Immobilienmakler tun wenig, streichen aber satte Provisionen ein. Stimmt das? Stephan Schlocker ist Makler. Und er ist Lobbyist für den Immobilienverband Deutschland. Auf die Frage, ob Makler ein Job für Faulenzer sei, die abkassieren wollen, antwortet er: "Viele Menschen sehen nicht, wie viel Arbeit im Hintergrund Makler zunächst einmal unentgeltlich verrichten. Die eigentliche Beratung macht nur einen kleinen Teil der Arbeit aus."
Bevor es ans eigentliche Vermakeln geht, werden Immobilien, die verkauft werden sollen, zunächst begutachtet und eingeschätzt. Erst wenn der Wert ermittelt ist, werden Anzeigen erstellt und geschaltet. Arbeitet der Makler im Auftrag von Kunden, die ein Objekt suchen, steht am Anfang die Recherche nach einer entsprechenden Immobilie. In der Regel sucht der Makler nach mehreren Objekten für die Kunden. Je nach regionaler Marktlage und Suchkriterien kann das eine Weile dauern. Und dann ist da noch das Vermakeln für Mietwohnungen, für die ein Nachmieter gefunden werden muss. Auch für diese werden Anzeigen gestaltet, Termine mit Kunden vereinbart und entsprechend Termine mit den Mietern und Eigentümern abgesprochen, ehe Besichtigungen stattfinden. "Letztlich stellt jede Besichtigung eine zunächst unentgeltliche und unverbindliche Beratung dar. Und das häufig am Abend oder Wochenende", sagt Schlocker. Je nach Zustand, Lage, Attraktivität und Angebotslage sind eine Reihe von Besichtigungsterminen nötig, bis die Wohnung erneut vermietet ist.
Geld erst bei rechtskräftigem Vertrag
Geld bekommen Makler erst, wenn die Vermittlung erfolgreich war und ein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen ist. Gedeckt wird diese Bezahlpraxis durch den Paragraf 652 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Die Provision deckt alle anfallenden Kosten und Arbeiten des Vermittlers ab und variiert mit der Immobilienart. Werden Wohnungen oder Häuser vermittelt, fällt eine nach dem Wohnraumvermittlungsgesetz vorgeschriebene Provision an, die nicht mehr als höchstens zwei Monatsmieten betragen darf (ohne Nebenkostenvorauszahlung, aber einschließlich der Mehrwertsteuer). Für Gewerbeimmobilien gibt es eine solche Deckelung nicht. Hier handeln die Parteien die Höhe der Courtage frei aus. Seit Neuestem gibt es auch Festpreismakler. Sie erhalten eine vorher fest vereinbarte Vergütung, die nur vom Verkäufer oder Vermieter getragen wird. Ein Modell, das viele Wohnungssuchende sympathisch finden.
In der Regel haben sich Makler entweder auf Wohn- oder Gewerbeimmobilien spezialisiert. Nur wenige bieten beides an. Je nach Schwerpunkt sollten die Vermittler über die rechtlichen Grundlagen Bescheid wissen. Für den Job braucht man Geduld, ein dickes Fell und Verhandlungsgeschick. Auch Menschenkenntnis ist hilfreich.
Außerdem sollten sich die Wohnungsvermittler in Finanzen und Steuern auskennen. Welche Finanzierungsoptionen gibt es für Immobilien? Was sind Anzeichen dafür, dass Interessenten nicht solvent sind? Wo müssen Makler den Datenschutz bei den Interessenten beachten? "Grundbuchrecht, Vertragsrecht, Notarrecht aber auch Mietrecht sollte man schon beherrschen", sagt Schlocker.
Kommentare
Wenn der Artikel schon mit einem Zitat eines Maklers beginnt...
... braucht man eigentlich gar nicht weiterlesen. Habs trotzdem gemacht. Mein Lieblingssatz:
"und man hat die Möglichkeit, sehr viel Geld zu verdienen".
Die Frage nach der Abzocke ist beantwortet. Die Leistungen, die ein Makler erbringen muss, um dann 2 Monatsmieten einzuziehen (schnell über 1000 Euro) entspricht nicht im Ansatz der Stundenanzahl, die er dafür gearbeitet hat. Wenn es keine "faule" Wohnung ist, muss man wohl selten mehr als 10 Interessenten durch die Immobilie schleusen, bevor man sich einig wird. Und bei großem Ansturm: Massenbesichtigung.
Und der Anschlusssatz: "Außerdem macht es Spaß, den Menschen dabei zu helfen, ein neues Zuhause zu finden."
Voll schön und so.
Na Hauptsache sie können sich ihre Vorurteile bestätigen...
Sagen wir es handelt sich um München und die Courtage sind eher 2000 EUR. Das ist aber inkl. Mehrwertsteuer, bleiben 1680 EUR. Sagen wir es waren 10 Interessenten, die jeweils 1,5h Arbeit verursachen (mit Anfahrt und Wartezeit). Dann noch 2h Besprechung mit den Vermietern, 2h Schalten von Anzeigen, 2h Vertragsunterzeichnungstermin.
Das ergibt einen Stundensatz von 80 EUR brutto. Für einen Selbständigen, der noch Büro und Sozialversicherung bezahlen muss (und auch die genannten Weiterbildungen) ist das nicht wirklich viel. Gerade wenn er in München wohnt.
Aber klar, "Abzocke".
aussagekräftige Überschrift
"Auch weil einige schwarze Schafe unter den Quereinsteigern sind. Der Ruf der Branche werde aber stetig besser (...)"
Ja sicher, einige (ganz wenige) schwarze Schafe gibt es schon aber Makler sind ansonsten eine der meistgebliebten und unverzichtbarsten Berufsgruppen überhaupt. Immerhin müssen sie sogar am Wochenende (!) oder abends (!) arbeiten und bekommen so gut wie nichts für ihre wahnsinnig harte und gesellschaftlich wichtige Arbeit.
Sorry, aber wer einmal z.B. in Berlin mitbekommen hat, was bei der Wohnungssuche abgeht und wie Makler dort agieren kann über solche Schönfärbereien nur den Kopf schütteln.
Aber klar, das sind sicher immer wieder die wenigen schwarzen Schafe, die dort fürs Schalten einer Anzeige im Internet, das Öffnen der Wohnungstür und das Verteilen von Bewerbungsbögen an die Besuchermassen zwei oder drei Nettomonatsmieten einstreichen (gezahlt natürlich vom Mieter, nicht vom Auftraggeber).
Niemand sieht die Arbeit
Ich lasse mir ja einreden, das es bei Immobilienverkäufe durchaus Arbeit gibt die der Kunde nicht mitbekommt und da hat die Maklergebühr auch eine Berechtigung.
Aber bei einer Wohnungsvermittlung Anzeige setzen und ans Telefon zu gehen als ungesehene Arbeit verklären zu wollen die zwei Monatsmieten rechtfertigen soll sehe ich als Abzocke.
Mir fällt dabei wenigsten wieder die Geschichte ein die jemand zu diesem Thema schrieb:
Wohnungsbesichttigung mit dem Makler, der Hausmeister erzählt was von einer anderen Wohnung die der Makler NICHT im Angebot hat. Da diese Wohnung uninteressant ist folgt ohne Makler die Besichtigung der anderen Wohnung. Diese gefällt, Zusage, Einzug.
Eines Tages im Briefkasten: Die Rechnung des Maklers, wollte Geld für die Vermittlung der Wohnung für die er keinen Auftrag hatte, begründet wurde die Dreistigkeit damit, das die entsprechende Information während seiner Besichtigung statt fand.
Letzte Woche
Ich hatte letzte Woche zweimal das Vergnügen einer "Beratung". Bei der ersten Besichtigung wurde ich schnell durch alle Zimmer gescheucht, denn schon 10 min später war der nächste Termin vereinbart. Auf die üblichen Fragen zur Wohnung wurde ich auf die Internetseite und Anzeige verwiesen. Ich war wohl nicht schnell genug und nach wenigen Minuten wurden wartende Wohnungssuchende dazu geholt ("gehen sie doch mal alleine weiter"). Nach wenigen Minuten verließ ich mit den anderen Pärchen die Wohnung (Makler: „Ich muss leider schon wieder weiter.").
Bei der zweiten Besichtigung wurde ich von einer Auszubildenden "beraten". Nun, eigentlich war sie "auch anwesend", als mir die derzeitige Mieterin die Wohnung zeigte. Aktiv wurde sie erst nach der Besichtigung und wies mich freundlicherweise auf die Vermittlungsgebühr hin. Auf meine Frage ob es Rabatt bei einer Beratung durch eine Auszubildenden gäbe, konnte sie mir leider keine Auskunft geben.
Die restlichen Termine habe ich abgesagt.