GG 5.3 Weltoffenheit"heißt eine Initiative zahlreicher Kultur- und Wissenschaftsinstitute. Sie beklagen eine Verengung der Diskurse durch die Bundestagsresolution, die den BDS, also die Boykottbewegung gegen Israel, als antisemitisch einstuft und jegliche Förderung durch staatliche Mittel untersagt. Der israelische Philosoph Omri Boehm schreibt hier, was die Diskussion um die Initiative außer Acht lasse und welche Definitionen darin überdacht werden sollten.

Die Diskussionen um die Initiative GG 5.3. Weltoffenheit bleiben unverständlich, wenn man nicht ein Thema offen anspricht, das ihre Verfasser lieber ausgespart haben. Es betrifft weder Achille Mbembe noch die BDS-Bewegung, sondern eine grundsätzlichere Frage: Ist es antisemitisch, Israels Existenzrecht als jüdischer Staat zu bestreiten?

Die Initiative zum 5. Artikel des Grundgesetzes wehrt sich gegen den sogenannten BDS-Beschluss des Bundestags, der das bestehende Tabu als offizielle Staatspolitik lediglich zementiert hat: "Israels Existenzrecht" als "jüdischen Staat" infrage zu stellen, überschreite die Schwelle zwischen legitimer Kritik an Israel und Antisemitismus. Weil Israels Existenzrecht in Deutschland "Staatsräson" ist, sollen diejenigen, die es bezweifeln, daher diesem Beschluss zufolge weder öffentliche institutionelle Unterstützung noch staatliche Fördermittel erhalten. Für die Initiatoren der Weltoffenheitsinitiative, unter denen sich Leiterinnen und Leiter führender Kultur- und Wissenschaftsorganisationen des Landes finden, grenzt er damit "wichtige lokale und internationale Stimmen" aus und ist deshalb einer "demokratischen Öffentlichkeit" abträglich.

Die Gegner der Initiative können diese mit Fug und Recht zur Beantwortung folgender Frage drängen: Verlangt "Weltoffenheit" effektiv das Recht, Antisemitismus durch öffentliche Institutionen zu fördern? Die Antwort ist ein klares Nein. Nein, weil es nicht um Israels Existenzrecht geht, sondern um sein Recht, ein jüdischer Staat zu sein. Und trotz des allgemeinen Tabus ist es nicht antisemitisch, dieses Recht zu bestreiten. Wir werden den Antisemitismus nicht wirksam bekämpfen können, ohne das klipp und klar zu sagen. Das ist einer der Gründe, warum es so wichtig ist, dies zu tun.

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Der Bundestagsbeschluss behauptet, sich auf die "Arbeitsdefinition" der Internationalen Allianz für Holocaust-Gedenken (IHRA) zu stützen – ein Dokument, das von internationalen Organisationen so weitgehend gebilligt wie von Experten und Wissenschaftlern missbilligt wird. Erst vor Kurzem warnte der Urheber dieser Definition, Kenneth Stern, öffentlich davor, dass ihre Fehlinterpretation es rechten Organisationen ermöglicht habe, sie zu einer "Waffe" zu machen, nicht nur gegen die Palästinenser, sondern gegen die "Wissenschafts- und Meinungsfreiheit".

Bürger zweiter Klasse

Nach den Grundzügen dieser Arbeitsdefinition ist, was Israel betrifft, Kritik an dem Land als solche zwar nicht antisemitisch. Sehr wohl aber sei es antisemitisch, dem jüdischen Volk das "Recht auf Selbstbestimmung" abzusprechen oder Israel gegenüber mit zweierlei Maß zu messen, es also anhand von Maßstäben zu kritisieren, die "keine andere demokratische Nation erfüllen muss". Ein Vorteil dieser Formulierung liegt darin, dass sie Antisemitismus auf nicht ausschließende Weise definiert.

Mag man das "Recht auf Selbstbestimmung" auch als Recht auf einen jüdischen Staat auslegen, so bleibt die IHRA-Definition doch in der Frage, ob das die beste oder auch nur eine stichhaltige Interpretation ist, neutral: Sie lässt die Möglichkeit offen, dass Israel kein jüdischer Staat sein soll, weil Nichtjuden in einem jüdischen Staat keine gleichberechtigten Bürger sein können. Und sie lässt genügend Raum für die Tatsache, dass Selbstbestimmung auch in Form einer nationalen Autonomie oder in einer föderalen multinationalen Konstellation ausgeübt werden kann.

Das ist genau die Situation, die der Bundestagsbeschluss auf den Kopf stellt. Unter dem Vorwand, sich auf die Antisemitismus-Interpretation der IHRA zu stützen, verwandelt er diese von einer nicht ausschließenden in eine ausschließende. Wo die IHRA vom Recht der Juden auf Selbstbestimmung spricht, ist im BDS-Beschluss vom "Existenzrecht des jüdischen und demokratischen Staates Israel" die Rede.

Solang die Zweistaatenlösung am Horizont stand, konnte man einen solchen Zug für einen unschuldigen Fehler halten. Dass dieses Manöver aber bewusst auf den politischen Druck in der jetzigen Situation nach dem Ende der Zweistaatenlösung reagiert, ist verhängnisvoll. Ohne einen souveränen palästinensischen Staat geht ein jüdischer Staat zwischen dem Jordan und dem Mittelmeer rücksichtslos über die nationalen und individuellen Rechte der Palästinenser hinweg. Israel kann nicht das Recht haben, Nichtjuden als Bürger zweiter Klasse zu behandeln, geschweige denn jüdisch zu bleiben, wenn sich seine Bevölkerung zur Hälfte aus Palästinensern zusammensetzt. Diese Aussagen stellen Israels Existenzrecht als jüdischen Staat infrage, sie messen nicht mit zweierlei Maß. Sie sind nicht antisemitisch, auch wenn der Bundestag das Gegenteil behauptet – aus dem einfachen Grund, dass es nicht antisemitisch sein kann, auf der schieren Gleichheit von Juden und Palästinensern zu bestehen. Der Bundestag muss dringend zu einer Definition von Antisemitismus zurückkehren, die nicht auf dem Ausschluss einer ganzen Bevölkerung beruht.

Um ein Gefühl für diese Dringlichkeit zu bekommen, führe man sich folgende Stellungnahme vor Augen: "Wir werden drei Dinge tun müssen. Die große Mehrheit der Araber des Westjordanlands vertreiben. Wir können dieses Territorium nicht aufgeben, und wir können nicht so viele Araber zulassen. […] Einige werden vielleicht bleiben, unter bestimmten Bedingungen, aber die meisten müssen gehen. Wir müssen eine weitere Entscheidung treffen, und zwar die, unser politisches System von arabischen Israelis zu befreien. […] Wir haben es zugelassen, dass sich in unserem Land eine fünfte Kolonne bilden konnte, ein Bund erstklassiger Verräter. Wir können ihre breite Präsenz innerhalb unseres politischen Systems nicht dulden. Drittens: Wir werden ganz anders mit dem Iran umgehen müssen. Diese drei Entscheidungen würden es erforderlich machen, dass wir unsere Kriegsmoral ändern."