In zehn Tagen feiert Deutschland seine demokratische Verfassung, die sich seit 60 Jahren bewährt hat. In München landet ein 89-jähriger Mann, der verdächtig ist, als Wachmann in Sobibor in mindestens 29.000 Fällen Beihilfe zum Mord geleistet zu haben. In Jerusalem steht der Papst an der Klagemauer; er reist in großer und schwieriger Mission. Er will die Kraft der drei großen Religionen, ihre gemeinsamen Quellen produktiv machen für einen Dialog, der zum Abbau dramatischer politischer Spannungen unserer Zeit beitragen kann.

Am Vortag, in Yad Vashem, war der Papst, das Oberhaupt einer Weltkirche, vor allem der Papst aus Deutschland. So wurde er wahrgenommen in der israelischen Öffentlichkeit. Erst recht beobachtete Deutschland in Yad Vashem den "Wir sind Papst"-Benedikt, der eine öffentliche Kritik der Kanzlerin auf sich gezogen hat, als er die Exkommunikation des Holocaust-Leugners Williamson aufheben wollte.

Der Holocaust als singuläres Verbrechen gehört zum Selbstverständnis der geläuterten Nation. Und wenn es eine deutsche Tugend nach 1945 gibt, dann die Fähigkeit, dem Schrecken, der Schuld, der Verantwortung der eigenen Geschichte ins Gesicht zu sehen. Die Auslieferung Demjanjuks, der deutsche Papst in Yad Vashem, zwei Ereignisse, die nur zufällig im Monat des deutschen Verfassungsjubiläums stattfinden, sind für die Deutschen einmal mehr der Fingerzeig: Zur deutschen Normalität gehört das Nicht-Vergessen und die Bereitschaft, dazu beizutragen, die Opfer des monströsen Verbrechens zum "Menschengedenken" zu machen.

Doch dieser Zufall enthält auch einen zweiten, einen viel schwierigeren Hinweis: Die Zeit ändert alles – eben auch die Erinnerung und die Art, wie drei oder vier Generationen danach Lehren aus der Geschichte zu ziehen sind. Ein 89-Jähriger kommt in München vor Gericht, nachdem in Jerusalem ein Urteil gegen ihn aufgehoben werden musste, weil er "Iwan der Schreckliche" doch nicht ist.

Die Nachkriegsgeneration, die das Schweigen ihrer Eltern und Großeltern erst durchbrechen musste, wird die Frage nach der Angemessenheit damit beantworten, dass es um ein Verbrechen geht, das nicht verjährt und der Angeklagte in Deutschland rechtsstaatlicher Behandlung sicher sein kann. Doch wird niemand die Frage eines 20-Jährigen, wem und welcher Gerechtigkeit denn eigentlich gedient sei, wenn ein Greis noch vor Gericht muss, als Verharmlosung des Holocaust abtun wollen oder können.