Uber und deutsche Taxiverbände streiten sich, seit das US-Unternehmen in Deutschland seine Dienste anbietet – jetzt geht der Streit in eine neue Runde. Das Landgericht Frankfurt am Main hat Uber verboten, über seine App UberPop weiter Privatfahrten zu vermitteln. Geklagt hatte die Taxi Deutschland, eine Genossenschaft der Taxizentralen. Uber hat angekündigt, den Gerichtsentscheid zu ignorieren.
Über UberPop ärgern sich die Taxifahrer ganz besonders. Kunden können über die Smartphone-App Fahrten bei Privatleuten buchen, die ohne Personenbeförderungsschein unterwegs sind. Das ist in der Regel günstiger, als mit dem Taxi zu fahren. Aber können Kunden auch nach dem Gerichtsbescheid gefahrlos UberPop nutzen?
1. Wie geht's jetzt weiter?
Das Landgericht Frankfurt hat Uber lediglich in einem Eilverfahren per Einstweiliger Verfügung die Vermittlung von Fahrten von Privatleuten untersagt. Ein endgültiges Urteil gab es bisher noch nicht, im Frankfurter Gericht gab es vor dem Entscheid auch keine mündliche Anhörung. Weil Uber aber bereits angekündigt hat, sich gegen den Beschluss zu wehren, wird es wohl nun zum Gerichtsverfahren kommen. Uber argumentiert, die Einstweilige Verfügung sei zu Unrecht ergangen. Man werde dagegen "Widerspruch einlegen und, falls erforderlich, darüber hinaus alle Rechtsmittel ausschöpfen", kündigte das Unternehmen an.
Bis zu einer Verhandlung könnten aber noch Monate vergehen. In der Zwischenzeit will Uber nach eigenen Angaben seine Tätigkeit
in ganz Deutschland fortführen – was ein Verstoß gegen die Verfügung des Landgerichts wäre. Damit droht dem Unternehmen ein Bußgeld von bis zu 250.000 Euro je Fahrt; alternativ wird dem Direktor von Uber eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten angedroht.
Uber hält die rechtlichen
Vorschriften zur Personenbeförderung für nicht mehr zeitgemäß und setzt darauf, dass die Gesetze
in seinem Sinne überarbeitet werden: "Wir glauben, dass Innovation und Wettbewerb gut für
alle
ist." In anderen
deutschen Städten war Uber aufgrund behördlicher Verfügungen der Betrieb untersagt
worden, wogegen das Unternehmen jeweils vorgeht. In Hamburg war das Verbot
vergangene Woche aufgehoben worden, weil das zuständige Gericht Formfehler
festgestellt hatte. Auch im Ausland wurde gegen Uber entschieden, etwa in Brüssel.
2. Warum wird Uber verboten, Mitfahrgelegenheiten aber nicht?
Das Frankfurter Gericht sieht in dem Angebot von Uber einen Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Doch worin unterscheidet sich das Fahren mit Uber von einer Mitfahrgelegenheit? Zunächst einmal kann auch letztere illegal sein. Entscheidend ist, ob der Fahrer mit der Mitnahme einen Gewinn macht – und dabei spielt, entgegen landläufiger Meinung, die Frage "Gewerbe oder nicht?" gar keine Rolle.
Die Vorgabe macht das PBefG selbst: Für Fahrten, bei denen Personen unentgeltlich in einem Auto befördert werden oder "das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt", ist das Gesetz gar nicht zuständig. Sprich: Man darf grundsätzlich Mitfahrer gegen Bezahlung mitnehmen – nur darf die Bezahlung lediglich dazu dienen, die laufenden Kosten der Fahrzeughaltung und der Fahrt zu decken.
Darauf weisen Anbieter wie BlaBlaCar und Mitfahrgelegenheit.de in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ausdrücklich hin. BlaBlaCar hat nach eigenen Angaben darum im System auch den Preis gedeckelt, um gewerbliche Fahrten zu verhindern.
Uber hingegen setzte feste Preise an,
unabhängig von der Anzahl der Insassen. Zum Startpreis von einem Euro kommen
ein Minuten- und ein Kilometertarif, die sich von Stadt zu Stadt etwas
unterscheiden. Sie führen nach Ansicht des Frankfurter Landgerichts aber dazu,
dass die verlangten Entgelte die Betriebskosten übersteigen.
Kommentare
Eine Schande...
...dass hierzulande vielversprechende Start-Ups sofort mit allen juristischen Mitteln ausgebremst werden. Fuer mich ein klares Resultat des Ausscheidens der FDP! Der Waehler hat sich einmal wieder selbst ein Schnippchen geschlagen...
Solidarisch,
besorgter-mitbuerger
Solange es...
...einen gesetzlichen Rahmen für gewerbliche Fahrgastbeförderung gibt, muss Uber sich halt auch dran halten. Genau wie alle Taxifahrer. Ein Startup, das darauf basiert diesen gesetzlichen Rahmen zu umgehen "vielversprechend" zu nennen ist möglicherweise etwas kurzsichtig.
Schande
Eine Schande ist, dass es sich ein Unternehmen ernsthaft herausnimmt, dass nur für seine Idee die Gesetze geändert werden müssten und daraufhin wissentlich dagegen verstößt.
Aber wenn man das in hippes Sharing-Papier-einwickelt, kaufen es ja genügend Leute und sehen plötzlich gar nicht mehr, dass da knallhartes Gewinnstreben dahinter steckt.
[…]
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Betriebskosten
"Sprich: Man darf grundsätzlich Mitfahrer gegen Bezahlung mitnehmen – nur darf die Bezahlung lediglich dazu dienen, die laufenden Kosten der Fahrzeughaltung und der Fahrt zu decken."
Diese Formulierung ist missverständlich.
Es dürfen ausschließlich die Betriebskosten geteilt werden.
Betriebskosten sind weder Versicherung, noch Wertverlust, noch Reifenabrieb oä., sondern eigentlich nur Kraftstoffkosten und Mautkosten auf der betreffenden Strecke.
Und wer rechnet das nach?
Ich rechne das selber nicht mal nach wenn ich Leute mit zu Festivals fahre. Ich überschlage einfach irgendwie.
Kraftstoffverbrauch? Jojo, bin halt im vierten Gang Vollgas über die Autobahn gefahren, weil's geil ist.
sozialer Rückbau
Wenn die Fahrer ihre Fahrten registrieren und ein Gewerbe anmelden, sollte das kein Problem sein. Uber müsste dazu verpflichtet werden, gegenüber dem Finanzamt seine Auszahlungen direkt und auf elektronischem Wege mitzuteilen.
Was nicht geht, ist dass dieses "innovative Startup" eine Einladung zum Steuerbetrug ist und seine Attraktivität nur aus einer Preisdifferenz bezieht, die auf Steuerbetrug und fehlende Versicherung zurückzuführen ist.
Das bedeutet nämlich, dass Uber an den Provisionen verdient, diese werden als "Lizenzgebühren" in die USA oder sonstwohin abgeführt. Der Volkswirtschaft geht jedoch Wertschöpfung verloren und der Staatskasse die Einnahmen. Die fehlen dann wieder in den sozialen Bereichen.
Oder ist es so, dass die Uber Fahrer kranken- und rentenversichert sind? Beziehen sie Sozialleistungen parallel? Nutzen Sie Firmenwagen? Haben sie eine Versicherung, die Personenschäden oder Schäden am Gepäck abdecken, wenn der Fahrer kommerzielle Personenbeförderung betreibt? Haben die Fahrer eine Erlaubnis für die Personenbeförderung?
Das Geschäftsmodell von Uber wirkt auf mich wie "amazon" unter den Beförderungsdiensten. Geht diese Entwicklung so weiter, wird immer mehr Wertschöpfung vernichtet und die sozialen Netze werden löchriger. Dann kann man sich vielleicht bald für 20ct mit Fahrradrikhshas durch die Metropolen kutschieren lassen. Dem einen passt das, dem anderen nicht.
Sozialer Rückbau ist U(e)berall
Uber ist ja nur ein Beispiel von vielen,
Da ist z. B. der Abbau des Bahnnetzes und Ersatz durch von unterbezahlten Fahrern gesteuerte Busse.
Die Post wird nicht mehr von einigermaßen zuverlässigen Staatsdienern ausgetragen, sondern von Hilfskräften mit unklarem Leumund (Bei uns läßt der regionale Briefbeförderer die Post von den Zeitungsboten austeilen, weshalb ich meine Rechnungen jetzt durchweicht in der für alle zugänglichen Zeitungsbox finde).
Lehrer werden jetzt als Saisonkräfte eingestellt, mit entsprechend geringerem Verdienst und mit weniger Kontinuität im Unterricht.
Briefmarken und Fahrkarten kann man jetzt, ganz modern und wahlfrei, selber ausdrucken, Pakete von der Packstation abholen, Strafanzeigen im Internet erstatten.
Aber am Ende werden Polizeiwachen, Bahnhofsgebäude, Ämter geschlossen oder deren Dienste privatisiert, und die Gesellschaft hat wieder ein Stück öffentliches Eigentum oder eine soziale Errungenschaft verloren.