Die Debatte um Gewalt und Klimawandel hat einen seltsamen blinden Fleck. Es wird viel und intensiv darüber diskutiert, ob der Klimawandel zu Gewalt führt oder darüber, ob Klimaschützer:innen Gewalt anwenden müssten, beziehungsweise ob das legitim oder überhaupt zielführend ist. Aber es wird nicht darüber diskutiert, ob der Klimawandel selbst als von Menschen ausgeübte Gewalt zu verstehen ist, also als ökologische Gewalt, die die Lebensgrundlagen der meisten Menschen massiv gefährdet. Selbst wenn der Klimawandel juristisch als von Menschen gemacht gedeutet wird, führt dies bislang dazu, dass versucht wird, die Schädiger zivilrechtlich zu belangen, um einen Schadensausgleich zu erreichen.

In Anbetracht der vielfältigen zerstörerischen und tödlichen Wirkungen des Klimawandels ist das erstaunlich. Inselstaaten sind buchstäblich vom Untergang bedroht und auch für Europa gilt, dass es aufgrund der durch den Klimawandel bedingten Intensivierung von Hitzewellen bereits jetzt zu einer Übersterblichkeit kommt. Der Klimawandel fordert bereits jetzt Todesopfer.

Ebenfalls erstaunlich ist, mit welcher Intensität in der öffentlichen Debatte umgekehrt die Aktionen von Klimaschützer:innen als illegitime Gewalt bezeichnet werden, seitdem diese sich an Fahrbahnen festkleben und damit den Autoverkehr behindern oder Kunstwerke mit Kartoffelbrei und Ähnlichem "angreifen" und sich an Bildern festkleben. Einen neuen Schub hat diese Debatte bekommen, nachdem eine Straßenblockade von Klimaschützer:innen einen Rettungswagen behindert haben soll, weshalb die Aktivist:innen für den Hirntod eines Unfallopfers mitverantwortlich gemacht werden.

Dieses Beispiel zeigt, dass Gewalt ein politischer Begriff ist. Wer Gewalt ausübt, dessen Handlungen sind zu verurteilen. Deshalb ist es innerhalb einer politischen Diskussion immer relevant, wessen Handlungen als Gewalt bezeichnet werden. In diesem Sinne geht es in der öffentlichen Debatte nicht um den Autofahrer, der den Unfall verursacht hat und deshalb für den Tod der Radfahrerin verantwortlich ist, sondern um die Klimaschützer:innen, deren Protest delegitimiert werden soll. Dass Gewalt ein politischer Begriff ist, eröffnet neue Perspektiven in der Debatte um den Klimaschutz und den Protest der Klimaschützer:innen. Hierzu möchte ich einen Vorschlag machen und den Begriff der ökologischen Gewalt einführen.

Das moderne Gewaltverständnis

Der Begriff ökologische Gewalt kann von einer entscheidenden Bedeutung für die politische Diskussion um den Klimaschutz sein. Um das zu verstehen, ist ein Blick auf das moderne Gewaltverständnis erforderlich. Die moderne Ordnung zeichnet sich dadurch aus, dass es ein staatliches Gewaltmonopol gibt, das ein friedliches Zusammenleben der Bürger:innen gewährleisten soll. Dies bildet die Grundlage dafür, dass wir alle in Gewaltlosigkeit vertrauen können sollen, wie der Gewaltforscher Jan Philipp Reemtsma herausarbeitet. Hier liegt ein Paradox vor, denn es handelt sich genau genommen um ein durch die staatliche Zentralgewalt gestütztes Vertrauen in Gewaltlosigkeit. Der Staat muss Gewalt anwenden (können), um das Vertrauen in Gewaltlosigkeit zu ermöglichen. Die Gewalt des Staates ist legitim, weil ihr die Aufgabe zukommt, jeder Gewalt entgegenzutreten, die das Vertrauen in Gewaltlosigkeit gefährdet, er soll diese Gewalt beenden. Das heißt: Die Menschen sind als Bürger:innen der Gewalt des Staates unterworfen. Dies soll die Ausübung privater Gewalt in der Praxis verhindern und ermöglicht ein friedliches Zusammenleben.

Dabei bindet sich der Staat an Gesetze, dies kommt insbesondere in der Institutionalisierung von Grundrechten zum Ausdruck, die eine Stoppregel für den Staat bilden. Hiermit werden den Bürger:innen zugleich Abwehrrechte gegen den Staat garantiert – vor allem Freiheitsrechte. Darüber hinaus haben die Bürger:innen auch subjektive öffentliche Rechte, das heißt, sie sollen dem Staat auch als potenziell aufrührerische politische Subjekte gegenüberstehen können.

Im Rahmen dieser Ordnung kommt es notwendigerweise immer wieder zu Auseinandersetzungen darum, was als Gewalt gilt. Dies ist von ungeheurer politischer Relevanz, denn Gewalt bezeichnet das schlechthin Problematische. Sie muss in jedem Fall vermieden werden. Deshalb sollte auch der Staat keine Gewalt anwenden, wenn er die öffentliche Ordnung sichert. Wenn etwa Polizisten nachgewiesen werden kann, dass sie Gewalt anwenden, werden auch ihre Handlungen delegitimiert. Deshalb kommt es nahezu unausweichlich bei politischem Protest immer wieder zu der Frage, wer Gewalt ausgeübt hat.

Nicht umsonst hat Olaf Scholz, damals Oberbürgermeister von Hamburg, 2017 nach den gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Polizei und Demonstrant:innen anlässlich der Proteste gegen den G20-Gipfel festgestellt, dass die Polizei keine Gewalt angewendet hat. Auch das Auftreten der Staatsgewalt ist nur so lange legitim, wie sie keine Gewalt anwendet, sondern etwa nur Zwang ausübt. Die legitime Staatsgewalt wird zumindest in der öffentlichen Diskussion nahezu unsichtbar. Wenn es gelingt, diskursiv etwas erfolgreich als Gewalt zu identifizieren, ist in jedem Fall die Gewalt des Staates aufgerufen, dieser Gewalt ein Ende zu setzen. Dies gilt auch für den Fall, dass staatliche Organe Gewalt anwenden sollten. In diesem Fall müsste der Staat gegen seine eigenen Organe, etwa einzelne Polizist:innen vorgehen, um das Vertrauen in Gewaltlosigkeit aufrechtzuerhalten.

Hierin liegt eine der zentralen Legitimationen eines demokratischen Rechtsstaats. Die eingangs beschriebenen Debatten um die Aktionen von Gruppen wie Letzte Generation oder Ende Gelände führen die unmittelbare politische Bedeutung des modernen Gewaltverständnisses vor Augen. Wenn ihr Vorgehen folglich als Gewalt bezeichnet werden kann, werden damit zugleich ihre Aktionen delegitimiert und kriminalisiert. Sie gelten nicht mehr als ernst zu nehmende Beteiligte am politischen Diskurs.