich Herr Kunde nicht vor den Kopf gestoßen?
Natürlich interessieren mich auch die ihre Argumente, die ich vielleicht noch nicht bedacht habe.
MFG
Alexander Rambow
Seltsame Unternehmen!
Korruption ist "böse", ja ok. Hier handelt es sich jedoch primär um eine Vertrauensfrage.
Wenn mich meine Mitarbeiter behumsen wollten, werden sie, Klausel hin oder her, ja wohl kaum die Annahme von Zuwendungen anzeigen.
Trifft dies aber nicht zu, sollte ich dann den "armen" Mitarbeitern das geschenkte Bonbon wegnehmen? (bon bon = gut gut)
Was soll dieser Schwachsinn?
Ein Mitarbeiter, egal ob er im Vertrieb als Verkäufer, Kraftfahrer oder sonstig mit Kunden zu tun hat, der freut sich, wenn er eine positive Rückmeldung seiner Kunden erhält.
Ein Unternehmen, dass so etwas verbietet, dass handelt von vorn herein kontraproduktiv.
Nur ein motivierter Mitarbeiter ist ein guter Mitarbeiter.
Die Motivation eines Mitarbeiters hängt in aller erster Linie vom Gehalt, den Zuschlägen und dem persönlichen Verhältnis zum Vorgesetzten, seinen Kollegen und Kunden ab.
Es ist ja heute keine Geheimnis mehr, dass die innerbetriebliche Motivation, die sich höchstens auf irgendwelche "Verkäuferschulungen" nicht das Allheilmittel für einen guten Umsatz ist.
Der Verkäufer und sein ganz persönliches Verhältnis zu seinen Kunden bestimmen den Umsatz und auch die Anzahl der Bestandskunden.
Einen Verkäufer zahlt vor allem Ehrlichkeit aus - eine Ehrlichkeit, die es heute kaum noch gibt - aufgezwungen durch den Arbeitgeber, den nur noch "Masse statt Klasse" interessiert.
Hier nützen auch keine wohlfeilen Sprüche, wie man sie von großen Handelsketten her kennt.
Wird die Sache dann konkret, dann steht der Kunde "im Regen".
Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft - wer seinem Partner keine Aufmerksamkeit schenkt, dem läuft er davon.
Oder werten Sie die Blumen für Ihre Angehörigen, die sie denen zum Geburtstag schenken auch als Bestuchungsversuch?
Das liegt eben alles im Sinne des Betrachters.
Auch ein Orden oder ein Verdienstkreuz können Bestechung legitimieren.
Übliches Vorgehen
Also zuerst einmal ist es kein Recht des Arbeitnehmers, wie im Artikel auch ganz deutlich dargestellt wird.
Und dann kenne ich es gar nicht anders. In meiner aktuellen Firma dürfen wir ein Geschenk wie etwa einen Adventskalender behalten. Alles andere wird gesammelt und bei der Weihnachtsfeier verlost. Wer über Aufträge entscheidet darf gar nichts behalten.
Das hat auch überhaupt nichts mit einer bösen Firma zu tun. Diese Regelungen sollen schlichtweg Verzerrungen und Benachteiligungen verhindern. Denn auch wenn wir uns für integer halten, so fällt es uns als Menschen extrem schwer auf ein Geschenk (etwa die Kiste Wein vom Dienstleister) nicht mit einem Gegengeschenk (einem großen Auftrag) zu reagieren. Stichwort Reziprozität.
Damit ich mich über ein Dankeschön oder Lob freue muss es außerdem nicht in Form eines Geschenks mit möglichst hohem Wert kommen. Und den Lohn für meine Arbeit erhalte ich von meinem Arbeitgeber und nicht vom Dienstleister oder Kunden.
Ich sage mal ganz provokativ: Falsch!
Zitat:
"Und den Lohn für meine Arbeit erhalte ich von meinem Arbeitgeber und nicht vom Dienstleister oder Kunden."
Es ist eine alte Weisheit:
„Nicht der Arbeitgeber bezahlt den Lohn, sondern das Produkt. Der Arbeitgeber verwaltet nur das Geld.“ (Henry Ford)
Ich selber habe 18 Jahre im Außendienst als Verkäufer (Investitionsgüter)gearbeitet. Man geht mit dem Kunden essen, vielleicht besucht man auch eine Ausstellung gemeinsam. Ich war auch schon mit Kunden im Theater oder man veranstaltet entsprechende Events. Wenn der Kunde zufrieden ist, vielleicht muss man auch sagen hochzufrieden ist, dann kann es passieren ,dass der Kunde auch mit einer Aufmerksamkeit dies zeigt. Warum nicht? Es war meine Arbeit, mein Einsatz, damit die Firma entsprechenden Umsatz macht.
Natürlich funktioniert das nur in Unternehmen, wo man den Begriff "Kundenzufriedenheit" mit in die Firmenstrategie aufgenommen hat.
Dann klappt aber auch das Verhältnis Innendienst-Außendienst und der Innendienst sieht den Außendienst als "seinen" Kunden an und "dieser Kunde" hat dann auch was davon.
Jetzt kommen wir aber aber wieder in den Sektor von Moral, Ethik und Anstand. Dieses Feld ist aber weit gestreut und nur ein wirklicher Personalchef kann dafür die Weichen stellen.