Der Bundesgerichtshof hat Ausgleichszahlungen für einen ausgefallenen Flug wegen eines Streiks ermöglicht. In dem konkreten Fall – geklagt hatte ein Ehepaar, das ursprünglich von Hamburg nach Lanzarote fliegen wollte – steht das endgültige Urteil noch aus. Doch die Richter in Karlsruhe machten deutlich, dass Fluggesellschaften nicht mehr ohne Weiteres "außergewöhnliche Umstände" geltend machen können. Stattdessen müssen sie in jedem Einzelfall nachweisen, dass ein Flug aus Sicherheitsgründen dann nicht stattfinden kann (Az. X ZR 111/17).
Was steht Passagieren bei einem Flugausfall zu?
Wenn ein Flug annulliert wird oder sich deutlich verspätet, steht Passagieren nach EU-Recht eine Entschädigung zu. Diese hängt davon ab, wie lange die Verzögerung andauert und wie weit die geplante Flugstrecke war. Grundsätzlich gibt es Ansprüche auf Ersatzleistungen, anderweitige Beförderung oder Betreuungsleistungen. Zu Letzterem gehört zum Beispiel, Mahlzeiten und Wasser anzubieten oder eine Hotelübernachtung und die Beförderung dorthin. Die Fluggesellschaften können Ausgleichszahlungen kürzen, wenn sie zum Beispiel eine andere Verbindung ermöglichen.
Grundsätzlich gilt: 250 Euro gibt es bei allen Flügen über eine Entfernung von 1.500 Kilometern oder weniger, 400 Euro bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1.500 Kilometern und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern. 600 Euro gibt es bei allen nicht unter diese Einschränkungen fallenden Flüge.
Teilt die Fluggesellschaft den Ausfall eines Fluges rechtzeitig mit, erhalten Kundinnen und Kunden keine Extraleistungen. Das gilt auch, wenn angemessener Ersatz geschaffen wird, also eine zeitnahe, gleichwertige Verbindung.
Was passiert bei einem Flugausfall wegen eines Streiks?
Wenn ein Flugausfall auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, werden die Unternehmen normalerweise nicht zur Rechenschaft gezogen. Als außergewöhnlich gilt, was die Fluggesellschaften auch dann nicht hätten vermeiden können, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären. Als solche Umstände gelten politische Instabilität, extreme Wetterbedingungen, unerwartete Sicherheitsrisiken, Flugsicherheitsmängel und eben auch Streiks. Nach dem Urteil des BGH sind nun aber Ausnahmen möglich.
Was gilt bei Pauschalreisen?
Bei Pauschalreisen ist die Rechtslage komplizierter. Zunächst kommt es darauf an, ob der Hin- oder Rückflug ausfällt. Wird der Hinflug annulliert, können die ausgefallenen Reisetage anteilig ersetzt werden. Veranstalter müssen die Rückreise sicherstellen, diese kann aber auch per Schiff oder Bahn erfolgen. In der Regel wird Kundinnen und Kunden auch eine etwaige zusätzliche Übernachtung bezahlt.
Wo kann man Entschädigung einfordern?
Fluggäste sollten sich direkt an den Schalter einer Fluggesellschaft wenden. Verantwortlich ist immer die Gesellschaft, bei der gebucht wurde – auch, wenn der Flug gegebenenfalls mit einem anderen Unternehmen durchgeführt werde sollte. Zudem ist es ratsam, schriftlich mit dem Unternehmen in Verbindung zu treten. Verbraucherzentralen geben in der Regel Auskunft. Eine andere Möglichkeit ist es, sich an Unternehmen zu wenden, die meist gegen Einbehalt einer bestimmten Summe die Ansprüche bei Fluggesellschaften einfordern.
Kommentare
600 Euro gibt es bei allen nicht unter diese Einschränkungen fallenden Flüge.
Da fehlt ein "n", sonst kann man den Sinn der Aussage nicht erfassen, also:
600 Euro gibt es bei allen nicht unter diese Einschränkungen fallenden Flügen.
Und wer kommt für die Umweltschäden von nicht ausgefallenen Flügen auf?
Eine berechtigte Frage. Hier wären die Betreiber in die Pflicht zu nehmen. Wahrscheinlich würde sich das dann in den Flugpreisen bemerkbar machen, aber in Zeiten von Ryanair & Co. wäre das absolut okay.
Sache der Politik wäre es, Alternativen wie Bahnfahren (zumindest zu Kurzstreckenflügen) attraktiver zu machen. Die Betonung liegt auf "wäre".
Was mir bei all diesen Hinweisen immer fehlt ist eine klare Information ob ich eigentlich für mich kostenfrei auf eine andere Fluglinie umbuche kann wenn der Flug ausfällt? Bei Air Berlin erlebt, bei easyjet ab Zürich nach Berlin mal erlebt, als die Dame vor Ort mir sagte, ich müsse warten bis am nächsten Tag easyjet ein Ersatzflugzeug organisiert. Stimmt das wirklich? Swiss fliegt ZRH-BER bis zu 11 mal am Tag, muss ich da wirklich einen Tag warten?
Vielleicht hätte man gleich bei Swiss buchen sollen, denn manchmal kann billig teuer werden.
Ich hatte auch schon ausgefallene Flüge. Waren lustig!! :-) Die entfallenen hingegen sind mühsamer. Aber immerhin belasten die die Natur nicht …