Der Ullstein-Verlag muss es nun ausbaden. Beunruhigt kündigte er an, sich die Genehmigung für die Stellen nachträglich zu besorgen, die sich Hegemann leichthin aber nicht bescheiden geborgt hat. In der zweiten Auflage stünde immerhin ein Dank an den Blogger. Sollte es weitere betroffene Rechtsinhaber geben, werde man auch diese kontaktieren. Etwas naiv wirkt Hegemanns Entschuldigung, sie habe den Anspruch der Betroffenen nicht berücksichtigt, "weil mir die juristische Tragweite nicht bewusst und ich, so leid es mir tut, total gedankenlos und egoistisch war."

Bis geklärt ist, ob sich noch weitere Autoren in ihrem Roman wiederfinden, wird noch eine Weile vergehen. An der Eigenständigkeit von Hegemanns Buch darf man nun durchaus zweifeln – gleichviel, ob Helene Hegemann einen verschrobenen Werkbegriff hat oder er einfach dem Zeitgeist entspricht. Über der Rezeption ihres Romans wird möglicherweise künftig jener Fluch liegen, zu dem Egon Friedell bemerkte, er mache "jedes gestohlene Gut zu einem freudlosen Besitz". Dagegen hilft kein Hype dieser Welt.

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