"Die Staatsanwaltschaft Berlin hat ein gegen Till Lindemann, den Sänger der Band Rammstein, geführtes Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Begehung von Sexualdelikten wie auch Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz eingestellt." So beginnt die Dienstagvormittag von der Staatsanwaltschaft Berlin verschickte Pressemitteilung, und deren Inhalt ist für Till Lindemann und dessen Anwälte eine sehr gute Nachricht. In presserechtlichen Fragen wird der Rammstein-Frontmann von der Kanzlei Schertz Bergmann vertreten, diese weist in einer eigenen Pressemitteilung nun darauf hin, die Ermittlungen in Berlin seien "mangels hinreichenden Tatverdachts" eingestellt worden. Für Till Lindemann bedeutet das: mit der für ihn bestmöglichen Begründung der Staatsanwaltschaft. Der Sänger, gegen den Frauen in verschiedenen Medienberichten seit Juni Vorwürfe erhoben haben, die mitunter ins womöglich strafrechtlich Relevante reichten, muss zunächst keine weiteren Ermittlungen in der Sache fürchten.
Till Lindemann: Die Lücke zwischen Recht und Moral
Mit der Einstellung der Ermittlungen gegen Till Lindemann sind die strafrechtlichen Fragen vorläufig geklärt. Die moralischen und medialen sind es nicht.