Ich
soll befördert werden. Mein Vorgesetzter ist sich allerdings nicht
sicher, ob ich für die Postion der richtige Mann bin. Daher möchte er
mich
mit einer "Probezeit" befördern und, sollte ich es nicht schaffen,
wieder auf meine alte Stelle "zurückversetzen". Ist das rechtens, denn
ich verdiene dann wieder weniger Geld?, fragt Markus Schiller.
Sehr geehrter Herr Schiller,
eine
solche Fallkonstellation kommt in der Praxis nicht allzu häufig vor.
Dennoch ist es aus arbeitsrechtlicher Sicht möglich. Fraglich ist nur,
wie man es juristisch sauber umsetzt.
Auf Nummer sicher geht Ihr Chef,
wenn er mit Ihnen die neuen Arbeitsbedingungen per befristeten
Änderungsvertrag (Sachgrund wäre hier die "Erprobung")
vereinbart.
Dann
hat Ihr Chef nämlich die Möglichkeit, während der vereinbarten
Befristung zu schauen, ob Sie für den neuen Job wirklich geeignet sind.
Ist das
nicht der Fall, läuft der befristete Vertrag einfach aus – ohne, dass
Ihnen gekündigt werden muss.
Bewähren Sie sich, muss man sich erneut gemeinsam über die Entfristung unterhalten und sie erhalten dann einen unbefristeten Arbeitsvertrag.
Verschiedene Vertragskonstruktionen sind möglich
Denkbar
wäre auch, sogleich einen unbefristeten Änderungsvertrag, allerdings mit
Probezeit, zu schließen. Das heißt, Ihr Arbeitgeber kann Sie
bei fehlender Qualifikation währende der Probezeit kündigen und Sie
wieder auf Ihren alten Arbeitsplatz "zurückversetzen". Doch hier ist
Vorsicht geboten – besonders für den Arbeitgeber.
Denn er geht in diesem Fall das Risiko ein, dass eine solche Kündigung rechtswidrig ist, weil Teilkündigungen unzulässig sind. Es können nicht wesentliche Arbeitsbedingungen "teilgekündigt" werden, was aber in einer solchen Konstellation der Fall wäre. Ein Urteil des Landesarbeitsgerichts München zeigt, dass solche Teilkündigungen gegen den Änderungsschutz nach § 2 des Kündigungsschutzgesetzes verstoßen können (Az.: LAG München 3 Sa 644/09). Ferner sahen die Richter in der Probezeitklausel einen unzumutbaren Änderungsvorbehalt im Sinne des § 309 Nr. 4 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Denn Mitarbeitern ist in solch einem Fall meist nicht ersichtlich, welche Gründe die Beförderung widerrufen können. Will Ihr Chef Ihnen eine solche Probezeit antragen, hätten Sie später im Streitfall also die besseren Karten.
Ein Weiterarbeiten auf der "alten
Stelle" ist
dann nur noch einvernehmlich möglich – Sie müssten mit dem Chef
eine Einigung finden. Das kann dann so aussehen, dass Sie zwar auf
"die alte Stelle zurückgehen", dann aber eben eine höhere Vergütung
mitverhandeln.
Ihr Ulf Weigelt
Kommentare
Beförderung auf Probe
Ja natürlich... das ist bei beamten die im Pädagoischen bereich Führungspositionen einnehmen wollen schon seit Jahrzehnten so. Mindestens 9 Monate zur Probe und das gehalt, wenn die "Plan-Stelle "frei wir! das kann dauern!!!! Zur Probe mit anschließender dienstlicher beurteilung und vorheriger Hospitation bzw. und Dienstgespräch .
Herr Weigelt, ich lese Ihre Kollumne sehr gerne, weil ...
... Sie ganz offensichtlich Vieles aus der Praxis (vor Gericht und möglicherweise auch in Unternehmen) kennen.
Heute muss ich Ihnen allerdings erstmals widersprechen. Sie schreiben: "eine solche Fallkonstellation kommt in der Praxis nicht allzu häufig vor." Meines Wissens ist eine solche Fallkonstellation durchaus dann üblich, wenn ein "normaler" Angestellter erstmals in einen Führungskreis aufsteigt und dabei gfls. sogar in den Status "leitend" rutscht. Die Besetzung erfolgt dann "ad interim a.i.".
Ich kenne viele Unternehmen, in den das für jeden Aufstieg in den dann höheren Führungskreis gilt.
Der Herr Schiller war leider etwas zurückhaltend bei einer Schilderung seiner näheren Umstände. Seine grösste Sorge, dass er bei einem "return to previous position" den Differenzbetrag zum neuen Job wieder weggenommen bekommt, lässt allerdings darauf schliessen, dass Herr S. weder Führungskraft noch leitend ist. Er würde sonst sicherlich seine Prios anders setzen.
Lächerliches Angebot
>>Ich soll befördert werden. Mein Vorgesetzter ist sich allerdings nicht sicher, ob ich für die Postion der richtige Mann bin.<<
Ich muß sagen, da hätte ich eine sehr klare Ansage an meinen Arbeitgeber: Entweder hält er mich für den Richtigen - danke für die Blumen - dann wird befördert und zwar direkt und ohne Umschweife.
Oder er ist sich nicht sicher - dann soll er bitte die Klappe halten und nicht irgendeine Probezeit ins Gespräch bringen.
Das ist ja ein völlig lächerlicher Vorschlag.
Beweisen muß ich da überhaupt nichts, denn ich habe ja vorher offensichtlich Arbeit geleistet, die gut genug war, um mich für die höhere Position in Betracht zu ziehen.
Wenn der Kerl sich seiner Entscheidung nicht sicher ist, ist das sein Problem und nicht meins. Da hilft nur: Beförderung akzeptieren und die entscheidungsschwache Flasche verdrängen :D
Probezeit ist sinnvoll
Wenn die Stelle mit einem externen Bewerber besetzt wird, gibt es auch eine Probezeit. Ich halte eine Probezeit für beide Seiten sehr sinnvoll, wenn sich die Art der Aufgaben und Befugnisse sehr stark ändern. Anders sehe ich es nur, wenn man die "höheren" Aufgaben sowieso schon wahrnimmt und dies bisher nur ohne offizielle Beförderung einher ging.
Das sehen Sie falsch
"Beweisen muß ich da überhaupt nichts, denn ich habe ja vorher offensichtlich Arbeit geleistet, die gut genug war, um mich für die höhere Position in Betracht zu ziehen."
Haben Sie schon mal etwas vom Peter-Prinzip gehört?
Schon mit der ersten Stufe auf der Erfolgsleiter könnte auch schon die Stufe der eigenen Inkompetenz erreicht sein.
Sofern der Chef schon vom Peter-Prinzip gehört hat, wäre durchaus zu verstehen, wenn er - im wohlverstandenen Interesse beider Parteien - Vorsicht walten ließe.