Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach grundsätzliche Rundfunkurteile gesprochen. 1994 hat es die Unabhängigkeit der KEF gestärkt und letztlich erklärt, dass die Politik bei der Berechnung des Rundfunkbeitrags eigentlich gar nicht mitzureden, sondern die KEF-Empfehlung mit wenigen Ausnahmen abzusegnen habe. "Der enge Zusammenhang von Programmfreiheit und Finanzausstattung verbietet es (…), dem Gesetzgeber bei der Gebührenfestsetzung freie Hand zu lassen", heißt es in der Urteilsbegründung. "Ebensowenig können jedoch die Rundfunkanstalten selber über ihren Finanzrahmen bestimmen, weil sie keine Gewähr dafür bieten, daß sie sich stets im Rahmen des Funktionsnotwendigen halten und die finanziellen Belange der Rundfunkteilnehmer hinreichend berücksichtigen."

Das Bundesverfassungsgericht räumt deshalb der Empfehlung der KEF einen extrem hohen Stellenwert ein. "Das Parlament entscheidet nicht im freien Ermessen über die Höhe der Gebühr oder über den Programmauftrag des Rundfunks", sagt deshalb auch der Medienrechtler Bernd Holznagel von der Universität Münster.

Mit den Argumenten, dass ARD, ZDF und das Deutschlandradio insgesamt zu viel böten oder nicht sparsam genug seien, dürfte die CDU in Sachsen-Anhalt also nicht durchkommen. Ein Spalt zu einem legitimen Veto tut sich eher auf, wenn es um die Corona-Lage geht. Jedenfalls haben die Karlsruher Richter 2007 festgehalten: "Die Landesgesetzgeber sind befugt, von der Bedarfsfeststellung durch die KEF abzuweichen, um die Angemessenheit der finanziellen Belastung der Gebührenzahler jenseits der Bedarfskalkulation der KEF zu wahren und damit auch die Akzeptanz der Gebührenentscheidung bei den Betroffenen zu erleichtern."

"Bisher hören wir nur Schlagworte"

Die Pandemie hat zweifellos auch die Bundesrepublik in eine Wirtschaftskrise gestürzt. Wäre es da nicht angemessen, auf die avisierte Erhöhung des Rundfunkbeitrags zu verzichten? Medienrechtler Holznagel ist skeptisch. "Das muss wohlbegründet sein. Bisher hören wir ja nur Schlagworte", sagt der Jurist, der auch eine Stellungnahme für den Medienausschuss in Sachsen-Anhalt vorgelegt hat. Gegen Erfolgsaussichten, wie sie sich Kurze erhofft, spricht zudem: Wer in Armut rutscht, kann sich seit jeher vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio hat zudem eine Corona-Härtefallregelung für Unternehmerinnen und Unternehmer eingeführt. Wer seinen Betrieb mindestens drei Monate schließen muss, kann sich vorübergehend befreien lassen.

Markus Kurze will es offensichtlich dennoch auch auf ein neuerliches Verfahren in Karlsruhe ankommen lassen, wie es einzelne Intendantinnen und Intendanten bereits angedroht haben für den Fall, dass eine Mehrheit im Sachsen-Anhalter Landtag die Beitragserhöhung faktisch für ganz Deutschland stoppt. "Vor Gericht und auf hoher See ist man ja immer in Gottes Hand", sagt Kurze. "So eine wirtschaftliche Situation, wie wir sie jetzt haben, hatten wir nach dem Krieg noch nicht."

Doch selbst wenn die Sender am Ende ihre Beitragserhöhung bekommen sollten: Der Widerstand der CDU in Sachsen-Anhalt dürfte die deutsche Medienpolitik prägen und den Reformdruck erhöhen. Die Länder haben bereits eine Arbeitsgruppe geplant, um einen neuen Auftrag und eine neue Struktur für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland zu finden. Das soll bis 2022 klappen und wäre auch die Chance für Kritikerinnen und Kritiker wie Markus Kurze, die Fülle der Programme einzuschränken und so den Rundfunkbeitrag zu drücken. Eine Voraussetzung dafür ist aber, dass alle 16 Bundesländer bereit sind, auch Kanäle "ihrer" Sender aufzugeben.

Transparenzhinweis: Wie aus dem Text hervorgeht, arbeitet der Autor als freier Journalist regelmäßig auch für öffentlich-rechtliche Sender.