In meiner Stadt Nürnberg wurden, um mehr Platz für Radler zu schaffen, vielfach Fahrbahnen umgewidmet. Wo bisher zwei Fahrstreifen für PKW pro Richtung markiert und durch eine gestrichelte Linie getrennt waren, gibt es jetzt rechts einen Fahrradweg, der mit einer durchgezogenen Linie von der Fahrbahn getrennt ist. Der Rest der Straße, meist baulich von der Gegenrichtung getrennt, ist nicht weiter markiert. Hier können zwei PKW nebeneinander fahren, wenn der linke äußerst links und der rechte äußerst rechts fährt. Das ist allerdings bei Tempo 50 anspruchsvoll. Wenn ich mit dem üblichen Abstand neben dem Fahrradstreifen oder neben der linken Fahrbahnseite fahre, wie ich es auf eine gewöhnlichen Straße machen würde, kann niemand mehr an mir vorbei. Bin ich verpflichtet, äußerst rechts oder äußerst links zu fahren, damit zwei Autos nebeneinander passen, oder kann ich auch mehr oder weniger in der Mitte fahren – es sind ja keine zwei Spuren markiert? Darf ich den Fahrradstreifen befahren, wenn sich kein Radfahrer dort befindet? Dann wäre Platz für zwei Fahrzeuge nebeneinander. Wenn auf dem Fahrradweg ein Radler unterwegs ist und ich 1,50 Meter Abstand halte, passt ohnehin nur noch ein PKW auf die Fahrbahn, schreibt ZEIT-ONLINE-Leser Peter Sterl aus Nürnberg.
"Wenn der Radweg mit einer durchgehenden Linie vom Rest der Fahrbahn getrennt ist, darf ein solcher Fahrradstreifen nicht von anderen Fahrzeugen als von einem Fahrrad befahren werden, unabhängig davon, ob sich dort ein Radfahrer befindet oder nicht", stellt Michael Schulte, Fachanwalt für Verkehrsrecht, klar. "Nur das Überqueren ist erlaubt, beispielsweise um die Einfahrt eines Grundstücks oder eines Parkplatzes zu erreichen."
Auch einen weiteren, vom Leser angesprochenen Aspekt bestätigt der Fachanwalt für Verkehrsrecht: Befindet sich eine Radlerin oder ein Radler auf dem Fahrradstreifen, muss der Kraftfahrer beim Überholen den Mindestabstand von 1,50 Metern unbedingt einhalten (vergl. OLG Hamm, v. 10.11.1992, Az.: 9 U 66/92). Außerorts will der Bundesverkehrsminister sogar zwei Meter vorschreiben. Dieser Abstand gilt unabhängig davon, ob es überhaupt einen Radweg gibt oder nicht, wie Schulte erläutert.
Wie viele Fahrstreifen hat eine Fahrbahn ohne Markierung?
Wie sich Kraftfahrer auf einem Fahrstreifen verhalten sollen, regelt Paragraf 7 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Danach ist ein Fahrstreifen derjenige Teil der Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt. "In dieser Vorschrift wird aber nicht gesagt, dass ein Fahrstreifen nur der Teil der Fahrbahn ist, der auch als solcher markiert wurde. Die Anzahl der Fahrstreifen richtet sich daher grundsätzlich nicht ausschließlich nach der Fahrbahnmarkierung, sondern vorrangig nach den örtlichen Gegebenheiten, etwa der Breite der Fahrbahn", erläutert Schulte. Dass eine Markierung nicht zwingend notwendig ist, um mehrere Fahrstreifen je Fahrbahn auszuweisen, ergibt sich auch aus den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur StVO, so Rechtsanwalt Schulte. "Insgesamt ist also die Markierung keine unbedingte Voraussetzung für die Zweispurigkeit einer Fahrbahn", sagt der Fachanwalt für Verkehrsrecht (vergl. KG Berlin v. 25.11.2002, Az.: 12 U 110/01).
Es könnte also sein, dass die vom Leser beschriebene Straße in Nürnberg nicht nur ein-, sondern zweispurig ist. Wenn es sich um eine zweispurige Fahrbahn handelt, könnten Kraftfahrer innerorts auch frei wählen, ob sie rechts oder links fahren (Paragraf 7 Abs. 3 Satz 1 StVO). "Mittig dürfte man dann aber trotzdem nicht fahren", sagt Schulte. Der Fachanwalt für Verkehrsrecht vermutet aber aufgrund der Erläuterungen des Lesers, dass es sich dort um einen einspurigen Fahrstreifen für Kraftfahrzeuge handelt. Das hieße dann, dass ein Kraftfahrzeug auch mittig fahren dürfte.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Es ist kompliziert. Ob es sich um eine ein- oder zweispurige Fahrbahn handelt, lässt sich aus der Ferne nicht feststellen. Weil es aber für Autofahrerinnen und Autofahrer einen Unterschied macht, ob es sich um eine oder zwei Spuren handelt, empfiehlt Rechtsanwalt Michael Schulte, sich bei der zuständigen Straßenbaubehörde zu erkundigen, ob die Fahrbahn ein- oder zweispurig ausgelegt ist.
Kommentare
"Weil es aber für Autofahrerinnen und Autofahrer einen Unterschied macht, ob es sich um eine oder zwei Spuren handelt, empfiehlt Rechtsanwalt Michael Schulte, sich bei der zuständigen Straßenbaubehörde zu erkundigen, ob die Fahrbahn ein- oder zweispurig ausgelegt ist."
Das kann ja wohl nicht wahr sein. Ich kann mir unmöglich vorstellen, diesen Satz gelesen zu haben. Es muß sich um eine Fata Morgana handeln.
Wenn man das mit der 3. Spur in Dtl. macht wird man gevierteilt. Normales legales Überholen wird schon mit Gesten und LichtHupe quittiert.
"Wenn der Radweg mit einer durchgehenden Linie vom Rest der Fahrbahn getrennt ist, darf ein solcher Fahrradstreifen nicht von anderen Fahrzeugen als von einem Fahrrad befahren werden, unabhängig davon, ob sich dort ein Radfahrer befindet oder nicht", stellt Michael Schulte, Fachanwalt für Verkehrsrecht, klar. "
Es wäre sehr zu begrüßen wenn die Fahrradfahrer auch den für sie reservierten Fahrweg benutzen würden. Oft verläuft parallel zur Straße ein Radweg, aber wo fahren die Radler , auf der Straße, schon oft beobachtet.
Wie jetzt in FFM zu beobachten ist drängen die Radler auf den Fußgängerweg weil die Straße mit Fahrzeugen überbelastet ist und, man staune : der parallel verlaufende Fahrradweg bleibt ungenutzt. ( Riederwald, Am Erlenbruch)
Ich beobachte dieses Verhalten ( keine Ausnahme also sondern die Regel) auch auf anderen Straßen. Es sind nämlich nicht immer die Autofahrer!
Gerade bei Fahrradstreifen ist es viel zu oft so, dass dieser zu schmal und neben parkenden Autos verläuft. Da hier für den Fahrradfahrer ein Mindestabstand zu den Autos verlangt wird, der breiter als der Fahrradstreifen ist, kann dieser also garnicht sicher benutzt werden.
Für den Autofahrer macht es sowieso keinen Unterschied, ob der Fahrradfahrer auf dem Fahrradstreifen, auf der rechten Autospur, oder auf der weißen Linie dazwischen fährt:
durch die 1,5-2m Abstand, die beim Überholen eingehalten werden müssen, sorgen dafür, dass nur die linke Spur von Autos befahren werden darf.
Radler auf den Fußgängerwegen sind ein No-Go, das mehr kontrolliert und bestraft gehört (Außnahme: Eltern mit Kind, die dürfen/müssen da fahren).
Aber damit reiht sich das vergehen in eine Liste der zu wenig kontrollierten vergehen ein, die inzwischen zu lang ist:
Geisterradfahrer, Rotlichtsünder jeglicher Art, Geschwindigkeitsübertretungen, zu wenig Abstand Lassen, Falschparken, Nichtbeachten der Rettungsgasse, Handy am Steuer, Betreten des Fahrradweges, Aggressives und Gefährliches Verhalten im Allgemeinen.
Da hat jeder eine persönliche Meinung, was da das dringlichste Problem ist. Oft werden hier Fahlverhalten gegeneinander abgewogen oder sogar verharmlost.
Richtig wäre ALLES konsequent zu kontrollieren & zu ahnden. Sobald nämlich etwas toleriert wird, wird es gemacht. (Siehe Geschwindigkeitsüberschreitungen. 60 in der 50-Zone sind inzwischen "normal", alles andere eine "Behinderung")
Es kann auch sein, dass neben dem Fahrstreifen Autos parken. Dann macht es sinn weiter links auf die Straße auszuweichen um Autotüren vorzukommen. Sonst sollte es am besten eine bauliche Trennung der verschiedenen Strecken geben.
> Oft verläuft parallel zur Straße ein Radweg, aber wo fahren die Radler , auf der Straße, schon oft beobachtet.
Radwege sind nur benutzungspflichtig, wenn Sie mit einem "blauen Lolly" markiert sind. Bei vielen älteren Radwegen wurde (und wird) der abgebaut, weil sie nicht den Anforderungen an die Breite entsprechen, weil die Fahrbahndecke dank Baumwurzeln nur mit einem vollgefederten Mountainbike als Parcours taugt, oder weil sie sonst ungeeignet sind.
Wer schon mal innerstädtisch auf solchen Wegen unterwegs war, der weiß, dass Autofahrer beim Abbiegen sehr oft vergessen, auf den da fließenden Verkehr zu achten. Ebenso fahren Sie bei Einfahrten und Einmündungen oft unaufmerksam bis zum Rand des Auto-Fahrstreifen vor). Deswegen ist auch das Unfallrisiko auf diesen vom Autoverkehr getrennten Radwegen um eine vielfaches höher, als für Radfahrer, die im Verkehr mitschwimmen. Auch wenn es nicht immer so wirkt: Die meisten Autofahrer versuchen nicht, Radfahrer aktiv zu erlegen - sie sind nur unfähig, ihre 2 Tonnen Blech sicher zu beherrschen.
Grundsätzlich dürfen Fahrradfahrer auch die Straße benutzen. Straßen sind für Fahrradfahrer genauso gebaut wie für Autofahrer. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn ein Fahrradweg verbindlich vorgeschrieben ist.
Abenteuerlich und hochgefährlich wird es immer dann, wenn ein verbindlich vorgeschriebener Fahrradweg innerorts auf der "falschen Seite" verläuft. Da kann ich dann allerdings jeden Radfahrer verstehen, der lieber rechts auf der Straße fährt. Besser Bußgeld als tot. Außerorts sehe ich das deutlich entspannter.
Oft sind diese sogenannten Fahrradwege aber nur ein Alternativangebot: Sie können benutzt werden, müssen es aber nicht. Das wird oft nicht verstanden.
Wenn ein Fahrradfahrer dann auf der Straße bleibt, ist es sein gutes Recht. Genauso wie es auch das gute Recht der Autofahrer ist, auf der Straße zu fahren. Es gibt keine Verkehrsteilnehmer 1. und 2. Wahl.
Es sind nämlich nicht immer die Autofahrer!
Natürlich nicht. Auch Fahrradfahrer handeln falsch.
Das Grundproblem dürfte aber immer wieder sein, dass Straßen in erster Linie von Autofahrern für Autos als das favorisierte Verkehrsmittel gebaut wurden und werden.
Dem mittlerweile gewachsenen Druck anderer Verkehrsteilnehmer versucht man nun - oft halbherzig - durch Bau oder Abtrennung von Radwegen auszuweichen.
Eher ein Alibi denn ein vernünftiger Radweg. Die Radwege sind häufig lebensgefährlich, baulich falsch konzipiert oder blockiert. Um im städtischen Straßenverkehr mit dem Fahrrad zu überleben, bleibt oft nur, rechtswidrig zu handeln (wobei man bei einigen Situationen schon von einer Notstandshandlung sprechen könnte).
In früheren Jahren bin ich häufig durch die Niederlande geradelt. Da gibt es Radwege, die diesen Namen verdienen. Das sind gut ausgebaute Straßen, gleichberechtigt und sicher befahrbar. In Deutschland habe ich bisher nichts Gleichwertiges gesehen.
Ach, binden Sie uns keinen Bären auf. 96 Prozent der Radfahrenden radeln auch dann auf dem Radweg, wenn er nicht benutzungspflichtig und gar untermaßig ist (https://bast.opus.hbz-nrw.de…). Zudem können Sie von außen gar nicht beurteilen, ob der Radweg benutz- und zumutbar ist.
Und wenn "parallel zur Straße ein Radweg" verläuft, ist das schön für den Radweg. Dann hat der Radweg aber so rein gar nichts mit der Straße zu tun und ist als Fahrort vollkommen egal.
"Riederwald, Am Erlenbruch": Falls Google noch aktuell sein sollte, liegt dort eine wilde Mischung aus Radwegen ohne Benutzungspflicht, gemeinsamen/getrennten Fuß- und Radwegen und reinen (Hochbord-)Radwegen vor, zumal meist untermaßig. Da hat eher die Stadt seit Jahrzehnten versagt und sollte sich schämen, so etwas als Infrastruktur anzubieten. Benutzungspflichtige, untermaßige Radwege an Querparkern vorbei ...
"Radler auf den Fußgängerwegen sind ein No-Go, "
Das sollte geändert werden. Es sollte erlaubt sein, kurze Strecken auf dem Gehweg auch mit dem Fahrras zurückzulegen. Fußgänger und Radfahrer (Radfahrer sogar mehr) sind am verwundbarsten. Beide sollten gegenseitig aufeinander achten.
Wenn ein Fahrradfahrer auf ein Fussgänger trifft ist der Fussgänger der Schwächere. Ich bin bei der Benutzung der Gehwege bei ihnen, wenn die Fahrradfahrer maximal Schrittgeschwindigkeit fahren.
Ich fahre sehr viel Fahrrad und muss bei jeder Fahrt entweder auf die Straße oder den Fußweg ausweichen, weil irgendwelche Lieferfahrzeuge, die immer mehr werden, auf dem Radweg halten. Ich würde in manchen Situationen selbstmörderischer Absicht handeln, wenn ich auf die Strasse auswiche. Dann lieber Schritttempo auf dem Fußweg, bis das Hindernis umfahren ist. Das mache ich mehrmals täglich.
Jeder dieser Lieferanten nimmt für sich in Anspruch, ja nur kurz zu halten. Leider bleibt dieses Verhalten ungeahndet.
"(Siehe Geschwindigkeitsüberschreitungen. 60 in der 50-Zone sind inzwischen "normal", alles andere eine "Behinderung")"
Es soll Städte geben in der die Grünphasen nur mit 60 nutzbar sind und wo auf diesen Straßen dann vermehrt "geplitzt" wird.
Die Frage ist also warum 60 und keine Freigabe, wird ja mit den mobilen Blitzern erklärt. So zumindest die Überzeugung einiger Autofahrer. ;-)
Andere meinen die Ampelschaltungen wurden von Tretrollerfahrer eingerichtet die es ja dann immer bei Grün schaffen.
" 96 Prozent der Radfahrenden radeln auch dann auf dem Radweg, wenn er nicht benutzungspflichtig und gar untermaßig ist "
das wird sicher stimmen - vermutlich parken 96% der Kraftfahrer auch nicht auf Radwegen oder Fußwegen ;-)
Problematisch sind immer die wenigen Prozent, welche alles durcheinanderbringen.
Radfahrer sollen also in der Dooringzone ihr Leben riskieren, damit Sie mehr Platz haben?
Nicht zu vergessen: Häufig sind diese Radwege auch deswegen kaputt, weil sie für die Gewichtsbelastung durch Radfahrer ausgelegt sind, und dann stellen sich da LKW zum Entladen aus und dann ist der Radweg halt von der Struktur her hinüber.
München Isarradweg, hier kann ich nur die Benutzung der Straße empfehlen. Das Problem ist ggf. der Versicherungsschutz, das gilt aber auch auf dem Radweg.
Gesetzlich muss sich hier schnell etwas ändern.
++Es wäre sehr zu begrüßen wenn die Fahrradfahrer auch den für sie reservierten Fahrweg benutzen würden. Oft verläuft parallel zur Straße ein Radweg, aber wo fahren die Radler , auf der Straße, schon oft beobachtet.++
Wahrscheinlich sind Sie kein Radfahrer. Der Großteil der Radwege ist eher so ausgelegt, dass er langsamen Radfahrern Schutz gibt. Will man mit dem Rad etwas schneller fahren, kommt man schnell an die Grenzen der Radwege. Sie sind ja meist nur mit Farbe vom Fußgängerweg getrennt und so wie man mit dem Auto einen großen Anstand vor den Radfahrern haben sollte, sollte das auch der schnelle Radler von den Fußgängern oder langsamen Radfahrern haben, Dafür reicht der Platz aber nicht aus, sodass viele auf die Fahrbahn ausweichen. Ein weiteres Problem ist die Linienführeung der Radwege, die sich zu oft an den Fußwegen orientieren anstatt an der Straße, sodass es oft recht enge Kurven gibt manchmal sogar 90° Abzweigungen, die man nur mit Schritttempo fahren kann. Zur Verdeutlichung, welcher Autofahrer würde eine Feldweg nutzen, wenn parallel eine Autobahn ginge?
Habe ich was verpasst?
Wo bitte geht es in dem Artikel um die Frage, wo Fahrradfahrer fahren sollen/dürfen/müssen?
Oder haben Sie sich im Artikel vertan?
Und da sind wir beim eigentlichen Problem. Parkstreifen an Durchgangsstraßen müssen weg! Diesen Platz braucht der fließende Verkehr aus Sicherheitsgründen selbst.
"Weil es aber für Autofahrerinnen und Autofahrer einen Unterschied macht, ob es sich um eine oder zwei Spuren handelt, empfiehlt Rechtsanwalt Michael Schulte, sich bei der zuständigen Straßenbaubehörde zu erkundigen, ob die Fahrbahn ein- oder zweispurig ausgelegt ist. "
Muss ich dann bis zur Antwort am Strassenanfang warten?
"Außerorts will der Bundesverkehrsminister sogar zwei Meter vorschreiben."
Das wird Tote geben! Aber nicht wegen unterschrittenem Abstand....
Ein gefährlicher Schwachsinn und reine Symbolik. Das entfernen von Fahrbahnmarkierungen verunsichert insbesondere ältere Verkehrsteilnehmer, die sich dadurch schlechter orientieren können. Man stelle sich vor: Diese Markierung werden und wurden nicht aus einer Laune der Farbindustrie aufgetragen, sondern erfüllen einen sicherheitsrelevanten Zweck.
All das um effektiv nichts zu erreichen, aber nach außen zu suggerieren "Wir tun was für Radfahrer!". Gut gemeint und schlecht gemacht ergeben trotzdem kein Gold.
Es gibt Fälle, wo nach Vorschrift der Platz zu schmal ist für zwei markierte Fahrbahnen, in der Praxis aber für 2 Pkw reicht, besonders wenn das Tempo gering ist. Gerade beim Abbiegen ist das durchaus sinnvoll: Dann können sich die Rechtsabbieger ganz rechts halten und die Geradeausfahrer kommen trotzdem noch vorbei. Oder die Linksabbieger ganz links, und die Geradeausfahrer passen rechts noch vorbei – solange halt keine Lkw mit im Spiel sind.