Die Ansichten von FDP und Grünen darüber, ob und wie künftig noch Fernstraßen gebaut werden sollen, liegen bekanntermaßen weit auseinander. Die FDP will alle Projekte beschleunigen, die im Bundesverkehrswegeplan stehen. Die Grünen dagegen verlangen, dass der Ausbau jener Infrastruktur priorisiert wird, die deutlich mehr zum Klimaschutz beiträgt – zum Beispiel das Schienennetz. Bisher hat die Koalition hier keine gemeinsame Lösung gefunden. Im Koalitionsausschuss am kommenden Sonntag steht das Thema auf der Tagesordnung.

Mit dem unscheinbar wirkenden Rundschreiben Nr. 3/2023 – das ZEIT ONLINE vorliegt – hat Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) nun vorsorglich klargestellt, wie die obersten Straßenbaubehörden der Länder und das Fernstraßen-Bundesamt künftig bei ihrer Planung von Straßen den Klimaschutz berücksichtigen müssen. Oder eher: Nicht berücksichtigen müssen. Damit auch sicher ist, dass sie tun, was der Minister will, sollen die angeschriebenen Behörden "eine Kopie ihrer Einführungserlasse" ans Verkehrsministerium übersenden.

Das Rundschreiben ist ein deutlicher Beleg dafür, dass Wissing den schnelleren Neubau von Autobahnen nun auch auf dem Verwaltungsweg durchdrücken will. In ihm steht, dass die Planfeststellung "nicht die Aufgabe einer übergeordneten Klimaschutzplanung habe". Im Gegenteil solle "die Erreichung der Klimaziele vorrangig durch eine Steigerung der Effizienz der Fahrzeuge und dem verstärkten Einsatz treibhausgasneutraler Energie erreicht werden". Im Klartext bedeutet das: Auch wenn der Autobahnbau schlecht für das Klima sein sollte, soll das die Autobahnbauer nicht weiter stören. Um das Problem kümmert sich der Minister auf andere Weise.

Diese Haltung ist aus zwei Gründen brisant. Bereits 2021 hatte das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung gemahnt, das eigene Klimaschutzgesetz ernster zu nehmen. Daraufhin hatte die Regierung für jedes Jahr konkrete Klimaziele für die einzelnen Sektoren festgelegt. Vor allem der Verkehrssektor verfehlt seither regelmäßig diese Ziele. Selbst die Experten und Expertinnen, die die Regierung beauftragt hat, halten jedoch die Sofortprogramme des Ministeriums für nicht ausreichend. Eine Analyse des Expertenrates für Klimafragen, der im Auftrag der Bundesregierung arbeitet, hatte zuletzt festgestellt, dass der Straßenverkehr für 97 Prozent der Gesamtemissionen des Verkehrssektors verantwortlich sind, und mahnt stärkere Bemühungen an.

Zweitens ist auch im Verkehrsministerium bekannt, dass neue Autobahnen für mehr Verkehr sorgen und damit die Klimakrise noch verstärken und dass auch der Bau selbst schädlich für Klima und Biodiversität ist. Mit dem Schreiben dokumentiert der Minister nun jedoch, dass für ihn der Klimaschutz beim Straßenbau trotz alledem nur von nachrangigem Interesse ist. In dem Rundschreiben steht die klare Ansage: "Auch eine Verfehlung der sektorenspezifischen Klimaziele würde zu keiner anderen Beurteilung (von Straßenprojekten) führen." Die Straßenbaubehörden soll es also explizit nicht interessieren, welche Folgen ihr Handeln für Klimaschutz hat.

Erst kürzlich hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem Urteil über den Neubau der Bundesautobahn A 14 zwischen Osterburg und Seehausen moniert, dass das Klimaschutzgesetz bei der Planung nicht genug berücksichtigt worden sei. Mit dem neuen Erlass hält der Minister nun explizit fest, dass er das auch in Zukunft nicht plant.