Die
Debatte um Gewalt und Klimawandel hat einen seltsamen blinden Fleck.
Es wird viel und intensiv darüber diskutiert, ob der Klimawandel zu
Gewalt führt
oder darüber, ob Klimaschützer:innen Gewalt anwenden müssten,
beziehungsweise ob das legitim oder überhaupt zielführend ist.
Aber es wird nicht darüber diskutiert, ob der Klimawandel selbst als
von Menschen ausgeübte Gewalt zu verstehen ist, also als ökologische
Gewalt, die die Lebensgrundlagen der meisten Menschen massiv
gefährdet. Selbst wenn der Klimawandel juristisch als von Menschen
gemacht gedeutet wird, führt dies bislang dazu, dass versucht wird,
die Schädiger zivilrechtlich zu belangen, um einen Schadensausgleich
zu erreichen.
In Anbetracht der vielfältigen zerstörerischen und tödlichen Wirkungen des Klimawandels ist das erstaunlich. Inselstaaten sind buchstäblich vom Untergang bedroht und auch für Europa gilt, dass es aufgrund der durch den Klimawandel bedingten Intensivierung von Hitzewellen bereits jetzt zu einer Übersterblichkeit kommt. Der Klimawandel fordert bereits jetzt Todesopfer.
Ebenfalls erstaunlich ist, mit welcher Intensität in der öffentlichen Debatte umgekehrt die Aktionen von Klimaschützer:innen als illegitime Gewalt bezeichnet werden, seitdem diese sich an Fahrbahnen festkleben und damit den Autoverkehr behindern oder Kunstwerke mit Kartoffelbrei und Ähnlichem "angreifen" und sich an Bildern festkleben. Einen neuen Schub hat diese Debatte bekommen, nachdem eine Straßenblockade von Klimaschützer:innen einen Rettungswagen behindert haben soll, weshalb die Aktivist:innen für den Hirntod eines Unfallopfers mitverantwortlich gemacht werden.
Dieses Beispiel zeigt, dass Gewalt ein politischer Begriff ist. Wer Gewalt ausübt, dessen Handlungen sind zu verurteilen. Deshalb ist es innerhalb einer politischen Diskussion immer relevant, wessen Handlungen als Gewalt bezeichnet werden. In diesem Sinne geht es in der öffentlichen Debatte nicht um den Autofahrer, der den Unfall verursacht hat und deshalb für den Tod der Radfahrerin verantwortlich ist, sondern um die Klimaschützer:innen, deren Protest delegitimiert werden soll. Dass Gewalt ein politischer Begriff ist, eröffnet neue Perspektiven in der Debatte um den Klimaschutz und den Protest der Klimaschützer:innen. Hierzu möchte ich einen Vorschlag machen und den Begriff der ökologischen Gewalt einführen.
Das moderne Gewaltverständnis
Der
Begriff ökologische Gewalt kann von einer entscheidenden Bedeutung
für die politische Diskussion um den Klimaschutz sein. Um das zu
verstehen, ist ein Blick auf das moderne Gewaltverständnis
erforderlich. Die moderne Ordnung zeichnet sich dadurch aus, dass es
ein staatliches Gewaltmonopol gibt, das ein friedliches Zusammenleben
der Bürger:innen gewährleisten soll. Dies bildet die Grundlage
dafür, dass wir alle in Gewaltlosigkeit vertrauen können sollen,
wie der Gewaltforscher Jan Philipp Reemtsma herausarbeitet. Hier liegt ein
Paradox vor, denn es handelt sich genau genommen um ein durch die
staatliche Zentralgewalt gestütztes Vertrauen in Gewaltlosigkeit.
Der Staat muss Gewalt anwenden (können), um das Vertrauen in
Gewaltlosigkeit zu ermöglichen. Die Gewalt des Staates ist legitim,
weil ihr die Aufgabe zukommt, jeder Gewalt entgegenzutreten, die das
Vertrauen in Gewaltlosigkeit gefährdet, er soll diese Gewalt
beenden. Das heißt: Die Menschen sind als Bürger:innen der Gewalt des
Staates unterworfen. Dies soll die Ausübung privater Gewalt in der
Praxis verhindern und ermöglicht ein friedliches Zusammenleben.
Dabei bindet sich der Staat an Gesetze, dies kommt insbesondere in der Institutionalisierung von Grundrechten zum Ausdruck, die eine Stoppregel für den Staat bilden. Hiermit werden den Bürger:innen zugleich Abwehrrechte gegen den Staat garantiert – vor allem Freiheitsrechte. Darüber hinaus haben die Bürger:innen auch subjektive öffentliche Rechte, das heißt, sie sollen dem Staat auch als potenziell aufrührerische politische Subjekte gegenüberstehen können.
Im
Rahmen dieser Ordnung kommt es notwendigerweise immer wieder zu
Auseinandersetzungen darum, was als Gewalt gilt. Dies ist von
ungeheurer politischer Relevanz, denn Gewalt bezeichnet das
schlechthin Problematische. Sie muss in jedem Fall vermieden werden.
Deshalb sollte auch der Staat keine Gewalt anwenden, wenn er die
öffentliche Ordnung sichert. Wenn etwa Polizisten nachgewiesen
werden kann, dass sie Gewalt anwenden, werden auch ihre Handlungen
delegitimiert. Deshalb kommt es nahezu unausweichlich bei politischem
Protest immer wieder zu der Frage, wer Gewalt ausgeübt hat.
Nicht
umsonst hat Olaf Scholz, damals Oberbürgermeister von Hamburg, 2017
nach den gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Polizei und
Demonstrant:innen anlässlich der Proteste gegen den G20-Gipfel
festgestellt, dass die Polizei keine Gewalt angewendet hat. Auch das Auftreten der Staatsgewalt ist nur so lange legitim, wie sie
keine Gewalt anwendet, sondern etwa nur Zwang ausübt. Die legitime
Staatsgewalt wird zumindest in der öffentlichen Diskussion nahezu
unsichtbar. Wenn es gelingt, diskursiv etwas erfolgreich als Gewalt
zu identifizieren, ist in jedem Fall die Gewalt des Staates
aufgerufen, dieser Gewalt ein Ende zu setzen. Dies gilt auch für den
Fall, dass staatliche Organe Gewalt anwenden sollten. In diesem Fall
müsste der Staat gegen seine eigenen Organe, etwa einzelne
Polizist:innen vorgehen, um das Vertrauen in Gewaltlosigkeit
aufrechtzuerhalten.
Hierin liegt eine der zentralen Legitimationen eines demokratischen Rechtsstaats. Die eingangs beschriebenen Debatten um die Aktionen von Gruppen wie Letzte Generation oder Ende Gelände führen die unmittelbare politische Bedeutung des modernen Gewaltverständnisses vor Augen. Wenn ihr Vorgehen folglich als Gewalt bezeichnet werden kann, werden damit zugleich ihre Aktionen delegitimiert und kriminalisiert. Sie gelten nicht mehr als ernst zu nehmende Beteiligte am politischen Diskurs.