Der seit zehn Wochen in der Türkei inhaftierte 17 Jahre alte Schüler aus Uelzen wird von seiner 13 Jahre alten englischen Urlaubsbekanntschaft weiter beschuldigt. Marco habe sie zwar nicht vergewaltigt, sich aber gegen ihren Willen im Bett auf sie gelegt, als sie schon eingeschlafen war, sagte die 13-jährige Britin nach Zeitungsberichten vor dem Staatsanwalt im türkischen Antalya aus. Damit widersprach sie Marcos Schilderungen von einem normalen Urlaubsflirt.

Der von der türkischen Anwaltskammer bestellte Anwalt des Mädchens dementierte Berichte, dass die Mutter die Anzeige zurückgezogen habe. Er habe kein entsprechendes Schreiben erhalten. Da der Prozess inzwischen eröffnet sei, könne aber ohnehin nur noch das Gericht über eine eventuelle Freilassung Marcos entscheiden.

Unterdessen setzte sich auch Bundeskanzlerin Angela Merkel für die Freilassung Marcos ein.  In den ARD-Tagesthemen sagte sie: "Zunächst geht es jetzt darum, dass wir dem Jungen helfen, und das tut die Bundesregierung gemeinsam mit allen anderen, die dazu einen Beitrag leisten können." Es sei wichtig, dass der Junge ganz schnell wieder nach Deutschland komme.

Inzwischen deutet sich an, dass der 17-Jährige, sollte er verurteilt werden, die Strafe in Deutschland verbüßen könnte. Das berichtete die türkische Nachrichtenagentur Anadolu unter Berufung auf Sachverständige des Justizministeriums in Ankara. Nach einer rechtskräftigen Verurteilung habe er die Möglichkeit, auf Grund bestehender Abkommen einen entsprechenden Antrag zu stellen. Einer Verbüßung der Reststrafe in der Heimat müssten die zuständigen Behörden beider Länder zustimmen.

In diesem Zusammenhang leitete die Staatsanwaltschaft Lüneburg ebenfalls ein Ermittlungsverfahren gegen den 17-Jährigen ein. "Wir sind auf Grund der Medienberichte tätig geworden", sagte Oberstaatsanwalt Manfred Warnecke. Die Türkei könne das Verfahren nun auf dem Wege der Rechtshilfe an Deutschland abgeben.

Das deutsche Strafrecht gilt nach Paragraf 5 des Strafgesetzbuches auch im Ausland, wenn ein Deutscher gegen die sexuelle Selbstbestimmung einer Person verstößt, erklärte Jörg Fröhlich von der Generalstaatsanwaltschaft Celle. "Der Paragraf bietet die Möglichkeit, in Ausnahmesituationen sachgerecht zu reagieren." Der Paragraf 176 stellt sexuelle Handlungen mit unter 14-Jährigen unter Strafe.

Das gelte auch für minderjährige Täter über 14 Jahren. "Mir persönlich ist aber noch kein solcher Fall bekannt, der verhandelt worden ist", sagte Fröhlich. Sollte die Türkei das Verfahren auf dem Wege der internationalen Rechtshilfe abgeben wollen, könnte die niedersächsische Kontaktstelle des Zentralen Europäischen Justiziellen Netzwerks (EJN) an der Generalstaatsanwaltschaft Celle das sonst langwierige Verfahren beschleunigen, sagte Fröhlich. Bisher habe es keine negativen Erfahrungen mit den türkischen Behörden gegeben.

Der Stuttgarter Rechtswissenschaftler Christian Rumpf sagte, bei einer Verurteilung in der Türkei komme auf Marco vermutlich eine Bewährungs- oder Geldstrafe zu. Das türkische Strafgesetz gehe bei Kindesmissbrauch von einem Strafrahmen von drei bis acht Jahren für Erwachsene aus. "Für Minderjährige zwischen 15 und 18 ist die Strafe jedoch laut Gesetz auf die Hälfte zu reduzieren." Das Gericht habe zudem einen gewissen Spielraum: Es könne auf Jugendliche zugeschnittene Erziehungsmaßnahmen anordnen oder aber eine Freiheitsstrafe in eine Geldstrafe umwandeln.

Das Zentrum für Türkeistudien in Essen wandte sich gegen politischen Aktionismus. "Der Richter in Antalya wird sich gegen den Versuch der politischen Einflussnahme sicherlich zur Wehr setzen, um keinen Anlass zu bieten, die Unabhängigkeit der türkischen Justiz in Zweifel zu ziehen", sagte der Direktor des Zentrums, Faruk Sen.